Prof. Jörn Thießen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Prof. Jörn Thießen
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Pastor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Steinburg - Dithmarschen Süd
Landeslistenplatz
8, Schleswig-Holstein
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(...) Für das vorgebliche Ziel – den Schutz von Kindern vor Missbrauch – ist die Einführung von Netzsperren wahrscheinlich irrelevant. Die Rechtslage ist eindeutig, unsere Strafverfolgungsbehörden sind in der Lage, Missbrauch in Deutschland und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auch weltweit, auch im Internet wirksam zu bekämpfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
28.11.2008
Von:

Mail an Prof_Thiessen

Sehr geehrter Herr Prof. Thießen,

ich stehe kurz vor dem Scheidungstermin nach 7 Ehejahren. Davon war meine Ex-Frau 6 Jahren wg. Kinderbetreuung und -Erziehung nicht erwerbstätig. Die Rentenversicherungsanstalt Bund in Berlin errechnete mir nun einen Abzug von 570 EURO zugunsten meiner Ex-Frau. Das ist fast exakt DIE HÄLFTE MEINER GESAMTEN RENTE. Hätte ich tatsächlich nur während der Ehe gearbeitet, wäre dieser Betrag selbstverständlich und korrekt. Ich arbeite jedoch bereits seit 1971, also seit 37 Jahren. Ohne jemals Arbeitslosenhilfe bezogen zu haben. Wie ist es möglich, die Hälfte der über ca. 35 Jahre gezahlten Beträge für eine 6 Jahre dauernde Ehe abzuzweigen? Und dies auch noch "Ausgleich" zu nennen? Kommt nicht "Ausgleich" von "gleich"? Meine Ex-Frau hat bereits heute Anspruch auf über 1500 EURO Rente, durch diesen Versorgungsmißbrauch erhält sie planungsgemäß über 2100 EURO - ohne die noch folgenden Beträge für die Beitragsjahre, die sie noch SICHER arbeiten wird. Sie ist Beamtin. Mir bleiben faktisch 570 EURO Rente nach 35 Beitragsjahren und somit ein Platz unter der Brücke oder bei der Bahnhofsmission. Dieser VersorgungsausGLEICH bewirkt eine Rente von über 2100 EURO ihrerseits, 570 EURO meinerseits. Ich tituliere dies in Gedanken und im laiendeutsch nicht als Ungerechtigkeit, sondern als Betrug. Ich werde mich damit, außerhalb deutschen Beamtenunrechts, an die Europäische Union, notfalls auch an Genf wenden. Das Vorgehen der Berliner Beamten und ihre "Rechtsgrundlage" verstößt bereits gegen Menschenrechte. Nicht mehr und nicht weniger! Bitte betrachten Sie meine haftigen Formulierungen nicht als Affront gegen Ihre Person. Es sind andere, die hier meinen Lebensnerv attackieren. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Stellungnahme.

Mit freundliche Grüßen

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Frage zum Thema Internationales
02.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Thießen,

mit Herrn Steinmeier besetzt die SPD das Aussenresort. Daher meine Frage:

Was unternimmt die SPD-Fraktion in der Frage Umleitung des RIO SAO FRANCISCO (zweit größer Fluss in Brasilien). M.E. kann nur massiver internationaler Druck auf die brasilianischre Regierung bewirken, dass dieses menschenrechtswidrige Projekt
gekippt wird. Ist Biokraftstoff angesichts solcher Vorgänge überhaupt ernsthaft tragbar??

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Prof. Jörn Thießen
5Empfehlungen
13.02.2009
Prof. Jörn Thießen
Sehr geehrter Herr !

Die sogenannte Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder hat ja auch ihre Grenzen. Vor allem in Fragen der Menschenrechte, wie auch des Umweltschutzes. Bisher haben wir uns mit der von Ihnen angesprochenen Frage des Rio Sao Francisco nicht ausreichend befasst und ich wäre Ihnen für weitere Informationen sehr dankbar. Biokraftstoffe können sinnvoll sein, aber ihre Energiebilanz ist fragwürdig und ihre Produktionsbedingungen in anderen Ländern oftmals ebenso. Wir müssen sehr viel größere Anstrengungen unternehmen, aus diesem Energiedilemma herauszukommen. Möge diese Krise wenigstens auf diesem Gebiet dazu beitragen und uns bald viel mehr Autos auf Hybrid-Basis bescheren.

Viele Grüße, Ihr Jörn Thießenj
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Thießen,

haben Sie Kenntnis über die folgende Änderung des Personenstandsgesetzes, die zum 1. Januar 2009 erfolgen soll – und wie stehen Sie dazu?

Bisher wird sichergestellt, dass NUR der Staat Ehen schließen kann; sichergestellt auch durch Strafandrohung. Das sollte auch so bleiben! Die Gründe dafür hat Robert Leicht überzeugend in dem Artikel "Kirchenrecht und Scharia" in der ZEIT vom 11.12.2008 auf S. 5 dargestellt. Inhalt der Änderung des Personenstandsgesetzes ist es, dass diese Strafandrohung entfällt.

Anscheinend gibt es eine Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg mit dem Ziel, den bisherigen Rechtszustand zu erhalten. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Initiative erfolgreich wird. Es wäre gut, wenn sich Schleswig-Holstein hier offensiv verhält und die Initiative unterstützt.
Es geht hier tatsächlich um ein grundlegendes Prinzip unseres säkularen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens, das nicht aufgegeben werden darf!

Bitte nutzen Sie Ihre Einflussmöglichkeiten in der Fraktion, interfraktionell und auch außerparlamentarisch, damit diese Änderung des Personenstandsgesetzes nicht in Kraft tritt.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Prof. Jörn Thießen
4Empfehlungen
13.02.2009
Prof. Jörn Thießen
Sehr geehrter Herr !

Mit der Bitte um Nachsicht für verspätete Antwort: Ich habe mich schon seit meiner Zeit als Pastor der nordelbischen Kirche für die Aufhebung des Verbotes der Voraustrauung eingesetzt. Praktisch hat dies in den letzten Jahrzehnten keine Rolle mehr gespielt. Aber es sollte möglich sein, die liturgische Form vor der staatlichen Anerkennung, an der wir unbedingt festhalten müssen, vorzunehmen.

Viele Grüße, Ihr Jörn Thießen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.02.2009
Von:

Lieber Herr Thießen,

hiermit fordere ich Sie auf, sich für Einführung der dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene einzusetzen. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie zu dieser Frage stehen. Ich werde ich als Wähler nur Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen, die sich glaubwürdig und kompetent für die Realisierung eines bundesweiten Abstimmungsrechts einsetzen. Sollte sich keine Partei glaubwürdig und kompetent für die Realisierung eines bundesweiten Abstimmungsrechts einsetzen, werde ich als Nichtwähler aktiv und schicke meine Wahlbenachrichtigung an den OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE. So zeige ich öffentlich, daß ich dann wieder wählen kann, wenn es auch die Volksabstimmung gibt oder zumindest ernsthafte Bestrebungen, diese einzuführen.

Herzliche Grüße,
Antwort von Prof. Jörn Thießen
7Empfehlungen
13.02.2009
Prof. Jörn Thießen
Sehr geehrter Herr !

Das ich ein großer Anhänger der bestehenden repräsentativen Demokratie bin, fällt es mir schwer, Ihnen ganz zuzustimmen.

Ich bin mit der Verstärkung plebiszitärer Verfahren einverstanden, eine gänzlich andere Ordnung jedoch, die eine dreistufige Volksgesetzgebung mir zu sein scheint, lehne ich ab. Haben wir zur Zeit keine "Volksgesetzgebung"? Wer ist denn der Souverän, der mich kontrolliert, befragt, ja vor allem die Abgeordneten wählt?

Dass Sie ankündigen, bei unbefriedigender Antwort nicht wählen zu gehen, kann ich nicht verstehen. Sie sollten sich vielmehr für Ihre Ziele innerhalb einer Partei einsetzen. Mir wäre sehr daran gelegen, dass Sie mir genauer erklären würden, was Sie unter Ihrer Idee verstehen.

Viele Grüße, Ihr Jörn Thießen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Thießen,

aufgeschreckt durch einen REPORT Mainz Bericht (9.02.09) - Änderung der Spendenregel für Abgeordnete - bin ich sehr an Ihrer Einstellung zu diesem Thema interessiert.
Besonders die Aussagen des Kollegen Jörg van Essen von der FDP zeigen mir wieder deutlich, wie weit sich einige Abgeordnete vom Volk entfernt haben!
Wofür, wenn nicht für z.B. das Parken, soll denn die Pauschale von 3900 Euro sein?
Vorgesehen in diesem Gesetzentwurf sind aber ja noch wesentlich weitreichendere Vorschläge.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Prof. Jörn Thießen
9Empfehlungen
19.02.2009
Prof. Jörn Thießen
Lieber Herr ,

die Rechtsstellungskommission des Bundestages hat darüber beraten, ist aber zu keinem Ergebnis gekommen, und wird sich wohl auch in absehbarer Zeit nicht auf eine einvernehmliche Lösung verständigen können. Von einem "Gesetzentwurf" kann da übrigens keine Rede sein, es geht in der Sache um einen relativ seltenen Sonderfall: Nur bei Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung ab 25 Prozent verbietet das Parteiengesetz entsprechende Zuwendungen - wäre der Frankfurter Flughafen ein ausschließlich privates Unternehmen, hätte niemand die Parktickets beanstandet, denn dann würden sie ganz normal als Spenden behandelt, die in den Rechenschaftsberichten aller Parteien für jeden nachvollziehbar und transparent veröffentlicht werden.

Die Gelder und sonstigen Zuwendungen, die Abgeordnete des Bundestags in ihrer Mandatsausübung erhalten, sind immer wieder Anlass für Nachfragen, häufig ähnlich besorgte wie die Ihre. Viele meiner Kollegen und natürlich auch ich haben daher unsere Bezüge vollständig offengelegt, in meinem Fall auf meiner Website www.joernthiessen.de unter der Rubrik "Gläserner Abgeordneter". Ich lade Sie herzlich dazu ein, dort auch meine monatlichen Ausgaben nachzuvollziehen: Die "fast 3900 Euro" aus dem TV-Beitrag, der Sie so erschreckt hat, finden zum allergrößten Teil für Miete und Unterhalt meiner drei Bürgerbüros und die Mobilität im Wahlkreis Verwendung - es so darzustellen, als würden wir von dem Geld nur Taxiquittungen und Parkgebühren zahlen müssen, wird der Sache nicht gerecht.

Herzliche Grüße
Jörn Thießen
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