Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
02.05.1950
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Waiblingen
Wahlkreis
Waiblingen
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(...) Da es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt nicht um ein strafrechtliches Verfahren, sondern um eine Verfassungsrechtliche Fehleinschätzung handelt, sind Rücktrittsforderungen in dieser Sache nicht angezeigt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Justizminister a.D. Goll!

Seit gestern, 12.8.2012, findet sich im Internet ein Bericht eines linksextremistischen Bewohners der Justizvollzugsanstalt(=JVA) Stuttgart-Stammheim. Der Insasse behauptet in diesem Bericht, dass es in der dortigen JVA vorkam, dass ein einsitzender Neo-Nazi dort beim Hofgang den, gemäss §86a StGB, mutmasslich strafbaren sogenannten \"Hitlergruss\" gezeigt hätte (siehe Teil I, Buchstabe b des Berichts). Ausserdem wird des weiteren behauptet, dass ein Justizvollzugsbeamter in seinem Schrank einen Stempelkasten mit aufgemahlten, ebenfalls gemäss §86a StGB mutmasslich strafbaren, SS-Sigrunen habe(siehe Teil I, Buchstabe c) dieses Berichts).

Der Bericht ist sofort anklickbar im Internet unter:
linksunten.indymedia.org

Können Sie diesen Vorgang überprüfen lassen und gegebenenfalls, falls zutreffend, Wiederholungen bei Androhung von beamtenrechtlichen Konsequenzen für die Justizbeamten unterbinden lassen?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
1Empfehlung
31.01.2013
Prof. Dr. Ulrich Goll
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Frage und den Hinweis.
Den Bericht habe ich mir natürlich sorgfältig durchgelesen und daraufhin versucht, der Sache nachzugehen. Da ich jedoch nicht mehr im Ministeramt bin, sind diesbezüglich meine Spielräume nicht mehr dieselben und so konnte ich leider keine handfesten Anhaltspunkte finden. Es tut mir leid, wenn diese Antwort Sie nicht zufrieden stellt, in diesem Fall schlage ich Ihnen vor, sich an das Justizministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr ehemaliger Justizminister Goll,

ich bin etwas mehr als irritiert, daß selbst Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften eingetragen als Companies bei Dun & Bradstreet sind. Um dort gelistet zu werden, müssen Erhebungsbögen ausgefüllt werden, u.a. wegen Rechtsform. Wie ist diese?
Wenn man sich das UKlagG anschaut, und hier § 8, dann muß der Empfänger von Leistungen über die AGB und Art der RGeschäfte informiert sein, damit diese eingetragenen Firmen sich nicht nach dem UWG strafbar machen oder auch nach GWB.
Nachdem Amtsgerichte Geschäfte tätigen, kann der andere Vertragspartner auf keine Fall auf die Erklärung zu § 8 versichten. Aber weder RBehelfe, RMittelerklärungen, noch irgendwelche RAnwälte erklären dies. Ist die Verweigerung, diese Vertragsbedingungen zur Durchführung solcher Geschäfte (von ausschlaggebender Bedeutung!) nicht sittenwidrig und irreführend? Können Sie die RFormen mitteilen und die aus § 8 UKlagG erforderlichen Daten mitteilen, da sie ja unerläßlich für die Willensbildung sind, ob man überhaupt Geschäfte mit Amtsgerichten tätigen will, siehe auch A-limine?
Für eine adäquate Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
U.

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