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Erich Georg Fritz
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Frage von Hauke T. •

Frage an Erich Georg Fritz von Hauke T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fritz,

mich würde Ihre Meinung zum Thema der staatlich subventionierten Urlaube für Angestellte und Beamte des Staates interessieren, die mit Hilfe der Sozialwerke angeboten werden.

Dies wurde in der Sendung Panorama thematisiert.

Link zum Panoramabeitrag:
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=YVG8L4vDykw

Sind Sie der Meinung, dass diese Praktik aufrecht erhalten werden sollte? Falls ja, könnten Sie dies bitte genauer begründen?

Portrait von Erich Georg Fritz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thomas,

für Ihre Frage vom 08. Juni 2012, mit der Sie um Informationen über die Sozialwerke der Bundesverwaltung bitten, danke ich Ihnen.

Nach Absprache mit dem zuständigen Bundesministerium kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundesregierung bedauert, dass der Bericht der Sendung „Panorama“ die Aufgaben der Sozialwerke nicht umfassend darstellt.

Der Bericht berücksichtigt nicht den gewichtigsten Aspekt aus der Arbeit der Sozialwerke, die Fürsorgeleistungen des Dienstherrn für die Beschäftigen des Bundes zu ergänzen. Ziel der Sozialwerke ist es, die Beschäftigten und deren Angehörige in sozialer, gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu betreuen. Sie unterstützen und ergänzen mit ihren Maßnahmen die dem Bund als Dienstherrn obliegende Fürsorgepflicht gegenüber seinen aktiven und ehemaligen Bediensteten.

Zweck der Sozialwerke ist insbesondere die Unterstützung jener Mitglieder und deren Angehöriger, die infolge ihrer körperlichen und geistigen Verfassung gesundheitlicher und sozialer Betreuung bedürfen, hierzu jedoch angesichts ihrer wirtschaftlichen Lage nicht über ausreichende Mittel verfügen. Um diese Vereinszwecke zu erfüllen, bieten die Sozialwerke vor allem Kinder- und Jugenderholung, auch für behinderte Kinder und Jugendliche, Familienerholung in Erholungseinrichtungen oder Ferienwohnungen, Kuren, internationale Jugendbegegnungen im europäischen Ausland sowie Maßnahmen für (ehemalige) Bedienstete im Ruhestand an.

Der Bund unterstützt die Erholungsmaßnahmen der Sozialwerke durch die Gewährung eines Zuschusses für Erholungsmaßnahmen für erholungsbedürftige Kinder und Jugendliche, auch im Rahmen internationaler Jugendbegegnungen, und erholungsbedürftige behinderte Kinder in Kinder- und Jugenderholungsheimen sowie erholungsbedürftige Mütter oder Väter in Müttererholungsheimen oder gleichwertigen Familienerholungsheimen der Sozialwerke. Die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt sind damit zweckgebunden für den Personenkreis, der besonderer Unterstützung bedarf.

Zwei Drittel der Beamtinnen und Beamten des Bundes gehören dem mittleren und einfachen Dienst an und sind damit auf die besondere Fürsorge des Dienstherrn angewiesen. Die Sozialwerke mit ihren zahlreichen ehrenamtlich tätigen Unterstützern und fördernden Mitgliedern sind dabei gelebter Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements, dessen gesamtgesellschaftliche Bedeutung allgemein anerkannt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Erich G. Fritz MdB