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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Joachim N. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Joachim N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

im Jahr 2017 gehe ich in Rente. Langsam bemühe ich mich ausführlicher die vorläufigen Rentenbescheide zu lesen und zu verstehen. Zu meiner Biographie:
Von 1952 - 1988 habe ich in der DDR gelebt. Davon wurde ich 1988 die letzten 9 Monate aus politischen Gründen inhaftiert und im November 1988 von der Bundesrepublik freigekauft und als Bürger der Bundesrepublik mit allen Rechten und Pflichten auf der Grundlage des Grundgesetz, eingegliedert. Auch mit dem Recht auf die Anwartschaften nach dem Fremdrentengesetz. Nach ersten Fragen und Antworten, musste ich jedoch zur Kenntnis nehmen, das die Bundesrepublik meine Frau und mich rentenpolitisch (RÜG) in den Status eines übernommen DDR Bürgers zurückgestuft hat. Das die übernommenen DDR Bürger ein Rentenüberleitungsgesetz bekommen haben, kann man vielleicht noch verstehen, dass man aber Bürger der Bundesrepublik Deutschland nach dem Mauerfall aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik wieder entläßt, wäre zu hinterfragen.
Ich glaube nicht Sie daran erinnern zu müssen, dass man bei der Eingliederung einen Wegweiser bekommen hat, welche Rechte und Pflichten die Bundesregierung für die Neuankömmlinge ("Brüder und Schwestern") per Gesetz festgeschrieben hatte. Ich bitte Sie mir zu beantworten, wann und wie schnell die Bundesregierung und der Bundestag diesen Mißstand beseitigen wird?
Eine Antwort vor der Bundestagswahl würde meiner Familie und meiner CSU Mitgliedschaft, sehr hilfreich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Naumann - Maisach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Ich habe diese Problematik bereits ausführlich auf eine Abgeordnetenwatchanfrage von Herrn Holdefleiß, Vorstand der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge, erläutert. Ich möchte Sie daher auf diese Antwort verweisen (siehe unten).

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Hasselfeldt, MdB

Sehr geehrter Herr H.,
Ihre mir über www.abgeordnetenwatch.de übermittelte Frage zur rentenrechtlichen Behandlung früherer DDR-Flüchtlinge möchte ich wie folgt beantworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich zum jetzigen Zeit keine Aussagen über mögliche künftige Koalitionsverhandlungen treffen lassen. Ich kann Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wie auch die Bundesregierung mehrfach intensiv geprüft haben, ob Änderungen an den derzeit geltenden Regelungen vorgenommen werden können. Auch im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Petition hat die Bundesregierung die Thematik der Renten für DDR-Flüchtlinge erneut eingehend geprüft. Ich verweise diesbezüglich auf die entsprechende Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Ihrem Verband vorliegt. Darüber hinaus haben Mitglieder meiner Fraktion und der CSU-Landesgruppe immer wieder ausführliche Gespräche mit Vertretern ehemaliger DDR-Flüchtlinge geführt.
Trotzdem möchte ich noch einmal auf folgende Punkte gesondert hinweisen: Die jetzt gültige Rechtslage hat sich aus der Zielsetzung ergeben, im Zuge der Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands eine schrittweise Vereinheitlichung des Rentenrechts zu schaffen. Die Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der Menschen in den neuen Bundesländern war bei der Herstellung der deutschen Einheit ein erklärtes politisches Ziel von CSU und CDU. Bei der Rentenberechnung sollten grundsätzlich für alle Bürger die versicherten Entgelte zugrunde gelegt werden, um zu vermeiden, dass es in einem vereinigten Deutschland auf längere Sicht zu einer unterschiedlichen Behandlung der im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und damit zu einer Ungleichbehandlung kommt, was bei einer fortgesetzten Anwendung des Fremdrentenrechts auf die Rentenberechnung früherer DDR-Flüchtlinge der Fall gewesen wäre. Eine Ausnahmeregelung wurde lediglich für einen kleinen Teil der Betroffenen, nämlich vor 1937 geborene Alt-Übersiedler getroffen.
Das Fremdrentengesetz hatte seine Berechtigung, solange die deutsche Teilung fortbestand und die Betroffenen daher ihre Anspruche nicht gegenüber dem für sie eigentlich zuständigen Rentenversicherungsträger geltend machen konnten. Nach dem Ende der deutschen Teilung und mit Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes konnte die Rente auch für die ehemaligen Flüchtlinge anhand der tatsächlich versicherten Entgelte berechnet werden. Die günstige Hochwertung der Entgelte, von der die Ost-Rentner profitieren, kam und kommt dabei auch den ehemaligen DDR-Flüchtlingen zugute. Im übrigen ist es auch nicht so, dass das Rentenüberleitungsgesetz für alle ehemaligen Übersiedler zu einer nachteiligen Situation führt, so zum Beispiel für Beschäftigte aus bestimmten Branchen, aber auch für Frauen, die zulasten ihres Nettoeinkommens in die freiwillige Zusatzrentenversicherung der DDR eingezahlt haben (FZR). Schon aus diesem Grund halte ich eine Rückkehr zur früheren Rechtslage nicht für angezeigt.
Festzuhalten bleibt, dass das Rentenüberleitungsrecht eine enorme sozialpolitische Leistung der deutschen Einheit war, die dazu diente, die Rentensituation in Ost und West anzugleichen. Ohne es würde heute der Großteil der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern in Armut leben.
Die sich aus dem Rentenüberleitungsgesetz ergebende Rechtslage ist seitens der Rechtsprechung auch nicht bemängelt worden. Insbesondere hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 14.12.2011 bestätigt, dass Einbeziehung auch der ehemaligen DDR-Flüchtlinge in den Geltungsbereich des Rentenüberleitungsgesetzes rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die von Ihnen angesprochene Diskriminierungswirkung der rechtlichen Regelungen kann ich insofern nicht erkennen, als das Rentenüberleitungsgesetz gerade dazu diente und dient, alle ehemaligen DDR-Bürger in das bundesdeutsche Rentenrecht einzugliedern. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, geltendes Recht zu ändern, um veränderten gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere das Recht der Rentenversicherung ist von häufigem Anpassungsbedarf betroffen, der alle Rentnerinnen und Rentner betrifft. Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können und hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Hasselfeldt, MdB

Link zur Frage: http://www.abgeordnetenwatch.de/gerda_hasselfeldt-575-37631--f364365.html#q364365