Sehr geehrter Herr

,
ich möchte mich für Ihre Anfrage bedanken. Vorweg muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich mit dieser Thematik nicht vertraut bin und mich deshalb bei meinem fachkompetenten Fraktionskollegen Harald Weinberg diesbezüglich informiert habe. Bei dem von Ihnen geschildertem Problem geht es demnach um zweierlei:
1. Der Säumniszuschlag: Bis zur Einführung der Versicherungspflicht am 1. April 2007 betrug der Säumniszuschlag nur 1% im Monat. Damals war das Druckmittel der Kassen, die notwendigen Beiträge einzutreiben, der Rausschmiss aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach der damaligen Gesetzeslage wären Sie heute kein Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr und könnten auch nicht ohne weiteres mehr eintreten. Da heute eine Krankenkasse ihren säumigen Mitgliedern nicht mehr kündigen darf, braucht sie zur Durchsetzung der Beitragsansprüche andere Druckmittel. Dafür wurde der Säumniszuschlag auf das von ihnen genannte Niveau erhöht. Ich kann durchaus verstehen, dass man dies als unverschämt hoch bewertet, zumal wenn man das selbst zahlen muss. Ob Ihre Krankenkasse sich hier möglicherweise zu spät gemeldet hat, so dass dies in Ihrem Einzelfall anders zu bewerten ist, kann ich nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen: Rufen Sie hierzu bei der Unabhängigen Patientenberatung unter 0800/0117722 kostenfrei an, damit Sie rechtlich beraten werden.
2. Die freiwillige Versicherung: DIE LINKE verfolgt das Konzept einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Wir wollen, dass jeder und jede entsprechend des tatsächlichen Einkommens zur Finanzierung der Krankenversicherung herangezogen wird. Durch die konsequente Einbeziehung der heute privat Krankenversicherten, der Streichung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversichertengrenze sowie die Beitragsbemessung auf alle Einkommensarten, kann der Beitragssatz auf etwa 10 Prozent statt heute 14,9 Prozent sinken - bei gleichzeitigem Wegfall aller Zuzahlungen einschließlich der Praxisgebühr. Was die Gruppe derjenigen angeht, die hauptsächlich selbständig tätig sind, wird es bei einer Mindestbeitragsbemessung - also einem angenommenen Mindesteinkommen bleiben müssen, das wir allerdings auf 850 Euro, also 85 Euro monatlicher Beitrag senken wollen. Zum Vergleich: Heute zahlen Selbständige schlimmstenfalls auf 1916,25 Euro Beiträge, also knapp 285,52 Euro im Monat.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht gestattet ist, Rechtsberatungen durchzuführen. Meine Antwort spiegelt lediglich meine politische Einschätzung der Problematik wieder.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau