Frage an Hans-Joachim Hacker von Andreas B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Hacker,
uns interessiert Ihre Meinung zum Thema Krankenversicherung von Kindern bei Selbstständigen.
Meine Frau und ich sind seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Branchen selbstständig. In unseren Geschäften konnten wir über die Jahre mehrere Vollzeitarbeitsplätze geschaffen.Wir haben einen 2 jährigen Sohn und eine einjährige Tochter. Neben unserer eigenen privaten KV zahlen wir jeweils für unsere beiden Kinder auch eine KV mit je 110,-€ (zzgl. Selbstbehalt) im Monat. Angestellten Eltern wird dieses nicht abverlangt. Wir erleben dies als eine deutliche Benachteiligung unserer Familie und bitten Sie, uns Ihre Meinung und den Umgang mit diesem Thema bei den Sozialdemokraten darzustellen.
Hochachtungsvoll
Familie Bärle
Sehr geehrter Herr Bärle,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.01.2008 zum Thema Versicherung von Kindern in der Privaten Krankenversicherung. Als Unternehmer steht es Ihnen wie einem abhängig Beschäftigten frei, sich in einer Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Im Gegensatz zu der nach dem Solidarprinzip organisierten Gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt eine Private Krankenversicherung rein wirtschaftliche Interessen. Dazu gehört auch, dass jeder in einer PKV Versicherte nach dem Individualprinzip in Abhängigkeit von dem persönlichen Krankheitsrisiko Kassenbeiträge zu entrichten hat. Elemente des Solidarprinzips der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie die Mitversicherung von Kindern oder die Umverteilung von Behandlungskosten zu Gunsten von Versicherten mit einem höheren Gesundheitsrisiko entfallen bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV). Im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 hat die SPD- Bundestagsfraktion die Forderung erhoben, die Privaten Krankenversicherungen in den solidarischen Finanzausgleich der Gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. Dies war gegen den Willen des Koalitionspartners CDU/ CSU nicht durchsetzbar.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, sich bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dann wären Ihre Kinder in den meisten Fällen mitversichert.
Ergänzend zu meinen Ausführungen füge ich Ihnen in der Anlage die Kopie eines Schreibens des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz, MdB im Bundesministerium für Gesundheit von 31.03.2008 bei. Im Wortlaut unterstützt die Stellungnahme des Ministeriums zu Ihrer Anfrage meine Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans- Joachim Hacker