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Andreas Jung
CDU
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Frage von Christoph G. •

Wie wollen Sie die illegale Zuwanderung aus Belarus über Polen nach Deutschland verhindern und warum erfolgt keine Rückschiebung in den sicheren Drittstaat ?

Sehr geehrter Herr Jung,
das Asylrecht wurde 1993 geändert. In der entscheidenden Sitzung (Protokoll 12/160) vom 26.5.1993 hat der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble die GG-Änderung auch damit begründet, um eine faire Lastenverteilung in Europa zu erreichen (nicht 2/3 der Asylbewerber sollten sich innerhalb Europas) Deutschland als Zielland aussuchen) und nur so eine Rückschiebuung in ein sicheres Drittland (Schäuble führte Algerier, die über die französisch-deutsche Grenze kamen als Bsp für eine künftige Rückführung an) möglich sei. Wieso führt die Politik diese Regelung des GG auch 20 Jahre später nicht durch ? Bei jedem noch so kleinen Verkehrsdelikt gibt es doch - zu Lasten des Bürgers und Wählers -auch kein Vollzugsdefizit. Ist dieser Fall nicht auch ein wesentlicher Grund dafür, dass die Bürger die Kompetenz der CDU in der Inneren Sicherheit deutlich schlechter bewertet haben als in den letzten Jahren. Wollen Sie mehr Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Christoph G,

vielen Dank für Ihre Frage zur Asylsituation in Deutschland. Ich möchte mich hiermit ausdrücklich für die verspätete Antwort entschuldigen.

Die Neuregelung des Asylrechts 1993 erfolgte, nachdem die Zahlen der Asylbewerber sehr erheblich angestiegen waren und damals 440 000 Menschen nach Deutschland gekommen sind. In seiner Bundestagsrede warb Dr. Wolfgang Schäuble damals für eine gemeinsame Asylpolitik innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, folgerichtig wurde die deutsche Asylpolitik an den Standard der Genfer Konvention angepasst.

In den Jahren 2018-2020 haben zwischen 20 und 25% der in der EU angekommenen Flüchtlinge einen Erstantrag in Deutschland gestellt.

Die Mehrzahl der Anträge der Asylberwerber, die in jüngerer Vergangenheit in Deutschland einen Antrag gestellt haben, wurde positiv beschieden. Unter den abgelehnten Bewerbern waren in den letzten Jahren immer auch sogenannte zurückgewiesene, die in Deutschland keine Aufnahme finden, weil sie beriets in einem anderen EU-Staat registriert sind. Diese von Ihnen angesprochene Gruppe betrifft 3000 Menschen.

Im Hinblick auf die Frage der Rückführungen unterstütze ich die Arbeit des Sonderstabes im Justizministerium Baden-Württemberg, der sich vor allem auf die Identitätsfeststellung von kriminellen Ausländern spezialisiert hat um diese völkerrechtlich gesichert abschieben zu können.

Gleichzeitig müssen wir diejenigen Flüchtlinge, die sich integrieren und Arbeit gefunden haben bei uns halten können, um auch den Geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben und Integration attraktiv zu machen.

In der Frage nach Geld- oder Sachleistungen werden in Baden- Württemberg in den Erstaufnahmezentren die Leistungen überwiegend als Sachleistung gewährt, um den frisch angekommenen Flüchtlingen unmittelbar Hilfe zukommen zu lassen. In der vorläufigen Unterbringung werden dann vorrangig Geldleistungen geleistet, die mehr Individualität ermöglichen. Diese Regelung ist sinnvoll und unterstütze ich.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Andreas Jung

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