Portrait von Cornelia Behm
Cornelia Behm
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Cornelia Behm zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael P. •

Frage an Cornelia Behm von Michael P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau MdB Behm,

- höflich beziehe ich mich auf Ihre u. a. Veranstaltung in Grimmen - und habe einige Fragen zur unsäglichen BVVG-Vergabepraxis:

Mir wurden Urkunden-, Verträge und weitere Akten durch einen Braunschweiger EALG-Fachanwalt unverlangt übersandt - danach verkaufte ein VOLLMACHTLOSER BVVG-VERTRETER der NL-Schwerin/Rostock große Ländereien (250.000m2 für 65.000€) an die eigene Familie (sprich: der BVVG-Vertreter verkaufte BVVG-Land in bester Lage an der Ostsee (Damshagen) an seinen gleichnamigen Vetter - der Vetter schloss in der Schweiz einen notariellen Erbvertrag mit dem Sohn des BVVG-Vertreters).

Meine Fragen an Sie:

Darf man hier von eklatanter BVVG-Vetternwirtschaft sprechen?
Darf man hier von schlüssigen Insichgeschäften sprechen, weil der BVVG-Vertreter BVVG-Land an die eigene Familie verkaufte?
Halten Sie diese Geschäfte für legal?

Wollen Sie diese BVVG-Vetternwirtschaft in Grimmen aufgreifen?

MfG
M. Pfeiffer

+++

Ökolandbau und BVVG-Bodenvergabepraxis / Veranstaltung mit Cornelia Behm (MdB)
Die "Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) stellte Strafanzeige wegen Tatverdachts auf "Veruntreuung in Milliardenhöhe" gegen die BVVG, die zuungunsten bäuerlicher Betriebe und zugunsten der LPG-Nachfolge-Betriebe sowie deren Funktionäre Land vergeben habe. In einer erste Stellungnahme sieht auch der Bundesrechnungshof diese Praxis kritisch. Begünstigt wurden damit zugleich große gegenüber kleinen Betrieben mit naheliegenden negativen Folgen auf die Gesamtstruktur und damit die Möglichkeiten des Ökolandbaus. Das Thema ist von Bedeutung für alle neuen Länder und hat auch Relevanz für das neue BÜNDNISGRÜNE Grundsatzprogramm: „In der Phase der Wiedervereinigung wurde die historische Chance verpasst, die ostdeutsche Bevölkerung bei der Privatisierung des Staatseigentums der DDR zu Miteigentümern zu machen.“ (Ralf Fücks in: „Eigentum für alle! Die Demokratie braucht eine ökonomische Basis“, Schrift zum Grünen Zukunftskongress, Berlin, 1-3. 9. 2006)

Portrait von Cornelia Behm
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

so wie den Fall beschreiben, klingt es in der Tat nicht nach einem korrekten Verkauf. Ohne Einsicht in die Unterlagen ist es mir aber nicht möglich, diesen Vorgang abschließend zu bewerten. Dies ist auch nicht die Aufgabe der Abgeordneten. Dies ist zunächst einmal Aufgabe der Aufsichtsbehörden, in diesem Fall das Bundesfinanzministerium, und in weiterhin strittigen Fällen die Gerichte.

Freundliche Grüße
Cornelia Behm

Portrait von Cornelia Behm
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

die zitierten Passagen aus dem Brief von Minister Backhaus dokumentieren eine Haltung gegenüber den gesetzlichen Ansprüchen der Alteigentümer auf einen vergünstigten Erwerb von BVVG-Flächen als Ausgleichsleistung für die in der Bodenreform entzogenen Flächen, der skandalös und geradezu eine Verhöhnung der Opfer der stalinistischen Bodenreform ist. Es sind die ostdeutschen Landesregie-rungen, die in den Auseinandersetzungen über die Art und Weise der Privatisierung der BVVG ganz unverblümt die Interessen der derzeit auf diesen Flächen wirtschaftenden Betriebe – das sind vor allem LPG-Rechtsnachfolger – vertreten. Es ist überhaupt nicht akzeptabel, dass sich ein ostdeutscher Lan-desminister so abfällig über die gesetzlichen Ansprüche anderer Kaufberechtigter äußert.

Aufgrund der Erfahrungen mit der Privatisierung der BVVG-Flächen komme ich zu dem Schluss, dass die Privatisierung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch die BVVG kein gelungenes Kapitel der Wiedervereinigung ist. Dies gilt insbesondere für den vergünstigten Erwerb durch Flä-chenpächter nach EALG. Es wäre günstiger gewesen – abgesehen vom vergünstigten Erwerb durch Alteigentümer - von Anfang an nur Verkehrswertverkäufe nach Höchstgebot durchzuführen. Dies wäre ein wesentlich transparenteres und weniger angreifbares Verfahren gewesen, bei dem sich weniger Kaufinteressenten benachteiligt hätten fühlen können. Allerdings kann man diese politischen Fehlentscheidungen nicht der BVVG-Spitze anlasten, sondern die Wahl gerade dieses Verfahrens war der politische Wille der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP Anfang der neunziger Jahre.

Es gibt regelmäßig Beschwerden von Kaufinteressenten von BVVG-Flächen über das Agieren der BVVG und insofern im allgemeinen Sprachgebrauch „Probleme“ mit der BVVG. Dies ist Ausdruck dessen, dass großes Interesse am Kauf von BVVG-Flächen besteht, diese Flächen also umkämpft sind. Klar ist, dass nicht jede Beschwerde gleich eine Verfehlung der BVVG belegt. Oftmals stellt sich heraus, dass eine Beschwerde auf falschen oder unvollständigen Daten und Fakten beruht und deshalb nicht zum Erfolg führen kann. Andere wiederum sind durchaus berechtigt. Aber ob und in welchem Ausmaß Beschwerden berechtigt sind, muss in jedem Einzelfall nach Aktenlage bewertet werden. Hier sollte man sich mit Pauschalurteilen zurückhalten.

Allerdings erschließt sich mir nicht, wie Sie aus den zitierten Passagen aus dem Brief von Minister Backhaus schließen, dass es keine Aufsicht über die BVVG gäbe. Aufsichtsbehörde ist aber nicht das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, sondern das Bundesfinanzministerium.

Auch erschließt sich mir nicht, woraus Sie schließen, dass sich die BVVG nicht an die Regeln halten muss. Selbstverständlich muss sich die BVVG an das EALG halten. Sofern einzelne Mitarbeiter der BVVG dennoch die Regeln des EALG missachten oder übertreten, ist es Aufgabe der BVVG-Zentrale und des Bundesfinanzministerium, entsprechenden Hinweisen nachzugehen und für eine Befolgung des EALG zu sorgen. Streitfälle können uns sollten vor Gericht gebracht werden.

Aus meiner Sicht kann man auch nicht davon ausgehen, dass alle staatlichen Stellen einer Verschwörung angehören und ein gemeinsames Interesse daran haben, Fehlverhalten von BVVG-Mitarbeitern zu decken. Richtig ist aber, dass die meisten Behörden eben nicht für die Aufsicht über die BVVG zuständig sind, und dass die Einzelfälle für nicht-zuständige Mitarbeiter viel zu schwer zu beurteilen sind, als dass man von diesen Mitarbeitern erwarten könnte, dass sie dennoch ein Urteil fällen.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Behm