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Andreas Storm
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Frage von Regina H. •

Frage an Andreas Storm von Regina H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Storm,

ich habe ein Tagesgeldkonto bei der isländischen Kaupthing Bank. Leider ist das Konto nun eingefroren und ich komme nicht an mein Geld.
In der vergangenen Woche haben die Regierungen von England, Schweiz und Österreich erreicht, dass Island zu seiner Einlagengarantie steht und den geschädigten Kunden die Einlage zurückbezahlt wird. Die Filiale in Luxemburg arbeitet bereits wieder.

Die BRD unternimmt keine Anstrengungen und lässt die Kaupthing Kunden "im Regen" stehen.

Was kann ich in Bezug auf Kaupthing und den von Frau Merkel gegebenen Garantien ("die Konten der deutschen Sparer sind sicher") von unserer Regierung noch erwarten? Wann wird sie endlich aktiv und schafft positive Resultate für den konventionellen "kleinen" Sparer?

Beste Grüße
Regina Hochenegger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hochenegger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de , in der Sie das Thema „Finanzmarktsituation“ im Bezug auf die Kaupthing Edge Bank angesprochen haben.

Die Kaupthing Bank ist die größte isländische Bank und die sechstgrößte in den nordischen Ländern. Am 9. Oktober 2008 wurde die massiv angeschlagene Kaupthing verstaatlicht. Zuvor hatte die isländische Regierung bereits die Kontrolle über die Institute Landsbanki und Glitnir übernommen. So hoffte der isländische Staat, die schwierige Lage auf dem isländischen Bankenmarkt zu beruhigen und Mittelabflüsse zu stoppen.

Am 9. Oktober 2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank verhängt. Dieses so genannte Moratorium gilt unbefristet und soll einen überstürzten, ungeordneten Abzug der Einlagen verhindern. Nach deutschem Recht müssen laut BaFin spätestens sechs Wochen nach Verhängen des Moratoriums die Weichen für die Entschädigung der Kunden gestellt werden. Die deutsche Nie-derlassung hat noch Gelder in unbekannter Höhe, darf diese aber aufgrund des Moratoriums nicht auszahlen. Was im Fall einer Insolvenz mit den Geldern geschieht, die noch bei der deutschen Toch-ter liegen, ist unklar. Unter Umständen müssten diese Einlagen dann in den isländischen Einlagensicherungsfonds überwiesen werden.

Die Kaupthing-Bank ist nicht Mitglied des deutschen Bankenverbandes und als ausländisches Institut auch nicht in der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Daher nimmt die isländische Bank auch nicht am deutschen Einlagensicherungsfonds, der Sparen Einlagen von mindestens 1,5 Millionen Euro garantiert, teil. Die Kunden profitieren auch nicht von der Garantieerklärung der Bundesregierung für Einlagen auf Tages- und Festgeldkonten.

Die Bank ist dem isländischen – also nicht dem deutschen - Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dieser Fonds schützt die Einlagen jedes einzelnen Kunden - auch in Deutschland - bis zu einer Höhe von 20.887 Euro zu 100 %. Dieser Betrag ist zwar von dem isländischen Staat garantiert und unab-hängig vom Kurs der Krone. Der isländische Staat müsste einspringen, wenn das Geld im Fonds nicht ausreicht, hat sich allerdings auf den Standpunkt gestellt, nur an isländische Bürger zu zahlen, da die ausländischen Verbindlichkeiten dermaßen groß seien, dass sie zum Staatsbankrott von Island führen würden, wenn sie bedient werden müssten.

Es muss nun zunächst abgewartet werden, ob die isländische Bankaufsicht den Entschädigungsfall feststellt. Davon kann jedoch ausgegangen werden. Die Finanzaufsicht in Reykjavík hat für die Prüfung drei Wochen Zeit. Sollte der Einlagensicherungsfall festgestellt werden, wird ein Entschädi-gungsverfahren eingeleitet. Die deutschen Kunden der Kaupthing Bank müssten sich dann beim isländischen Einlagensicherungsfonds melden, um ihre Einlagen zurückzufordern. Das notwendige Formular kann man sich auf Englisch unter www.tryggingarsjodur.is/Payments herunterladen.

Politisch scheint es so zu sein, dass die isländische Regierung das Erfüllen des juristischen An-spruchs von Bedingungen abhängig macht. So signalisierte die Regierung in Reykjavik bereits, dass Kunden aus den Niederlanden und Großbritannien im Notfall bis zur Obergrenze von 20.887 Euro pro Person entschädigt werden. Beide Länder hatten nach dem Kollaps von Islands Finanzsystem mit den isländischen Behörden verhandelt. Dafür stellen die Niederlande Island einen Kredit zur Verfügung. Für Großbritannien wurde eine prinzipielle Vereinbarung über den Einlagenschutz von Icesave-Kunden getroffen. Hier sollen die Details noch festgelegt werden. Für Deutschland fehlt eine solche Vereinbarung. Deutsche Kunden können allenfalls Einlagen von bis zu etwa 20.800 Euro bei der isländischen Zentralbank einfordern. Die Ansprüche können sie bei der isländischen Einlagensicherung anmelden. Solange die Bank aber noch keine Insolvenz angemeldet hat, können Ansprüche deut-scher Kunden vom isländischen Einlagensicherungsfonds nicht berücksichtigt werden.
Auch die von der Europäischen Union beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Schutzschirms von mindestens 50.000 Euro kommt in diesem Fall nicht zum Tragen.

Es gibt Bestrebungen von Seiten der Bundesregierung, mit der isländischen Regierung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Sie setzt sich dafür ein, dass für die Sparer aus Deutschland Ent-schädigungen gemäß der isländischen Einlagensicherung gezahlt werden. Derzeit ist davon auszuge-hen, dass zumindest die Entschädigungssummen gerettet werden.

Ratschläge für Kaupthing-Kunden:

1. Eine Verstaatlichung ist noch keine Insolvenz. Ob Kaupthing dauerhaft zahlungsunfähig ist, entscheidet sich erst noch und erscheint mir wenig wahrscheinlich. So lange sind die deutschen Einlagen wegen des Moratoriums der BaFin eingefroren. Die Frist endet am 20. November. Falls die Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird, müssen Sparer innerhalb von zwei Monaten ihre Ansprüche anmelden, und zwar über die Website der isländischen Einlagensicherung: www.tryggingarsjodur.is/QA

2. Dem Formular müssen beigefügt werden: möglichst aktuelle Kontoauszüge, belege über Einzahlungen vom Referenzkonto. Die gelten auch alternativ zu den Kaupthing-Kontoauszügen, falls die nicht vorliegen oder nicht auszudrucken sind.

3. Die Adresse des isländischen Einlagensicherungsfonds lautet:
Depositors’ and Investars’ Guarantee Fund, Borgartun 26, 3. floor, 105
Reykjavik, Iceland, Tel. +354 540 1200, E-Mail: tif@tif.is and
digf@tryggingarsjodur.is

Hintergrund:
Die isländische Muttergesellschaft Kaupthing Bank hf. ist seit März 2008 mit einer Niederlassung in Frankfurt am Main vertreten. Am Montag dem 6. Oktober 2008 betrugen die Einlagen der rund 50.000 deutschen Kunden noch 500 Millionen Euro. Am Mittwoch dem 8. Oktober 2008 war das Call-Center und die Geschäftsleitung in Frankfurt nicht mehr zu erreichen, das Online-Banking funktionierte aber nach wie vor. Am Morgen des 9. Oktober 2008 hat die Bank beantragt, dass die isländische Finanz-aufsichtsbehörde FME (Fjármálaeftirlitið) anstelle der Aktionäre die Kontrolle der Bank übernimmt. Ein von der FME berufener Ausschuss übernahm die Befugnisse und Aufgaben des Vorstandes. Der Zugriff auf sämtliche Konten wurde umgehend gesperrt. Am Nachmittag des 9. Oktober 2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank verhängt. Dieses so genannte Moratorium gilt unbe-fristet und soll einen überstürzten, ungeordneten Abzug der Einlagen verhindern. Nach BaFin-Angaben sind Einlagen von Deutschen in Höhe von 308 Mio. Euro betroffen.

Die Kaupthing Bank hf. ist eine Universalbank und bietet Unternehmen und Privatpersonen Finanzdienstleistungen an, die von geschäftsbezogenen Leistungen über Kapitalmarktdienste bis zur Vermögensverwaltung sowie Private Banking und Investment Banking reichen.

Die Bank ist dem isländischen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dieser Fonds schützt nach Angaben der Bank die Einlagen jedes einzelnen Kunden – auch in Deutschland – bis zu einer Höhe von 20.887 Euro zu 100 %, dieser Betrag sei von dem isländischen Staat garantiert und unabhängig vom Kurs der Krone. Der Fonds hat sich allerdings auf den Standpunkt gestellt, nur an isländische Bürger zu zahlen, da die ausländischen Verbindlichkeiten dermaßen groß seien, dass sie zum Staatsbankrott von Island führen würden, wenn sie bedient werden müssten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm