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Erich Georg Fritz
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Frage von Marlis M. •

Frage an Erich Georg Fritz von Marlis M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fritz,

es ist eine Art "Teilzeitrente" geplant, es soll also ein Teil Rente der andere Teil des Einkommens aus Teilzeitarbeit bestehen. Mindestalter 63 Jahre und mindestens 35 Einzahlung in die Rentenversicherung.

Das hört sich für mich gut an und nun meine Frage: Wenn ich dieses mit 63 Jahre in Anspruch nehme, habe ich dann auch einen Rentenabschlag wenn ich in die reguläre Rente gehe, also mindestens mit 65 Jahren? Bisher ist das ja so: Rente mit 63 und Abschlag ein Leben lang.

Wie ist die neue Konstellation geplant? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Marlis Meierling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Meierling,

ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters (bis 2029 schrittweise von heute 65 auf dann 67 Jahre steigend) kann jeder unbeschränkt hinzuverdienen. Dabei bleibt es.

Die Kombirente wird im Jahr 2013 die Teilrente ersetzen und ein flexibleres Arbeiten in den letzten Jahren des Berufslebens ermöglichen. Wer die Regelaltersgrenze (aktuell 65 Jahre und ein Monat) noch nicht erreicht hat und mehr als 400 Euro im Monat hinzuverdient, erhält derzeit im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führt zu einer unverhältnismäßig starken Rentenkürzung.

Mit dem geltenden Recht entscheiden sich zu wenige Menschen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. Mit der Kombirente werden Teilzeitarbeit und (vorgezogene) Rente besser kombinierbar. Dies kommt gerade Menschen zugute, die in Berufen mit hohen Belastungen arbeiten und die nicht Vollzeit bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können oder wollen.

Die Kombirente gibt den Tarifpartnern Raum für konkrete tarifvertragliche Ausgestaltungen, die ein flexibleres Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze ermöglichen.

Im Einzelnen soll ab dem 1. Juli 2013 Folgendes gelten:

* Die Kombirente erlaubt ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des früheren Einkommens. Die Obergrenze bemisst sich am höchsten Jahresbruttoeinkommen in den 15 Jahren vor Renteneintritt.

* Künftig ersetzt damit eine individuelle Hinzuverdienstgrenze die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen. Rentner können dann auch neben einer Vollrente mehr als 400 Euro hinzuverdienen. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze wird die Rentenhöhe stufenlos angepasst.

* Das Verfahren wird einfacher und unbürokratischer durch eine jahresdurchschnittliche Betrachtungsweise.

Weitere Informationen zum Rentenreformpaket finden Sie unter www.bmas.de

Mit freundliche Grüßen

Erich G. Fritz MdB