Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Günter D. •

Frage an Günter Krings von Günter D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr Krings !

ich habe folgende Frage an Sie !
man spricht von dem sogenannten Internet-Pranger bei Straftätern, würde hierduch nicht eine moderne Hexenjagd eröffnet die u.a. Menschen die Strafen verbüßt haben und ein normales Leben führen wollen in unserer Gesellschaft nicht hierdurch die Menschwürde entzogen?
bzw. geraten dadurch nicht alle ehemaligen Sexualstrafttäter unter Generalverdacht was nach meiner Auffassung mit dem Grundgesetz und auch rechtlich nicht vereinbar wäre?
Ist es richtig wenn ich sage sollte dies mit dem Internet-Pranger zum tragen kommen das durch eine unberechtigte Vorverurteilung es dazu auch kommen kann das die Rückfallquote hierdurch noch angeheitzt wird und man den Menschen jegliche Existenzgrundlage hierdurch entzieht und das Persönlichkeitsrechte und Datenschutz hierdurch aufs gröbste verletzt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Günter Dillikrath

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dillikrath,

grundsätzlich sehe ich das "Geschäftsmodell" von abgeordnetenwatch.de eher skeptisch, weil dadurch der Anschein erweckt wird, der Kontakt zwischen Wähler und Abgeordneten müsste vermittelt werden. Dabei können Sie mich selbstverständlich jederzeit auch unmittelbar ansprechen, anschreiben oder auch anrufen. Aber wenn abgeordnetenwatch.de für Sie eine gute Form der Kontaktaufnahme darstellt, dann gerne auch so.

Die verpflichtende und generelle Veröffentlichung von Daten von Straftätern im Internet ziehen wir nicht in Betracht. Eine solche Maßnahme würde wie eine zweite Strafe wirken und auch verfassungsrechtlich problematisch sein.

Jedoch ist die jetzt - vor dem Hintergrund des EGMR-Urteils zur Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 - ausgelöste Debatte im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu führen. Es muss darüber nachgedacht werden, durch welche Maßnahmen dieser effektiv gewährleistet werden kann. Dazu können im Einzelfall auch entsprechende Warnhinweise durch die Kreispolizeibehörden gehören.

Ich bin aber sicher, dass wir mit den gerade vorgestellten Eckpunkten zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung die richtige Richtung eingeschlagen haben und so den notwendigen Schutz der Bevölkerung garantieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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