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Christel Riemann-Hanewinckel
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Frage von Axel S. •

Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Axel S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Riemann-Hanewinckel,

unter http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/83/136810/ haben Sie bestimmt schon den Beitrag zum Plan gesehen, Kinder aus Heimen massiv zu den Herkunftseltern zurückzuführen. Dazu habe ich einige Fragen:

Wie ist diese Entscheidung aus Ihrer Sicht mit dem Kindeswohl vereinbar?
Wie ist diese Entscheidung mit dem Schutzauftrag des Staates aus Artikel 6 der Verfassung vereinbar?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage erfolgt die Annahme, daß mit dieser Maßnahme Kostensenkungen verbunden sein könnten? (Langfristig, Sozialisierung usw.)
Wie ist Ihre persönliche Meinung dazu?
Wie wollen Sie in Ihrem Wahlkreis ggf. auf politischer Ebene Einfluß nehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Axel Symancyk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Symancyk,

vielen Dank für Ihre Frage. Als direkt gewählte Abgeordnete für die Stadt Halle(Saale) beobachte ich das Geschehen in meiner Heimatstadt nicht nur sehr aufmerksam, sondern pflege selbstverständlich vielfältige Kontakte und informiere mich auf allen mir zur Verfügung stehenden Ebenen. Deshalb habe ich nicht erst aus der Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung von der Problematik erfahren, die Sie ansprechen.

Vielleicht wissen Sie, dass ich bei der Erarbeitung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Anfang der 90er Jahre im Bundestag aktiv mitgewirkt habe, an einem Gesetz, dass das Kindeswohl zum zentralen Ziel aller an der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Stellen erklärt.

In den vergangenen 17 Jahren wurde in Halle ein Netz ambulanter und stationärer Hilfen etabliert, dass den Anforderungen des KJHG gerecht wird. Unter Berücksichtigung aller relevanten Sozialdaten liegen die finanziellen Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung in Halle im bundesweiten Vergleich etwa im Mittelfeld.

Umso mehr hat es mich überrascht, als ich von einer Dienstanweisung erfuhr, die die "Rückführung" fast aller in stationären Einrichtungen betreuten Kinder und Jugendlichen in ihre Familien innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen anweist. Ich habe mit einigen Heimträgern in Halle Kontakt aufgenommen und mir deren Sicht der Dinge vortragen lassen, und ich habe meine Beurteilung des Vorgangs den zuständigen Personen in der halleschen SPD und Stadtverwaltung zur Kenntnis gegeben. Ich gehe davon aus, dass die Dienstanweisung nicht umgesetzt wird. Denn auch künftig muss und wird die Entscheidung, welche Hilfeform im konkreten Einzelfall richtig, notwendig und anzuwenden ist, nach sorgfältiger Bewertung aller individuellen, familiären und sozialräumlichen Faktoren in jedem einzelnen Fall im vollen Bewusstsein der Verantwortung für das Kindeswohl getroffen werden, so wie es im KJHG geregelt ist.

Das "Wohl der öffentlichen Kassen" ist in diesem Zusammenhang nachrangig.

Mit freundlichen Grüßen