Petra Pau (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Petra Pau
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Marzahn-Hellersdorf
Landeslistenplatz
2, Berlin
weitere Profile
DIE LINKE ist für mehr Demokratie, für mehr direkte Demokratie, also auch Volksabstimmungen auf Bundesebene. (...) Gegen den allgemein beklagten Demokratie-Verdruss hilft nur mehr Demokratie, mehr direkte Demokratie. Im Land Berlin erleben wir übrigens eine Hoch-Zeit der Volksabstimmungen seit Rot-Rot, also DIE LINKE und die SPD, die Hürden für direkte Demokratie gesenkt hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Petra Pau
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Pau,

meine Frage richtet sich an Sie, weil Sie dem Rechts- und Innenausschuß angehören, der SED- PDS entstammen und damit gelegentlich mit den Hintergründen der Stasi- Sachen konfrontiert sind.

Es geht um offenbar zunehmende Unklarheiten, ob Drittgeheimnisse gemäß § 203 StGB grundsätzlich geschützt sind oder nicht bzw. um die politisch interessante Frage, wer für den besagten Schutz ist und wer dagegen.

Hintergrund meiner Anfrage sind mir bekannt gewordene Erfahrungen von Personen, die in Sorgerechtsverfahren verwickelt sind.
Wir beobachten immer wieder, daß in solche Verfahren Privatgeheimnisse und Gerüchte einfließen über Anwaltsschreiben, psychol. Gutachten und sozialpäagogische Stellungnahmen.

Diese Privatgeheimnisse/Gerüchte wurden oft von anderen Personen "anvertraut" oder sonst in Erfahrung gebracht als denBetroffenen, welche früher in der BRD allein über die Weitergabe / Offenbarung ihrer persönlichen Daten durch gemäß § 203 Schweigepflichtige verfügen durften.

Ein rechtfertigender Notstand für das genannte Vorgehen wird nicht einmal behauptet, die Betroffenen werden nicht um Einwilligung gebeten, selbst ein logisch nachvollziehbarer Zusammenhang zur Beweisfrage fehlt in aller Regel.
Die so offenbarten Geheimnisse führen regelmäßig und psychol. vorhersehbar zur Streitverschärfung, was u.a. dem gerichtlichen Auftrag gem. § 52 FGG zuwiderläuft, das Finden von Rechtsfrieden (oder gar Seelenfrieden) erschwert und zugleich die Kasse derjenigen füllt, die vom Prozessieren profitieren.

Nun meine Fragen:

1. Treten Sie für einen eindeutigen Schutz der Drittgeheimnisse ein oder

2. Sind Sie eher für die "Geheimdienstvariante", wonach über die Weitergabe von Drittgeheimnissen/ Gerüchten der Informierte entscheidet, evtl. noch der Informand?

3. Würden Sie gegebenenfalls eine Gesetzesnovelle des § 203 StGB befürworten, um Klarheit in Ihrem Sinn zu schaffen?

Mit frdl. Grüßen
W.
Psychiater
Antwort von Petra Pau
24Empfehlungen
16.02.2009
Petra Pau
Sehr geehrter Herr ,

Ihren Eingangssatz übergehe ich. Er hat mit Ihrer Frage an mich nichts zu tun und ist partiell obendrein tendenziös falsch.

§ 203 Strafgesetzbuch betrifft auch mich. Für Nichtjuristen übersetzt bedeutet er: Es gibt Berufsgruppen, denen eine besondere Vertraulichkeit auferlegt ist.

Dazu gehören z. B. Ärzte und Anwälte, aber auch Abgeordnete. Sie erfahren Intimes von anderen Personen und haben dies für sich zu behalten.

Übrigens auch gegenüber dem Staat, weshalb diese Berufsgruppen einem besonderen Vertrauens-Schutz unterliegen und ebenso genießen.

Sie können davon ausgehen, dass ich mich strikt daran halte. Mich besorgt vielmehr, wie die herrschende Politik diese Prinzipien immer mehr aufweicht.

Zu erleben ist das in den so genannten Antiterror-Gesetzen, aber auch in der Geheimdienst-Praxis. Ich lehne beides ab. Damit habe ich implizit auch Ihre Fragen beantwortet, wobei ich die dritte an unsere Juristen weiterleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
15.02.2009
Von:

Meine Frage bezieht sich auf die Geldpolitik - speziell der Thematik Regionalgeld. Ich würde sehr gerne ihre Ansichten dazu erfahren.

Welche Chancen/Gefahren gibt es mit dem Euro?
Welche Chancen/Gefahren gibt es mit Regiogeld?

Herzlichen Dank
Antwort von Petra Pau
28Empfehlungen
16.02.2009
Petra Pau
Sehr geehrter ,

gehe ich recht in der Annahme, dass Ihre Frage durch die aktuelle Weltfinanz- und -wirtschaftskrise zusätzlich inspiriert wurde?

Naheliegend wäre es. Allerdings muss ich Sie enttäuschen. Die Finanzpolitik ist nicht mein Gebiet, auch nicht die alternative. Ich kenne praktische Versuche mit "Regional-Geld" aus meinem ehemaligen Wahlkreis Berlin Prenzlauer Berg. Und ich weiß, dass "Regional-Geld" bei Globalisierungs-Kritikern hoch im Kurs steht. Das finde ich auch sehr sympathisch, weil "Regional-Geld" den Gebrauchswert der Arbeit und den Solidar-Gedanken in den Mittelpunkt rückt und nicht den Exzessen der Finanzmärkte und dem allgemeinen Wachstumswahn folgt.

Allerdings bezweifle ich, dass die Alternative "Euro oder Regional-Geld" heißt. Bei aller Zuneigung zu regionalen Lösungen: Die Welt lässt sich nicht ent-globalisieren. Deshalb bleibt die politische Fesselung der enthemmten Finanzwelt das Gebot der Stunde. Bitte prüfen Sie, inwiefern die so genannten Konjunktur-Pakete der Bundesregierung das bewirken. Ich finde: Nein! Und deshalb fürchte ich mit Karl Marx: Die Bändigung der einen Krise bereitet nur die nächste, größere Krise vor.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Pau,

ich bedanke mich für Ihre rasche Antwort auf die Frage zum Drittgeheimnisschutz www.abgeordnetenwatch.de
(Damit Sie mir das Ergebnis der Untersuchung Ihres Juristen mitteilen können, werde ich meine E- Postanschrift auf anderem Wege mitteilen.)

Ein mit § 203 Abs. 2 StGB (und § 170 GVG, § 624 (4) ZPO) kollidierender Mißstand in Sorgerechtsverfahren nicht nur in Bayern scheint die unbefugte bzw. willkürliche Übersendung kompletter Parteischreiben und sogar psychologischer Sachverständigengutachten (die naturgemäß jede Menge sensibelster Privatgeheimnisse, auch Fehldiagnosen usw. enthalten) von Familienrichtern an Jugendämter zu sein.

Letzteres propagiert z.B. ein einflußreicher Psychologe und Betreiber der vorübergehend in die Kritik geratenen international agierenden Psychofirma "GWG" www.moehnle.eu in der offiziellen Broschüre "Trennung und Scheidung" des Bayerischen Landesjugendamtes (S. 43, München 2006).

Derselbe hat schon den folgenden Satz geschrieben:

"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden."
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten" in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR 10/2003 (S. 559))

Hierzu hätte ich gern von Ihnen gewußt, ob Sie diesen Satz als mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ansehen.

Weiterhin bitte ich Sie um Mitteilung, ob und wie Sie mit Ihren politischen oder anderen Mitteln gegen die ausufernde und für Betroffene gesundheitsgefährdende Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren vorgehen würden, wenn sich die bayerische Justiz warum auch immer nicht darum kümmert.

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Petra Pau
23Empfehlungen
19.02.2009
Petra Pau
Sehr geehrter Herr ,

Datenschutz gehört zu meinen zentralen Themen, zumal der Schutz persönlicher Daten eine Grundvoraussetzung für die Demokratie ist. Das ist die gesellschaftliche Dimension.

Zugleich betrifft Datenschutz oder Datenmissbrauch immer konkrete Personen, ihr Leben und oft auch ihr Schicksal. Dahin zielen offenbar Ihre Fragen an mich.

Sie haben mich damit für weitere Details sensibilisiert. Aber bitte erwarten Sie nicht, dass ich deswegen Zitate kommentiere, deren Kontext ich nicht kenne.

Ihre erste Frage habe ich an die Juristen der Fraktion weiter geleitet. Ihre zweite Frage werde ich unseren Gesundheitspolitikern übermitteln. Ich nehme an, das ist in Ihrem Interesse,

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
22.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Pau,

zunächst meine Hochahchtung, wie Sie hier auf jede Frage eingehen und von welcher Klarheit Ihre Antworten sind.
Ich habe diese Woche meine Steuernachzahlung für Fahrten zur Arbeit 2007 erhalten. Für mich unverständlich enthielt der entsprechende Bescheid vom Finanzamt den Hinweis, dass diese Zahlung nur vorläufig und nicht endgültig sei. Plant die CDU/SPD-Regierung den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss in irgendeiner Form wieder zu umgehen? Können Sie mir eine Antwort geben??


mit freundlichen Grüßen

Antwort von Petra Pau
18Empfehlungen
24.02.2009
Petra Pau
Sehr geehrter ,

das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. November 2008 die zuvor verfügte Kürzung der so genannten Pendlerpauschale für unwirksam erklärt und verfügt, dass stattdessen die alte Regelung wieder gilt, und zwar "bis zu einer gesetzlichen Neuregelung". Anders gesagt: Die Regelung durch das Bundesverfassungsgericht ist "vorläufig" und gilt "bis auf weiteres".

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gekürzte Pendlerpauschale der großen Koalition deswegen für nichtig erklärt, weil sie willkürlich vorgenommen wurde und in ihrer Begründung nicht nachvollziehbar sei. Es hat der Bundesregierung nicht abgesprochen, ein neues Gesetz beschließen zu lassen, das diese Makel nicht hat.

Allerdings glaube ich nicht, dass die Unions/SPD-Regierung dies vor hat. Insofern würde ich auch nicht befürchten, dass die nun gezahlten Rückzahlungen bis dato vorenthaltener Pendlerpauschalen in Gefahr sind – schon gar nicht im Super-Wahljahr 2009.

Zumal die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sofort die Flucht nach vorn antrat. Man betrachte die ca. sieben Milliarden Euro Nachzahlungen zugleich als Teil des Konjunkturpaketes in der Krise und wolle sich diese Summe auch nicht über Umwege zurück holen, hieß es.

Politisch bewerte ich das allerdings genau umgekehrt. Die Bundesregierung hatte der Bevölkerung ca. sieben Milliarden Euro "willkürlich" entzogen. Das wiederum hat die Kaufkraft gemindert, den Binnenmarkt geschwächt und so die Krise zusätzlich befördert, die man heute beklagt.


Mit freundlichen Grüßen


Petra Pau
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
24.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Pau,

als Sie am 05.05.2008 (Frage von Herrn Peschl) darauf hingewiesen wurden, dass in der EU die Todesstrafe eingeführt werden solle, antworteten Sie, dass Sie das nicht nachvollziehen können und verwiesen auf die Grundrechte der Europäischen Union, auf Artikel 2:
1. Jede Person hat das Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007 (C 303 / 17) Informationsnummer (2007/303/02) liest sich das allerdings ganz anders.

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet..."
dort werden dann die Ausnahmen aufgeführt.

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die ..."
dort werden dann ebenfalls die Ausnahmen aufgeführt.

Was tun Sie bzw. Ihre Partei um diesen Verstoß gegen die Menschenrechte zu verhindern bzw. was wollen Sie unternehmen um auf nationaler Ebene die Einführung der Todesstrafe zu verhindern.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Petra Pau
19Empfehlungen
27.02.2009
Petra Pau
Sehr geehrter ,

auch die Wiederholung, dass die EU die Todesstrafe wieder einführen will, macht die Behauptung nicht wahrer. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erstmals haben die EU-Mitgliedsstaaten mit der Grundrecht-Charta vertraglich vereinbart, dass es im Geltungsbereich der Europäischen Union keine Todesstrafe geben darf, nicht zu Friedens- und auch nicht in Kriegeszeiten. Ich empfehle Ihnen zu diesem Komplex übrigens das Buch "Die EU und ihre Verfassung – linke Irrtümer und populäre Missverständnisse" von meiner Kollegin Sylvia-Yvonne Kaufmann (MdEP) und von Jens Wolfram. Dort gibt es ein ausführliches Kapitel zum Thema EU und Todesstrafe, indem auch Zusatz- und Nebenerklärungen behandelt werden. Hilfsweise können Sie auch dem folgenden Link folgen: www.sylvia-yvonne-kaufmann.de Eine Gefahr, dass die Todesstrafe wieder eingeführt werden könnte, sehe ich daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Petra Pau
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.