Prof. Monika Grütters (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Prof. Monika Grütters
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
09.01.1962
Berufliche Qualifikation
Literaturwissenschaftlerin und Kunsthistorikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorstand und Geschäftsführung Stiftung Brandenburger Tor der Bankgesellschaft Berlin
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Marzahn - Hellersdorf
Ergebnis
19,4%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Vielen Dank für Ihre Frage. Ich glaube nicht, dass die Bundesregierung Panzer an Saudi-Arabien verkauft, "nur um billiges Öl zu bekommen". Bereits seit vielen Jahren bezieht Deutschland einen Großteil seines Öls aus Russland, bzw. von anderen europäischen Partnern wie Großbritannien oder Norwegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
22.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Grütters,

ich wende mich an Sie als vorsitzende des Ausschusses "Kultur und Medien".

Ich wohnte jahrelang im Ausland, habe das Hickhack um den neuen Rundfunkstaatsvertrag nur am Rande mitbekommen. Jetzt habe ich zufällig im Blog der Tagesschau gelesen, daß ab dem 1. September 2010 ein Großteil der Inhalte nicht mehr oder nur noch begrenzte Zeit verfügbar sein werden:

blog.tagesschau.de

Ich wohne wie gesagt erst seit kurzem wieder in Deutschland, habe im Ausland aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk & Fernsehen schätzen gelernt und zahle gerne meine GEZ.

Aber das was in dem neuen Rundfunkstaatsvertrag beschlossen wurde ist ja wohl der Hammer.

Beiträge, die mit meinem Geld finanziert wurden sollen einfach so verschwinden?!? Nur weil die "Privaten" zu viel Wettbewerb fürchten? Hat die CDU immer noch nicht verstanden dass das Internet das Fernsehen ablösen wird?

Wie ist ihr Standpunkt dazu? Was kann ich tun um dagegen zu protestieren?

Gruss

Antwort von Prof. Monika Grütters
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13.08.2010
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal freue ich mich, dass Sie ebenso wie ich das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schätzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert unabhängige Berichterstattung und Themenvielfalt und ist damit eine Errungenschaft, die in ihrer Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben meiner Meinung nach viel zu oft unterschätzt wird.

Ihre Kritik richtet sich nun gegen die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ihre im Internet publizierten Beiträge nach einer gewissen Zeit wieder "offline" zu nehmen. Ich verstehe das Dilemma, das sich hier auftut. Natürlich ist es ärgerlich, wenn mit Steuergeldern publizierte Inhalte nur zeitweilig zur Verfügung stehen, obwohl ihre ständige Verfügbarkeit ohne Mehrkosten technisch kein Problem wäre.

Hinzu kommt, dass gerade die wegen ihrer Neutralität und Objektivität hochgeschätzten Beiträge in den öffentlich-rechtlichen Internetauftritten auch bei Wikipedia regelmäßig als Quellen verwendet werden und ihre Löschung auch dort zu einem vermehrten Auftreten toter Links führen würde.

Allerdings wird wohl der überwiegende Teil der Beiträge zumindest für ein Jahr verfügbar sein. Inhalte mit Bildungscharakter werden für 5 Jahre verfügbar sein, und überragende Beiträge zur Zeit- und Kulturgeschichte werden weiterhin ständig abrufbar sein. Grundsätzlich besteht auch für jeden User weiterhin die Möglichkeit, sich Inhalte auch privat zu archivieren.

Andererseits muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Gebühren im Gegensatz zu privaten Medienakteuren über eine sichere Einnahmequelle verfügen und sich nicht ausschließlich über Werbung finanzieren müssen. Die Politik ist auch dazu aufgerufen, privates Unternehmertum in der Medienbranche zu ermöglichen.

Ihr Hinweis, dass das Internet das Fernsehen als wichtigstes Medium ablösen wird, halte ich für zutreffend. Die Interaktivität ist ein Vorteil, der zu langfristigen Etablierung des Internets als zentralem Medium beitragen wird. Aktuell ist noch das Fernsehen das dominierende Medium, aber der Bundestag hat mit der Einrichtung der Enquete-Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft" schon auf das sich wandelnde Mediensystem reagiert. Ich denke, dass Ihre Anregungen auch dort gerne aufgenommen werden. Über die Internetpräsenz des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) lässt sich auch die Enquete-Kommission schnell finden.

Unmittelbar zuständig für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind jedoch in Deutschland die Bundesländer, die auch als Vertragspartner des Rundfunkstaatsvertrags fungieren. Daher darf ich Ihnen raten, Ihre Anregungen zum einen an die Enquete-Kommission im Bundestag und zum anderen an die zuständigen Länderministerien zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Prof. Grütters,

ständig erlebt man Angriffe auf unsere demokratische, freiheitliche Ordnung, auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Hier z.B. durch die niedersächsische Ministerin Ökzan, CDU, die die Medien zu einer "integrationsgerechten" Sprachregelung zwingen will.

www.welt.de

Wie stehen Sie zu dieser Einstellung Ihrer Parteifreundin? Was unternehmen Sie und Ihre Partei solche Angriffe auf die Meinungsfreiheit zu verhindern?

Ebenso bedenklich ist es, wenn allerlei linke Gruppierung – von SPD bis Linksextremisten (die Beteiligten nennt die ehemalige SED Zeitung "Neues Deutschland", siehe Link) – Zeitungsgeschäftsinhaber unter Druck setzen, nur genehme Zeitungen zu verkaufen.

www.jungefreiheit.de
www.neues-deutschland.de

Was unternehmen der Staat und unsere Volksvertreter zur Abwehr solcher Angriffe auf die Presse- und Meinungsfreiheit? Ich frage Sie als Berliner Abgeordnete, weil sich diese Angriffe auf Zeitungsläden lt. dem "Neuen Deutschland" wohl eher stark auf Brandenburg und Berlin konzentrieren. Gibt es hier dafür ein besonderes Milieu, angesichts zweier rot-roter Landesregierungen?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Prof. Monika Grütters
2Empfehlungen
13.08.2010
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

wenn sie meinen, Angriffe auf die durch die Verfassung garantierte Presse – und Meinungsfreiheit feststellen zu können, so darf ich Ihnen empfehlen, diese den zuständigen Behörden der Strafverfolgung zu melden.

Was die von Ihnen geschilderten Beispiele angeht, sehe ich für die Äußerung Frau Özkans keine Veranlassung, ihr einen Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit zu unterstellen. Es ging Frau Özkan im Wesentlichen um eine bewusste Selbstverpflichtung der Medien zur Berichterstattung über die Integrationspolitik. Diese Art der Selbstverpflichtung existiert zB. in Form des Pressekodex‘ des Deutschen Presserates schon lange.

Die Ziffer 12 des Presskodex lautet etwa: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden." Frau Özkan ging es hier wohl vor allem darum, die Gültigkeit dieser Norm noch einmal explizit auch für den Bereich der Integrationspolitik hervorzuheben, der aktuell sehr breit und in unterschiedlicher Qualität und Differenzierung in den Medien diskutiert wird.

Hinsichtlich der Kampagne "Let´s Push Things Forward" steht für mich außer Frage, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Republik es jedem Bürger gestattet, seine Meinung auch über Presseerzeugnisse frei zu äußern.

Fälle, in denen die Grenze zur Sachbeschädigung oder Nötigung überschritten wird, verurteile ich. Im Strafgesetzbuch sind die staatlichen Reaktionsmaßnahmen hierauf klar und aus meiner Sicht auch überzeugend beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.08.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Grütters,

Ist es tatsächlich Ihr Ernst, dass Sie Google Street View einschränken möchten, die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die eine viel größere Verletzung von Persönlichkeitsrechten darstellt, aber unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Prof. Monika Grütters
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26.08.2010
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass eine Einschränkung von persönlichen Freiheitsrechten nicht in jedem Fall auch eine Verletzung derselben bedeutet. Die Überwachung per Video ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen geregelt und auch in ihren verschiedenen Formen häufig in ihrer Rechtmäßigkeit von Gerichten bestätigt worden. In bestimmten Einrichtungen, wie etwa Bankfilialen oder auch Atomkraftwerken, ist die Videoüberwachung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Hinsichtlich der Überwachung öffentlicher Plätze wird der Einsatz von Videokameras unter anderem im Bundesdatenschutzgesetz transparent und für jeden Bürger nachvollziehbar geregelt. Dort sind auch Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz der Videoüberwachung als wesentliche Aspekte des Datenschutzes explizit aufgeführt.

Der Videoüberwachung bestimmter Orte, die als Kriminalitätsschwerpunkte gelten, stimme ich auch deshalb zu, weil sie das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Die Videoüberwachung entspricht so, etwa in dunklen U-Bahnhöfen oder Parkhäusern, dem Sicherheitsgefühl insbesondere auch von Frauen. Ich bitte Sie hierbei zu beachten, dass gerade ältere Menschen und in der Regel auch Frauen ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben als Männer. Das spiegelt sich auch in Umfragen wider. So haben sich in der Forsa-Umfrage "Sicherheit in Deutschland" etwa knapp drei Viertel der Befragten für ein umfassende Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausgesprochen.

Vielleicht haben Sie kein so ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und halten die Videoüberwachung für ein überflüssiges Instrument. Zu unserem freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien gehört es aber auch, zu akzeptieren, wenn die Mehrheit eine andere Meinung vertritt.

Umfragen belegen, dass der Wert der Sicherheit für die Deutschen in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen hat. Ich erlebe dies auch regelmäßig in den Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern und bekomme diesen Eindruck auch aus vielen Briefen, die mich erreichen.

Dazu kann die Videoüberwachung in bestimmten Situationen einen Beitrag leisten. Im Gegensatz dazu sammelt Google Street View Daten nur aus rein kommerziellen Interessen, die darüber hinaus keine transparente Grundlage wie das Bundesdatenschutzgesetz haben. Fragen der Zweckbindung (falls diese überhaupt vorgesehen ist), Datensparsamkeit und Transparenz wurden anfangs nicht berücksichtigt. Das nun erfolgte Widerspruchsangebot des Konzerns ist maßgeblich auf vielfache Interventionen aus gesellschaftlichen, aber auch politischen Kreisen zurückzuführen.

Sie sehen, mir kommt es maßgeblich auf die Begründung an, mit der Eingriffe in die persönlichen Freiheitsrechte gerechtfertigt werden. Ich erkenne bei der Videoüberwachung den Eingriff in die Grundrecht durchaus an, dieser ist zum Beispiel im Bundesdatenschutzgesetz berücksichtig worden und dient dem Schutz eines anderen verfassungsrechtlich ebenfalls verbürgtem Rechts. Das legitimiert in meiner Abwägung durchaus den Eingriff, den der Gesetzgeber mit der Videoüberwachung in meine Grundrecht vornimmt. Googles kommerzielles Interesse rechtfertigt für mich aber überhaupt keinen Eingriff in meine Grundrechte, auch wenn dieser scheinbar deutlich kleiner ist als der Eingriff im Rahmen der Videoüberwachung.

Aus diesem Grund werde ich auch mein Haus bei Google Street View pixeln lassen und spreche mich trotzdem für die Möglichkeit von Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen aus.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Schulen
06.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Prof. Grütters,

wie stehen sie persönlich zur Neutralität stattlicher Schulen, die Ausübung und/oder öffentlichen Darstellung einer beliebigen Religion betreffend?

Ist die Anbringung von Kruzifixen in Klassenzimmern oder das Tragen eines Kopftuches, als Ausdruck einer entsprechenden Religiosität, mit der staatlichen Neutralität vereinbar?

Ist die klare Trennung von Kirche und Staat, in unserem Land gefährdet?

Im Voraus Vielen Dank, für die Beantwortung dieser Fragen.

Hochachtungsvoll

Antwort von Prof. Monika Grütters
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10.09.2010
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Mir ist die Neutralität staatlicher Schulen ein wichtiges Anliegen. Dabei heißt das für mich auch und gerade als praktizierende Katholikin aber nicht, dass die Schule generell ein gänzlich religionsfreier Ort sein sollte. Zur Frage des Kruzifixes und des Kopftuchs an deutschen Schulen gibt es höchstrichterliche Urteile, die das Verhältnis zum staatlichen Neutralitätsgebot rechtsverbindlich geklärt haben.

Grundsätzlich spielen Religion und religiöser Glaube aber eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Das gilt nicht nur für die vielen Menschen, die selbst ein Glaubensbekenntnis abgelegt haben und ihre Religion aktiv praktizieren. Auch für viele andere Menschen sind die Kirchen, Moscheen und anderen Gotteshäuser ein wichtiger gesellschaftlicher Treffpunkt.

Hinzu kommt das oftmals große Engagement der Religionsgemeinschaften zum Beispiel im Bereich Pflege, aber auch in der Jugend – und Sozialarbeit. Ohne ein religiöses Basiswissen ist das Funktionieren unserer Gesellschaft grundsätzlich auch nicht verstehbar. Heutige Regelungen zu Sonn – und Feiertagen entspringen etwa der christlich-abendländischen Tradition, die die nationale Identität unseres Landes insgesamt maßgeblich mitgeprägt hat.

Auch deshalb habe ich mich im Rahmen des Volksentscheides für die Initiative "Pro Reli" eingesetzt, die Berliner Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einräumen wollte, sich frei zwischen den Optionen Religionsunterricht und Ethikunterricht entscheiden zu können. Denn Religionsunterricht kann einen unverzichtbaren Beitrag zur religiösen, sozialen, ethischen, kulturellen und emotionalen Bildung von Schülerinnen und Schülern leisten und damit zum Gelingen von personaler Identitätsbildung beitragen. Er trägt in entscheidender Weise zur Pflege und Weiterentwicklung des kulturellen Gedächtnisses der Gesellschaft bei. Anders als der Ethikunterricht sucht der Religionsunterricht Antworten auf "letzte Fragen", auf Fragen nach Geburt, Tod und Menschwerdung. Transzendenz, ein "Leben nach dem Tod", das sind Gesprächsangebote, die der Religionsunterricht macht, die in der Ethikstunde aber so gar nicht gestellt werden können.

In unserer Verfassung (GG, Art.7, Abs. 3) ist klar festgelegt, dass "Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt" wird. Der Gesetzgeber sieht die Religion also auch als Schulfach, das authentisch nur von Menschen unterrichtet werden kann, die die gelebte Praxis ihrer Religion verkörpern, die also nicht nur die theoretische oder dogmatische Oberfläche kennen.

Dabei gilt es dann zu gewährleisten, dass auch Schülerinnen und Schüler muslimischen oder jüdischen Glaubens Zugang zu entsprechenden Angeboten haben, durch ein solches Angebot könnte der Religionsunterricht im Sinne der positiven Religionsfreiheit wahrgenommen werden, ohne dass der Staat seine weltanschauliche Neutralität verletzen würde, zu der er sich selbst verpflichtet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.10.2010
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Grütters,

der Bahnhofsumbau in Stuttgart ist ein bundesweites Thema. Eine genehmigte Schülerdemonstration wurde mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray zerschlagen. Es wird immer gefordert, dass die Jugend sich engagieren soll, jetzt engagiert sich die Jugend und wird dann von der Staatsgewalt zusammengeschlagen. Das Vorgehen erinnerte eher an eine Demonstration in Russland, wo der Staat seine Macht demonstrieren muss. Für das Vorgehen der Polizei bei der Demonstation in Stuttgart gibt es in der Union Zustimmung. Soll der Bürger nur noch seine Stimme erheben, wie es der Regierung passt und ansonsten seinen Mund halten und wenn er sich nicht dran hält, wird er eben von der Polizei zusammengeschlagen? Muss man mittlerweile in Deutschland Angst haben, wenn man gegen die Regierungspolitik ist?
Antwort von Prof. Monika Grütters
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08.10.2010
Prof. Monika Grütters
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bilder der Zusammenstöße im Stuttgarter Schlossgarten haben mich schockiert. Ich bedauere zutiefst, dass es dort Verletzte gegeben hat und ich erwarte, dass diese Vorkommnisse intensiv untersucht - und Verantwortliche identifiziert werden.

Ein Urteil darüber, wer für die Eskalation verantwortlich war, konnte ich mir bisher noch nicht bilden. Ich bin keine Freundin von Vorverurteilungen und glaube, dass man gut daran tut, sämtliches verfügbares Material auszuwerten und zu bewerten, bevor man beginnt, Verantwortliche zu benennen. Die Geschädigten verdienen es, dass die Ursachen für Ihre Verletzungen vor allem bestmöglich und nicht nur schnellstmöglich aufgeklärt werden.

Ansonsten darf ich Sie darauf hinweisen, dass in Deutschland und gerade in Berlin jeden Tag Demonstrationen und auch sonstige Interessenvertretungen im öffentlichen Raum stattfinden, die ohne Zwischenfälle verlaufen und bei denen hoheitliche Akteure den Demonstrierenden und Protestierenden häufig hilfreich zur Seite stehen.

Die Frage, ob man "in Deutschland mittlerweile Angst haben muss, wenn man gegen die Regierungspolitik ist", kann ich deshalb guten Gewissens mit "Nein" beantworten. Das gilt im übrigen erst recht, wenn ich mir meine Kollegen und Kolleginnen aus den drei Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag angucke. Dort kann ich keine Zurückhaltung bei der Kritik-übung erkennen, was dafür spricht, dass die Opposition ihrer parlamentarische Aufgabe vollumfänglich nachzukommen versucht.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters
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