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Frage von Barbara K. •

Frage an Frank Schäffler von Barbara K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schäffler,
ich schließe mich der Frage von Herrn Niemann an und habe diesbezügl. noch weitere Anmerkungen:
Krankenkassenbeiträge für Direktversicherungen. Ich habe einige Jahre meine Direktversicherung mtl. bedient d.h. ich habe Krankenkassenbeiträge bereits bezahlt. Warum muß ich jetzt nochmals - und zwar den vollen Beitrag bezahlen. Es ist ungerecht, zuerst die Voraussetzungen für eine Direkt-versicherung gesetzlich zu schaffen um dann bei der Auszahlung die ganze Rendite in Form von Krankenkassenbeiträgen wieder einzufordern. Und das natürlich nur bei den gesetzlich Versicherten. Hätte ich keine Direktversicherung gemacht, hätte mein Arbeitsgeber die Häfte der Kassenbeiträge bezahlen müssen. jetzt holt man sich das Geld von denjenigen die vorgesorgt haben. Ich bin nur noch empört über diese Art von Einmischung in laufende Verträge. Gerade diejenigen die in einer günstigen Krankenversicherung sind haben jetzt eine enorme Mehrbelastung. Ich muß z.B. für meine Betriebsrente sowie für die Direktversicherung eine Erhöhung der Beiträge um jeweils 2,5 % in Kauf nehmen. Und wo bleibt die "große Rentenerhöhung"? Wenn man nach 47 Versicherungsjahren nicht einmal die volle Rente bekommt ist das nicht nachvollziehbar. Ich fühle mich altersmäßig diskriminiert. Was kann ich von der FDP erwarten?
Mit freundlichen Grüßen
B.Kuhlmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Kuhlmann,

ich kann Ihren Ärger gut verstehen. Wenn man für das Alter vorsorgt, darf man nicht doppelt vom Staat abkassiert werden. Dies gilt für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Daher muss künftig der Grundsatz gelten, dass die Verbeitragung und Besteuerung nur einmal erfolgt, entweder in der Ansparphase oder in der Auszahlungsphase.

Freundliche Grüße

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