Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
02.05.1950
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Waiblingen
Wahlkreis
Waiblingen
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(...) Da es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt nicht um ein strafrechtliches Verfahren, sondern um eine Verfassungsrechtliche Fehleinschätzung handelt, sind Rücktrittsforderungen in dieser Sache nicht angezeigt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2011
Von:
-

Guten Tag Herr Goll,


Herr Mappus und Herr Stächele haben lt. Staatsgerichtshof die Verfassung von Baden-Württemberg missachtet.
Ich kann gut nachvollziehen, das jemand wie Sie, der Rechtswissenschaft studiert hat, darüber sehr empört ist.
Wie reagieren Sie auf dieses undemokratische Verhalten ?
Herr Mappus hat ja bereits den richtigen Schluß daraus gezogen und seine Politikertätigkeit aufgegeben.
Herr Stächele ist jedoch weiter in einem Verfassungsorgan tätig.
Haben Sie vor, seinen Rücktritt aus dem Parlament zu beantragen ?

Mit feundlichem Gruß
-
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
bisher keineEmpfehlungen
22.11.2011
Prof. Dr. Ulrich Goll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich hier auf abgeordnetenwatch.de.
Da es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt nicht um ein strafrechtliches Verfahren, sondern um eine Verfassungsrechtliche Fehleinschätzung handelt, sind Rücktrittsforderungen in dieser Sache nicht angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.01.2012
Von:
-

Guten Tag Herr Goll,
danke für Ihre Antwort.
Sie sind also als abgewählter Justizminister der Meinung, ein Politiker sollte nur zurücktreten, wenn er strafrechtlich auffällt.
In Ihrer Antwort schreiben Sie auch, dass Sie die Umgehung des Parlamentes durch Herrn Stächele Verfassungsrechtliche Fehleinschätzung verurteilen.

Konkrete Frage daher:
Sind Sie der Meinung, dass ein Politiker weiterhin moralisch geeignet ist, in einem Verfassungsorgan tätig zu sein, das er kurz vorher in verantwortlicher Position "fehleingeschätzt" hat ?
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
bisher keineEmpfehlungen
23.01.2012
Prof. Dr. Ulrich Goll
Sehr geehrter Herr ,

meiner Antwort vom 22. November 2011 ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll
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