Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Günter Krings von Ottmar M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Krings,
wie ist der Umstand, dass inzwischen sogar Kanzlerin Merkels Mobiltelefon von den USA abgehört wurde, noch mit der Behauptung auf der website des Bundestages vom 25.10.13 in Übereinstimmung zu bringen, daß es „Keine Hinweise, (gäbe) dass (die) USA in Deutschland Daten ausspähen“? Haben die USA aufgrund der G10-Gesetze jederzeit die Möglichkeit, die deutschen Internet- und Telefonverbindungen zu überwachen? Am 25.10.13 wurde in einem Fernsehbericht von E. Thevesen (ZDF-info) über das Ausmaß und die Ziele der weltweiten Internetüberwachung der USA und auch über die intensive Zusammenarbeit mit deutschen Behörden berichtet. Ziel ist mehr oder weniger die Totalüberwachung der Bevölkerung, umfassender und intensiver, als es die Staatssicherheit der DDR je vermochte. Als Ziele wurden u.a. genannt, Unruhen zu verhindern bzw. die öffentliche Meinung zu manipulieren. Was soll vor diesem Hintergrund überhaupt noch ein Stasibeauftragter der Bundesregierung? Was hat die „Aufarbeitung“ der Stasi gebracht, welche Lehren wurden gezogen, wenn die Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung massiver denn je betrieben wird und ähnlichen Zielen dient, nur die Methoden (noch) nicht so rücksichtslos sind? Warum wurde das Stasigesetz verlängert, wenn weiter bespitzelt wird? Was soll das also? Die Behauptung von Minister Friedrich, die massive Überwachung der Bürger diene der Bekämpfung des Terrors und der Sicherheit, ist absolut nicht mehr vermittelbar, wenn die USA flächendeckend überwachen und sogar Kanzlerin Merkel abhören! Warum werden Stasi-IM bis heute ausgegrenzt, wenn die Überwachung der Bürger durch westliche Sicherheitsdienste immer umfassender wird? An welche Behörde muß der Bürger sich wenden, um zu erfahren, z. Bsp. der Verfassungsschutz eine Akte über ihn angelegt hat?

O. Müller

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Aufklärung der Überwachung deutscher Staatsbürger durch die NSA sowie des Abhörskandals des Kanzlerinnen Handys sind noch nicht abgeschlossen. Ich stimme Ihnen zu, dass die zutage getretenen Fakten erschreckend sind und dringend weitere Aufklärung von Seiten der US-Behörde erfordern.

Ein Vergleich mit der Stasi als einem System, in dem der Staat seine eigenen Bürger ausspioniert, ist jedoch unangebracht.

Wir als CDU/CSU-Fraktion sehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, die Freiheit der Bürger zu schützen. Sie muss dabei aber in einen verhältnismäßigen Ausgleich mit dem taatlichen Schutzauftrag gebracht werden, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Denn nur wenn es ein ausreichendes Maß an Sicherheit in einer Gesellschaft gibt, können die Bürgerinnen und Bürger ihre Freiheiten auch tatsächlich nutzen. Der Ausgleich dieser beiden Werte wird in den USA jedoch anders gewichtet. Deshalb ist es umso bedeutsamer zu betonten, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gilt und auch die USA sich daran zu halten haben.

In Zeiten der Globalisierung ist aber eine Zusammenarbeit der Geheimdienste zum Schutze der Sicherheit unerlässlich. So konnten bereits einige Terroranschläge abgewehrt werden, wie konkret etwa durch die Sauerlandgruppe oder die Düsseldorfer Terrorzelle.

Auch die Freiheit unserer Bürger können wir über den Datenschutz nur auf internationaler Ebene sicherstellen. Deshalb entwerfen wir auf europäischer Ebene eine Datenschutzgrundverordnung und treten bei den Vereinten Nationen für einen intensiveren Datenschutz ein. Zur Sensibilisierung der Bürger erweitern wir die Aufklärungsarbeit des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnologie, BSI, ( http://www.bsi-fuer-buerger.de ) und des Vereins „Deutschland sicher im Netz“ ( http://www.sicher-im-netz.de ).

In unserem Rechtsstaat unterliegt auch der Verfassungsschutz einer umfassenden Kontrolle. Es findet zunächst eine Verwaltungskontrolle durch die Dienst- und Fachaufsicht des BMI, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Bundesrechnungshof statt. Des Weiteren wird der Verfassungsschutz vom Parlament durch Debatten und Berichterstattungen, das Parlamentarische Kontrollgremium, das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses sowie durch die G10-Kommission überprüft. Zudem unterliegt er der allgemeinen gerichtlichen Kontrolle und schließlich der öffentlichen Kontrolle durch Anfragen der Bürger und der Presse. Im Zuge der aktuellen Diskussion haben wir beschlossen die parlamentarische nachrichtendienstliche Kontrolle zu verstärken und effektiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund sind die Grundrechte auf Freiheit und Sicherheit verhältnismäßig in Ausgleich gebracht.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

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