Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Günter S. •

Frage an Günter Krings von Günter S. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Dr. Krings,

in der RP-Online-Ausgabe vom 27.04.2010 war folgendes zu lesen:

"Denn der Bund, der sich noch 2007 mit mehr als 31 Prozent an den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger beteiligte, reduzierte diesen Anteil nach einem Beschluss der alten Bundesregierung weiter bis auf 23 Prozent. Das bedeutet: Bei der Stadt herrscht Heulen und Zähneklappern, weil an diesem Zustand kaum etwas zu ändern ist."

Zu meiner Anfrage vom 22.10.2008 zum Thema Finanzen der Stadt MG habe ich folgende Antwort von Ihnen erhalten:

".... Soweit der Bund Aufgaben an die Länder überträgt, wogegen diese sich ja im Bundesrat wehren können, und die Länder diese Aufgaben dann an die Kommunen durchreichen, dann greifen die Konnexitätsklauseln der Landesverfassungen. Diese verlangen - wie etwa die NRW-Verfassung, dass Aufgaben nur übertragen werden können, wenn die Finanzierung mitgegeben wird. Verstösse dagegen können von den Kommunen seit einigen Jahren gerichtlich angegriffen werden. Damit sind die Sünden der Vergangenheit zwar noch nicht korrigiert, für die Zukunft ist das Problem allerdings gelöst. ...“

Wurde nicht durch die Reduzierung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten die von Ihnen angesprochene Konnexitätsklausel ausgehebelt?

Es wurde der Stadt MG zwar keine neue Aufgabe übertragen, „nur“ der Bundesanteil erheblich gekürzt. Finden Sie diese Handhabung unter dem Aspekt, dass MG und auch andere Städte bald zahlungsunfähig sind, richtig?

Hätte die Stadt MG bei einem von Ihnen angesprochenen Klageverfahren die Möglichkeit, wieder einen Anteil von 31% zu erhalten?

Dazu kommt, dass in den letzten Jahren die Energiekosten gestiegen sind. Auch hier entstanden der Stadt MG erhebliche Mehrausgaben. Wie hat der Bund sich daran beteiligt?

Warum unterstützt der Bund nicht unsere Stadt MG wie z.B. jetzt aktuell Griechenland, oder die Städte im Osten unseres Landes (Aufbauhilfe Ost)?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Schnieders

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schnieders,

nach wie vor steht mein Angebot an Sie, mir die Fragen persönlich zuzuschicken.

Die Mönchengladbacher Haushaltslage ist sicherlich nicht nur auf die unzureichende Ausstattung des Bundes zurückzuführen. Denn die durchschnittlichen Finanzierungsdefizite sind 2009 sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kommunalebene im allgemeinen zu verkraften gewesen. Zur finanziellen Entlastung der Kommunen hat die Bundesregierung Anfang 2010 auch die Gemeindefinanzkommission eingesetzt um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern.

Die bundesdurchschnittliche Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung beträgt 23,6 % im Jahr 2010, dies sind mehr als 2,5 Mrd. € jährlich, und wird jährlich anhand einer gesetzlich fixierten Anpassungsformel neu berechnet. Diese Anpassungsformel wurde im Jahr 2006 nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vereinbart und im Bundesrat mit breiter Zustimmung beschlossen. Die Anpassungsformel basiert auf der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und bildet deren Entwicklung zeitlich versetzt ab. Im Jahr 2010 trägt der Bund 3,4 Mrd. € von den Kosten der Unterkunft.

Mit dieser zunächst für die Jahre 2008 bis 2010 gültigen, gesetzlich fixierten Anpassungsformel wird die Bundesbeteiligung anhand einer validen, transparenten und eindeutigen Datenbasis angepasst. Jährliche Neu-Verhandlungen zur Anpassung der Bundesbeteiligung werden vermieden. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des SGB II ist festgelegt worden, die Anpassungsformel zu entfristen und damit über das Jahr 2010 hinaus unverändert zu erhalten. Mit der Anwendung der gesetzlichen Anpassungsformel ist auch über das Jahr 2010 hinaus eine faire Kostenverteilung zwischen Bund und Kommunen im SGB II sichergestellt.

Ich sehe nun vor allem die rot-grüne Landesregierung in der Pflicht, dass das Geld aus Berlin auch in Mönchengladbach ankommt und nicht an „klebrigen Händen“ hängenbleibt. Der Bund jedenfalls erfüllt seine Pflichten gerade auch gegenüber Städten wie der unseren. Die so genannte Ampel-Mehrheit in Mönchengladbach lässt hingegen leider ebenso wenig Sparanstrengungen erkennen wie die Links-Mehrheit in NRW. Für die Rekord-Neuverschuldung von Frau Kraft werden langfristig gerade die NRW-Städte die Zeche zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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