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Frage von Andreas W. •

Frage an Gerald Weiß von Andreas W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Weiß,

da vom Bundestag die KFZ-Steuer geändert wurde, sind auch die So-KFZ (Wohnmobil) entfallen. Da nun alle Fahrzeuge nach Hubraum und Abgassen eingestufft werden, können Sie mir sicherlich erklären warum ein Fahrzeug mit 3,5 t mehr Steuern bezahlen soll als ein 40 t LKW.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Wagner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

für Ihre Anfrage herzlichen Dank,

Hier die Antwort:

So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte „übereilte“ Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag „Wohnmobile angemessen besteuern“, Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005).

Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Weiß