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Frage von Lucia K. •

Frage an Gerd Hachen von Lucia K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Hachen,

im Dezember 2010 hat der Landtag ohne Gegenstimmen einen Antrag aller Fraktionen zum Auf-bau eines "inklusiven" Schulsystems verabschiedet.

Eckpunkte zur Umsetzung der Inklusion werden gegenwärtig in einer Projektgruppe im Schul-ministerium erarbeitet; bzw. erfolgt die Umsetzung bereits in Abstimmung mit den jeweiligen Schulen z. B. in Form des gemeinsamen Unterrichts oder durch sog. Nachteilsausgleich. Mit diesen Maßnahmen des Ausgleichs wird dem Schüler entsprechend seiner individuellen Schwäche Hilfestellung gewährt.

Der Nachteilsausgleich hat sich meines Erachtens bisher als sehr erfolgreiches Instrument erwiesen. Vielen Schülern, so auch meinem jetzt 15-jährige Sohn mit auditiver Wahrnehmungs-störung und Legasthenie, der die 9 Klasse des Gymnasiums besucht, ermöglichte die Maßnahme, dass er wegen seiner ansonsten vorhandenen schulischen Stärken, die angemessene Schul-laufbahn fortführen konnte.

Der Nachteilsausgleich in Form der "Notenbefreiung für Rechtschreibung" soll nach gegenwärtiger Erlasslage ab der Oberstufe nicht mehr gelten. Für die betroffenen Schüler hat dies zur Folge, dass ihr schulisches Fortkommen abrupt behindert wird - also eigentlich das Gegenteil von dem, was mit der Inklusionsidee erzielt werden soll.

Wenn Sie auch der Ansicht sind, dass hier eine Korrektur dieser gegenwärtig gültigen Regelung sinnvoll ist, so wäre ich froh, wenn Sie sich im Bereich der Schulpolitik dieser Sache annehmen würden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Lucia Klaßen

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