Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Henning H. •

Frage an Günter Krings von Henning H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krings,

Sie sind mit der Entscheidung der Justiz-Ministerin, die Unterschrift unter das ACTA-Abkommen auszusetzen, nicht einverstanden. Ihnen ist vermutlich bekannt, dass von verschiedenen - auch politischen - Seiten das bestehende Urheberrechtssystem infrage gestellt wird.

Wie würde das ACTA-Abkommen nationale, europäische oder gar andere multilaterale wesentliche Veränderungen des Urheberrechts "verarbeiten"? Oder werden solche Veränderungen durch das ACTA-Abkommen sehr viel schwieriger oder gar unmöglich?

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hucke

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hucke,

ich habe in der Presse die Entscheidung der Bundesjustizministerin, ACTA zunächst nicht zu unterzeichnen, als Alleingang kritisiert. Ihr Ministerium hat schließlich über lange Zeit die Verhandlungen dieses Abkommens begleitet und nach eingehender Prüfung dem Bundeskabinett im November 2011 zur Entscheidung vorgelegt. An diese Entscheidung des Kabinetts, die sie selbst herbeigeführt hat, fühlt sie allein sich nun nicht mehr gebunden. Die Kanzlerin hat durch ihren Regierungssprecher bereits mitgeteilt, dass die Bundesregierung an der Unterzeichnung von ACTA festhalten wird.

Die Prüfung des Bundesministeriums der Justiz hat ergeben, dass die Ratifizierung des Abkommens keinen Änderungsbedarf im deutschen Recht auslösen wird. Dies war auch die Verhandlungsmaßgabe für die EU-Kommission. Letztendlich geht es bei ACTA lediglich um die Vereinbarung von Mindeststandards und eine internationalen Rechtsangleichung auf deutschem Niveau. Dies wird dazu beitragen, dass im Internet weltweit die gleichen Regeln gelten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

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