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Frage von Andreas P. •

Frage an Florian Bernschneider von Andreas P. bezüglich Recht

sehr geehrter Herr Bernschneider - bitte stellen Sie Ihre Haltung/Ansichten zum privaten Waffenbesitz /Waffengesetz in Deutschland dar

mfg,
Andreas Piccin

Portrait von Florian Bernschneider
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Piccin,

vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht.

Ich gehe davon aus, dass Sie mich dies angesichts des entsetzlichen Amoklaufes in den USA fragen. So sehr ich die Sorgen und Ängste mancher Menschen nachvollziehen kann, möchte ich doch darauf hinweisen, dass die Situation in den Vereinigten Staaten mit der in Deutschland nicht wirklich vergleichbar ist. Das deutsche Waffenrecht wurde in den letzten Jahren - auch als Reaktion auf Amokläufe - mehrfach verschärft und ist eines der strengsten der Welt. Leider ist auch ein solch strenges Waffenrecht keine Garantie dafür, dass Amokläufe verhindert werden können, wie uns die Geschehnisse von Winnenden und Wendlingen schmerzlich vor Augen geführt haben.

Eines gibt es bei der Debatte um das Waffenrecht und den privaten Waffenbesitz zu beachten, was mir sehr wichtig erscheint: Nach Auskunft der Bundesregierung stammen lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Das Problem sind demnach nicht die legalen, sondern die illegalen Waffen. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz nachhaltig einzudämmen und lehnt einen Generalverdacht oder eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab.

Die Forderung nach einem generellen Verbot privaten Waffenbesitzes halte ich angesichts der Tatsache, dass solche Verbote (wie nach einem Amoklauf von Dunblane im Jahr 1997) nicht den gewünschten Erfolg hatten und auch nicht dazu beitrugen, die Schusswaffenkriminalität einzudämmen, für wenig zielführend. Wer ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, ist fraglich. Jäger und Schützen zu kriminalisieren, hält die FDP vor diesem Hintergrund nicht für hilfreich.

Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Bisher wird der Antrag auf Waffenbesitzkarte überwiegend anhand schriftlicher Dokumente geprüft. Auf die Initiative der EU und der schwarz-gelben Bundesregierung hin wird es bald ein Nationales Waffenregistern (NWR) geben. Wir wollen in Deutschland bereits bis Ende diesen Jahres - und damit zwei Jahre früher als von der EU angestrebt - das computergestützte Waffenregister in Betrieb nehmen. Ferner fordern wir die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Waffen vor Ort - unter Wahrung von Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das bedarf einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der dafür zuständigen Behörden.

Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: Wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält kein Gesetz ihn auf. In den Händen einer solchen Person kann alles Mögliche, z.B. ein Fahrzeug, zu einer todbringenden Waffe werden. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Dafür setzen wir Liberale uns ein.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider