Portrait von Edmund Geisen
Edmund Geisen
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Edmund Geisen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Lothar P. •

Frage an Edmund Geisen von Lothar P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Dr. Geisen,

wie lange muss ich mir noch Stevia aus USA besorgen? Wie ist ihre Position zu diesem natürlichen Süßstoff? Warum dauert die Zulassung in Deutschland und in der EU so lange?

Portrait von Edmund Geisen
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Penning,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da auch ich mich frage, warum die Zulassung in Europa so lange dauert, habe ich eine diesbezügliche Anfrage an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestellt. Sobald von dort eine Antwort vorliegt, werde ich Sie erneut kontaktieren.

Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Edmund Geisen, MdB

Portrait von Edmund Geisen
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Penning,

ich bin – wie vereinbart - Ihrer Frage nach Zulassung des Süßstoffes Stevia nachgegangen und habe mich diesbezüglich an die Europäische Kommission sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)gewandt, da diese Institutionen für die Zulassung in der EU letztendlich zuständig sind.

Zum Prozedere: Die Europäische Kommission erhält von einem Unternehmen einen Antrag auf Zulassung eines bestimmten Wirkstoffs oder Produktes. Daraufhin beauftragt die EU-Kommission die EFSA, ein wissenschaftliches Gutachten über die gesundheitliche Unbedenklichkeit des zuzulassenden Wirkstoffs oder Produkts zu erstellen. Auf dessen Basis schlägt die Europäische Kommission die Zulassung oder Ablehnung vor.

Folgende Antwort habe ich erhalten:
Das jüngste wissenschaftliche Gutachten datiert vom Juni 1999. Darin wurde das Fehlen von zur Verfügung gestelltem Datenmaterial zur Unbedenklichkeit des Süßstoffes in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit, gewisse Verunreinigungen sowie das genotoxische Potenzial eines Abbauzwischenproduktes von Steviosid bemängelt. Dementsprechend wurde der EU-Kommission eine Zulassung aufgrund des aktuell vorliegenden Datenmaterials nicht empfohlen. Dieser Empfehlung hat sich die Europäische Kommission angeschlossen und die Zulassung dieser Substanz in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 94/35/EC vom 30. Juni 1994 nicht vorgeschlagen.

Seit Juli 2007 liegen der Europäischen Kommission drei neue Anträge auf Zulassung vor. Daraufhin wurde die EFSA mit der Prüfung auf Basis des neu vorgelegten Datenmaterials beauftragt. Dieser Prüfauftrag sollte ursprünglich im Dezember 2008 abgeschlossen sein, wurde aber aufgrund der Arbeitsüberlastung der entsprechenden Abteilung bis März 2010 verschoben.

Gleichzeitig hat mir der Abteilungsleiter der Abteilung E3 der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher versichert, dass die Europäischen Kommission umgehend den Vorschlag machen wird, die „Gemeinschaftsliste zugelassener Süßstoffe“ um Steviosid zu ergänzen, sofern die EFSA ein positives Gutachten bzgl. der Unbedenklichkeit des Substanz abgibt.

Der komplette Vorgang inklusive des wissenschaftlichen Gutachtens von 1999 ist einsehbar unter
http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend/questionsList.jsf
unter Eingabe des Stichworts "steviol glycosides"

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edmund Geisen, MdB