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Frage von Konrad F. •

Frage an Andreas Storm von Konrad F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Storm,

Ich bin Darmstädter Bürger und möchte Sie bezüglich der anstehenden Abstimmung zum BKA-Gesetz ansprechen.

In Ihrer Antwort auf eine Anfrage auf abgeordnetenwatch.de haben Sie am 06.06.2007 zur Online-Durchsuchung folgendes geschrieben: "Eine solche Maßnahme sollte dabei nur aufgrund richterlicher Anordnung und nur bei bestimmten schweren Straftaten erfolgen. Natürlich muss ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass unerwünschte Nebeneffekte und Risiken für nicht betroffene Dritte ausgeschlossen werden können." Genau dies ist in dem momentanen von der großen Koalition vorgelegten Vorschlag des BKA-Gesetzes nicht der Fall wie selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft scharf kritisiert [1].

Die Bekämpfung von Terror wird in letzter Zeit zu häufig als Grund für Gesetze dieser Art
aufgeführt. Dabei spielen diesen den Gegnern einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft geradezu in die Hände, denn diese wird durch solche Maßnahmen erheblich eingeschränkt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie hierzu Stellung beziehen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Förstner

[1] http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=767

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Förster,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie das Thema Online-Durchsuchung ansprechen.

Die Befugnis zur Online-Durchsuchung wird in wenigen Einzelfällen zum Tragen kommen. Bereits aus der Aufgabennorm ergibt sich eine hohe Schwelle, denn es muss sich um Gefahren des internationalen Terrorismus handeln. Das Überschreiten dieser Schwelle ist dann erforderlich, wenn andere polizeiliche Maßnahmen gegen terroristische Zellen, die über modernste Kommunikationsmittel und das Internet miteinander vernetzt sind, nicht mehr greifen. Das bedeutet, dass nur die terroristischen „Gefährder“ potentiell den Maßnahmen unterworfen werden können, nicht aber unbescholtene Bürger. Die zum Teil bewusst geschürte Angst in der Bevölkerung ist deshalb unbegründet.

Dieser Regelungsentwurf zur Online-Durchsuchung wurde in enger Abstimmung des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums erarbeitet und entspricht den bisherigen Entscheidungen zur Online-Durchsuchung des Bundesverfassungsgerichts.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB