Prof. Jörn Thießen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Prof. Jörn Thießen
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Pastor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Steinburg - Dithmarschen Süd
Landeslistenplatz
8, Schleswig-Holstein
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Natürlich haben Sie recht mit Ihrer Beobachtung, dass zur Einführung einer Wahlpflicht in Deutschland zunächst eine Änderung des Grundgesetzes vorgenommen werden müsste. Ich gebe mich auch nicht der Illusion hin, dass hierfür die erforderliche Mehrheit zustande käme, wenn man dies derzeit ernsthaft verfolgen wollte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
nicht beteiligt
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
nicht beteiligt
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
nicht beteiligt
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
NEIN
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
NEIN
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
NEIN
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
nicht beteiligt
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
16.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Thießen

Beratschlagen Sie in Ihrer Partei eigentlich auch schon über die Abschaffung der Wehrpflicht? Die meisten anderen Länder der EU haben ja bereits eine Berufsarmee. Außerdem ist die Wehrgerechtigkeit schon lange nicht mehr gegeben. Wenn einer von 7 die gemustert werden, eingezogen wird, dann ist das schon wie russischen Roulett, dass nur einer verliert. Außerdem können dann die jungen Männer des Landes, ein Jahr früher studieren, arbeiten oder eine Ausbildung machen, was - wie ich meine - der Wirtschaft zugute kommen dürfte. Und nicht zuletzt sollte die Wehrpflicht doch im Zuge der Gleichberechtigung abgeschafft werden, dann junge Frauen ja nicht davon betroffen sind, was diskriminierend und ungerecht ist!

Freundlicher Gruß

Z.
Antwort von Prof. Jörn Thießen
2Empfehlungen
18.08.2009
Prof. Jörn Thießen
Lieber Herr ,

wir haben einen neuen Vorschlag gemacht: das neue Modell einer "subsidiären" Wehrpflicht behält alle Wesenselemente der allgemeinen Wehrpflicht bei – Erfassung, Musterung, Einplanung und Einberufung (alternativ KDV oder die anderen Dienste) –, beschränkt sich aber bei der Einberufung auf diejenigen, die vorher auf Befragen erklärt haben, dass sie diesen Wehrdienst als GWDL oder FWDL auch leisten wollen. Diese Frage ist neu. Sie führt ein starkes Element der Freiwilligkeit in die Wehrpflicht ein. Gibt es genügend geeignete freiwillige Wehrpflichtige, werden andere nicht gezogen. Ist das nicht der Fall, wird der Personalbedarf gedeckt wie bisher. Es dürfte einigermaßen realistisch sein, dass das funktioniert. Schon heute wird mittels KDV de facto eine Vorentscheidung pro oder contra Dienst in der Bundeswehr getroffen. Wer tauglich gemustert ist und nicht verweigert hat, dürfte überwiegend einem Dienst in den Streitkräften aufgeschlossen, jedenfalls nicht strikt ablehnend gegenüberstehen. Diese positive Grundhaltung könnte durch eine Reihe von materiell mehr oder weniger unaufwendigen Anreizen verstärkt werden, zum Beispiel:

* Bonus beim Zugang zu weiterführenden Bildungseinrichtungen,
* Erweiterung der Berufsförderungsdienstansprüche,
* Bafög-Vergünstigungen in Form eines Darlehenserlasses von ein oder zwei Semestern,
* Angebot eines Studiums an einer Bundeswehr-Universität unter Verzicht auf die Studiengebühr (abhängig von der Kapazitätsauslastung der jeweiligen Uni),
* Bevorzugung von ehemaligen Wehrdienstleistenden bei der Ausbildungsbewerbung (Empfehlungsschreiben KWEA an IHK/HWK),
* Wohnraumgestellung für wohnungssuchende ehemalige Wehrdienstleistende in Kasernen am jeweiligen Ausbildungsort (kapazitätsabhängig),
* Erwerb des Führerscheins (PKW/LKW/Gabelstapler) bei der Bundeswehr (verwendungsabhängig),
* Erhöhte Anrechnung von Wehrdienstzeiten als Beschäftigungszeit für die gesetzliche Rentenversicherung, ansteigend nach abgeleisteten Monaten,
* Berufsnahe Verwendung im Wehrdienst mit Anerkennung von Praktika für spätere Höherqualifizierung,
* Einbindung von Wehrpflichtigen während der Dienstzeit in das Flottenmanagement (Angebot der Wochenendanmietung eines PKW für Wehrpflichtige zu Sonderkonditionen).

Hier ist vieles denkbar und möglich. Die Attraktivitätssteigerung von GWDL/FWDL würde in einem überschaubaren Umfang zusätzliche Mittel binden – im Vergleich zu den Bemühungen einer vollständigen Personalrekrutierung über den Arbeitsmarkt (Anwerbeprämien, höheres Gehalt, Begleitmaßnahmen, Schlußprämie) wäre sie aber wohl vergleichsweise preiswert zu haben. Ab 2009 werden zudem die Jahrgänge, um die dann alle Arbeitgeber konkurrieren, deutlich schwächer.

Die Einberufungspraxis kann wie bisher flexibel gehandhabt werden. Zehntausend (freiwillige) Einberufungen mehr oder weniger gefährden Strukturen und Auftragserfüllung nicht. Zur Reduzierung des Personalersatzbedarfs kann auch das Dienstpostensoll zwischen GWDL (30.000) und FWDL (25.000) lageangepasst in beide Richtungen verschoben werden. Auch das ist Praxis. Zudem sollte freiwilligen jungen Frauen, die sich bei der Bundeswehr bisher für mindestens zwei Jahre verpflichten mussten, ein freiwilliges (variables) Dienstverhältnis im Umfang GWDL/FWDL angeboten werden. Wenn dieses Prinzip der subsidiären Wehrpflicht auf der Seite der Streitkräfte funktioniert, wird voraussichtlich die Zahl der Kriegsdienstverweigerer deutlich abnehmen. Diesen ist in jedem Fall ein Zivildienstplatz zur Verfügung zu stellen. Die Zivildienstplätze können in Zukunft materiell auch ausgestattet werden wie Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ/FÖJ).

Das Freiwillige Soziale Jahr könnte auch den Zivildienst alter Art vollständig ablösen. Es wäre zudem (wie bisher) offen für junge Frauen und für Wehrpflichtige, die nicht den Kriegsdienst verweigert, sich aber auch nicht freiwillig zur Ableistung des Wehrdienstes in der Bundeswehr haben ziehen lassen (oder obwohl freiwillig gemeldet in den Streitkräften nicht berücksichtigt werden konnten). Dies würde auch außerhalb der Bundeswehr eine deutliche Stärkung der Freiwilligenkultur bedeuten.

Im übrigen spielen Elemente der Freiwilligkeit bei der Ausgestaltung der allgemeinen Wehrpflicht schon heute eine oft übersehene wichtige Rolle: Reservisten werden in der Regel nur einvernehmlich zu Übungen oder zum besonderen Auslandseinsatz herangezogen; Zivildienst leisten üblicherweise tatsächlich diejenigen, die sich selbst individuell um eine Zivildienststelle kümmern; und die freiwillig länger Wehrdienstleistenden (FWDL) sind zum zusätzlichen, über 9 Monate hinausgehenden Teil ihres Dienstes nicht gegen ihren Willen eingeplant oder verpflichtet.

Wehrpflicht und neue Elemente der Freiwilligkeit dürften also in der Praxis gut vereinbar sein.

Herzliche Grüße,
Jörn Thießen
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Thießen,

Sie wurden im Jahr 2006 in den Aufsichtsrat des Bundes der Versicherten (BdV) gewählt, sind dann aber zum 31. Dezember 2008 überraschend von diesem Amt wieder zurückgetreten. Können Sie etwas zu den Beweggründen schreiben, die Sie zu diesem Rücktritt veranlasst haben?

Auf der Homepage des BdV werden Sie übrigens immer noch (18.09.2009) als "aktives" AR-Mitglied geführt.

Mit freundlichen Grüßen

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