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Dietmar Nietan
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Frage von Karsten S. •

Frage an Dietmar Nietan von Karsten S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Nietan,

als Besitzer eines MFH habe ich einen Hausmeister als geringfügig Beschäftigten eingestellt. Durch diesen Umstand bin ich nun nicht nur verpflichtet, regelmäßige Meldungen an Sozialversicherungen und Unfallversicherung abzugeben, sondern muss auch wegen des Mindestlohns die Arbeitszeit erfassen. Zusätzlich führt die Rentenversicherung nun auch noch eine Betriebsprüfung durch. Und das alles wegen eines Minijobbers, der weniger als 150€ Monat erhält.

Meine Fragen dazu:
1) Halten Sie diesen Verwaltungsaufwand bei einer so geringfügigen Beschäftigung für angemessen?
2) Glauben Sie, dass hier ein Anreiz geschaffen wird, solche Arbeiten als Schwarzarbeit erledigen zu lasen?
2) Beabsichtigen Sie, den Aufwand für solch kleine "Unternehmen" in Zukunft zu reduzieren?

Viele Grüße

K. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte.

Ich halte den Verwaltungsaufwand bei geringfügigen Beschäftigungen für notwendig. Auch Minijobber sind Beschäftigte, Versicherungsmeldungen sind daher nötig. Die Arbeitszeiterfassung kann auf einfachen Stundenzetteln oder auch per App durchgeführt werden (siehe http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsrecht/ml-musterbogen.pdf?__blob=publicationFile&v=1) Die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung ist für Betriebe mit weniger als 19 Beschäftigten vereinfacht; bzw. kann sie auch elektronisch durchgeführt werden.

Im Interesse der Beschäftigten und der ehrlichen Arbeitgeber liegt ein bessere Absicherung der Arbeitnehmer und ihr Schutz vor Missbrauch – gerade im Bereich der geringfügig Beschäftigten! Über die Minijobzentrale erhalten Arbeitgeber viele Angebote und Informationen zur Durchführung der nötigen Verwaltungsaufgaben bei der Anstellung von Minijobbern. Des Weiteren meine ich, dass der Verwaltungsaufwand weit weniger unangenehm ist, als das Risiko einzugehen, eine Strafe wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern zu erhalten.

Wenn Sie möchten, diskutiere ich diese und andere Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Vielleicht kennen Sie meine Aktion „Sie machen den Kaffee, ich bringe den Kuchen mit“, die ich im Wahlkampf angeboten habe. Ich komme zu Bürgern nach Hause, die 6-10 Nachbarn, Freunde oder Bekannte zu sich nach Hause eingeladen haben und wir sprechen eine Stunde über Politik. Nähere Infos finden Sie hier: https://www.dietmar-nietan.de/kaffee-kuchen/

Diese Aktion werde ich in diesem Jahr fortführen. Wenn Sie Interesse daran haben, melden Sie sich gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan, MdB

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