Petra Müller (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Petra Müller
Geburtstag
01.05.1960
Berufliche Qualifikation
Architektin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Aachen
Wahlkreis
Aachen
Ergebnis
9,0%
Landeslistenplatz
14, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Wir müssen verlässliche Lebenswelten für die junge Generation schaffen. Der Schutzauftrag, Kinder vor einer Gefährdung zu bewahren, ist eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
17.12.2011
Von:
Udo

Sehr geehrte Frau Müller,

durch Erlass vom 16.11.2011 hat die Gesundheitsministerin des Landes NRW, Frau Dr. Steffens, für die zuständigen Landes- und kommunalen Aufsichtsbehörden bindend die Vorgehensweise in Hinsicht auf den öffentlichen Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten festgelegt.

Hierzu die Pressemitteilung:

www.mgepa.nrw.de

Ich stelle fest, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des MGEPA NRW den hierzu geltenden Richtlinien der EU widersprechen. Nach diesen Richtlinien ist die elektronische Zigarette bislang als "Lifestyle"-Produkt ("Genußmittel" in Entsprechung bundesdeutscher Nomenklatur) klassifiziert.

Ein anwaltliches Gutachten (gültig für die Republik Österreich, veröffentlicht unter www.belcl.at ) , bestätigt meine Annahme, da sich die darin geäußerten Schlussfolgerungen auf bundesdeutsche Normen (AMG) übertragen ließen.

Sofern in Länderkompetenz weitere, gleichlautende Erlasse auf Länder-Ebene erfolgten, wären (nach Hersteller-Angaben) zwischen 1,2 - und 1,5 Millionen bundesdeutscher Konsumenten elektronischer Zigaretten von den Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen betroffen.

Bitte teilen Sie mir mit:

Welche politische Position vertreten Sie in Hinsicht auf den Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten?

Wie beurteilen Sie die Maßnahmen der Frau Ministerin Dr. Steffens in Hinsicht auf eine fehlende, bundes-einheitliche und EU-konforme Regelung zum Verkauf und zum Konsum elektronischer Zigaretten?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüßen

Udo
Antwort von Petra Müller
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30.01.2012
Petra Müller
Lieber Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworte.

Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technischen Produktsicherheitsrechts obliegt grundsätzlich den zuständigen Länderbehörden als eigene Aufgabe. Auch die Prüfung und Einordnung eines Erzeugnisses sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Anforderungen liegt bei den Landesbehörden. Die Länder haben sich im Bereich der Lebensmittel-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung mehrheitlich darauf geeinigt, dass elektronische Zigaretten, bei denen Nikotin mit Hilfe warmer Luft inhaliert werden kann, weder den tabakrechtlichen Bestimmungen unterliegen noch den Bedarfsgegenständen zuzuordnen sind. Die als E-Zigarette bezeichneten Produkte können je nach ihren Eigenschaften oder ihrer Zweckbestimmung zulassungspflichtige Arzneimittel im Sinne des § 2 des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) darstellen. Auf Antrag einer Landesbehörde hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG). Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt einer E-Zigarette bezieht, ist davon auszugehen, dass die für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Landesbehörden diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen werden. Die Pressemitteilung aus NRW bezieht sich auf diesen Sachverhalt. Weiter ist mir bekannt, dass auch andere Länder, wie z.B. Niedersachsen und Berlin die Auffassung NRWs teilen.

Ergänzend dazu stellt sich der derzeitige Sachstand zur E-Zigarette wie folgt dar: Für die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte liegen bisher kaum Erfahrungen vor. Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Eigenschaften als auch hinsichtlich ihrer Aufmachung teilweise erheblich voneinander. Es müssen daher aus Sicht der Bundesregierung zunächst die bestehenden Rechtsvorschriften, die Anforderungen an die Beschaffenheit und das Inverkehrbringen von Produkten regeln, angewendet sowie die vorhandenen wissenschaftlichen Daten gesichtet werden. Im Anschluss daran kann bewertet werden, ob und in welchem Maße spezifischer Regelungsbedarf für E-Zigaretten besteht. Am Markt dürfen nur Produkte angeboten werden, die sicher sind. Für die Sicherheit ihrer Produkte sind grundsätzlich die Hersteller und Einführer verantwortlich. Bei der Elektrozigarette kann derzeit eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht ausgeschlossen werden. Bislang liegen keine experimentellen Daten zu Nikotingehalten des Dampfes, der ausgeatmet wird, vor. Valide Aussagen zur Exposition und einer möglichen Gefährdung können deshalb nicht gemacht werden. Gesundheitliche Gefahren, die sich aus einer langjährigen chronischen Exposition gegenüber Verneblungsmitteln für E-Zigarettenraucher und Passivraucher ergeben, können noch nicht ausreichend eingeschätzt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt daher in einer Stellungnahme vom 05. Januar 2008 die Ansicht, dass für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als bei herkömmlichen Zigaretten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat daher die Bevölkerung über die nicht bekannten Risiken des Rauchens der E-Zigarette am 19.12.2011 in Kenntnis gesetzt. Auch die Drogenbeauftragte warnt auf Ihrer Homepage vor den noch weitgehend unbekannten Gefahren der E-Zigarette. Die Bundesregierung geht davon aus, dass elektronische Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass "Rauchen" hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten differenziert wird.

Schöne Grüße

Petra Müller, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Frau Müller,

wie stehen Sie zur Änderungen des Rederechts im deutschen Bundestag?
Ich persönlich habe die Besorgnis, dass durch diese Änderung die Position des Parlaments und der einzelnen Abgeordneten geschwächt wird. Eine Demokratie lebt von der Diskussion und der Debatte und Gegenmeinungen oder Minderheitenmmeinungen müssen die Möglichkeit haben gehört zu werden. Es ist in keiner Weise schädlich, wenn diese Meinungen auch aus den eigenen Reihen und nicht aus den Reihen der Opposition kommen. Ich befürchte, dass die Änderung des Rederechts zur Unterdrückung von Meinungen durch die Fraktionen führen wird.

Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit noch auf die - natürlich nicht repäsentative, aber recht deutliche - Umfrage der Tagesschau hinweisen: Beim jetzigen Stand glauben 97,7 % (24658 Personen), dass die Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht.

umfrage.tagesschau.de

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
01.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

können Sie Ihr Abstimmungsverhalten erklären,das doch im Gegensatz zum ParteiPROGRAMM und den Wahlversprechen der letzten Wahlen steht oder handelt es sich hier um reinen Machterhalt im Rahmen des Koalitionsfriedens?
Verschiedene Rechtfertigungen Ihrer Parteikollegen habe ich zur Kenntnis genommen,
schließe dann allerdings die Frage an warum von Ihrer Seite nicht schon längst ein rechtlich eindeutiger,eigener Vorschlag eingerbracht worden ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Petra Müller
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26.07.2012
Petra Müller
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 1. Juli 2012 möchte ich Ihnen herzlich danken. Sie nehmen Bezug auf Antrag zum Thema Gleichstellung der Lebenspartnerschaft und der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Gerne möchte ich die von Ihnen gestellten Fragen im Folgenden beantworten.

Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahlreiche Schritte zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner durchgesetzt, so die volle Gleichstellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG. Indes bedarf es weiterer konkreter gesetzlicher Änderungen, um eine tatsächliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft zu bewirken. Der von Bündnis 90 / Die Grünen am 28. Juni 2012 eingebrachte Entschließungsantrag sowie der Gesetzesentwurf hatten das richtige Ziel vor Augen, leider kam es aufgrund grober rechtlicher Fehler nicht zu einer Umsetzung im Parlament. Insbesondere fehlte die verfassungsrechtliche Prüfung, in der festgestellt werden müsste, ob eine einzelgesetzliche Regelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre. Dies war ausschlaggebend dafür, dass nicht nur der Rechtsausschuss sondern übrigens auch der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen nicht für den vorliegenden Gesetzesentwurf gestimmt hatte.

Das Thema der Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe findet hierin jedoch nicht sein Ende. Wie Sie bereits erwähnen, gilt es einen entsprechenden Gesetzesentwurf durch die Regierungsfraktionen ins Parlament zu bringen. Dies wird einer der ersten Themen auf der politischen Agenda nach der Sommerpause sein. Wir stehen weiterhin für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren ein.

Sehr geehrter Herr , für Ihre Anfrage sowie Ihr Interesse an meiner Arbeit möchte ich Ihnen nochmals danken. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen,
Ihre

Petra Müller
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

seit dem 01.04. gelten nun höhere Bußgelder für bestimmte Verstöße durch Radfahrer. Wie ich gelesen habe, sollen Radfahrer nun aber auch mehr Rechte erhalten und besser geschützt werden.
Können Sie kurz erklären, welche bedeutenden, zusätzlichen Rechte Radfahrern nun zugesprochen wurden und worin genau der Gewinn an Schutz liegt?

Ich fahre jährlich ca. 5.000 km mit dem Rad, und weiß aus persönlicher Erfahrung, dass Verstöße, die zu Gefährdungen für Radfahrer führen, überhaupt nicht kontrolliert werden. Der weitaus größte Teil der Verkehrsteilnehmer ist den Rechten der Radfahrer gegenüber daher so wenig sensibilisiert, dass sich viele als Fußgänger sogar ständig selbst in Gefahr bringen.
So ist es in Köln tagsüber kaum möglich mehr als 1.000 m am Stück zu fahren, ohne dass ein Fußgänger achtlos vor einem den Radweg oder die Fahrbahn betritt. Nicht selten benutzen Fußgänger auch gleich den Radweg, während der angrenzende, meist um ein Vielfaches breitere Fußgängerweg völlig leer ist. Betätigt man dann die Klingel, wird man oft noch angepöbelt.

Welchen Sinn macht eine Änderung der StVO, wenn die Rechte der Radfahrer doch nicht durch Kontrollen durchgesetzt werden?

Da ich aus beruflichen Gründen in den vergangenen Jahren auch mehr als 100.000 km mit dem Auto in Köln unterwegs war, und man an einem Tag problemlos 20 stationäre sowie mobile Geschwindigkeitsmessungen passiert, aber höchstens einmal im Monat Zeuge wird, wie die Polizei eine Kontrolle mit anderem Schwerpunkt durchführt, weiß ich auch, dass die Kontrolltätigkeit allgemein sehr einseitig auf die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgerichtet ist.

Halten Sie diese Praxis für sinnvoll, wenn Sie bedenken, dass sowohl das Nichtbeachten der Vorfahrt als auch Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren und Ein- und Anfahren wesentlich häufiger Ursache von Unfällen mit Personenschaden sind? ( tinyurl.com )

Freundliche Grüße
Antwort von Petra Müller
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14.05.2013
Petra Müller
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zum Thema der erhöhten Bußgelder für Radfahrer vom 9. Mai 2013 auf der Internet-Plattform www.abgeordnetenwatch.de möchte ich Ihnen herzlich danken. Gerne gehe ich im Folgenden auf die von Ihnen genannten interessanten Fragen ausführlich ein.

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), welche seit dem 1. April 2013 gilt, soll vor allem die Rechtsunsicherheit in den straßenverkehrsrechtlichen Bereichen ausräumen sowie Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer neu ordnen. Insbesondere für Fahrradfahrerinnen und -fahrer gelten neue Bußgeldvorschriften, allerdings auch neue Bestimmungen welche die Teilnahme am Straßenverkehr sicherer machen.

So wird zunächst ein generelles Parkverbot für Schutzstreifen eingeräumt. Demnach soll nur das Befahren zum Erreichen von Parkflächen oder zum Ausweichen erlaubt sein. Schutzstreifen unterscheiden sich von Fahrradstreifen dadurch, dass sie grundsätzlich von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Des Weiteren schafft eine Neuregelung der sog. ´Fahrradstraßen´ Rechtssicherheit. Der unbestimmte Rechtsbegriff "mäßige Geschwindigkeit" wird durch ein Tempolimit von 30 km/h ersetzt. Auch die Beförderung von Fahrradanhängern wird in die StVO aufgenommen - bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen mitgenommen werden.

Die bisherige Schrittgeschwindigkeit bei getrennten und gemeinsamen Geh- und Radwegen für Radfahrer wird ebenfalls aufgehoben. Das ist ein deutliches Signal für Radfahrer in Städten und Ballungsgebieten, deren Vorankommen bisher stets an die Geschwindigkeit von Fußgänger gekoppelt war. Für den Radverkehr auf Gehwegen oder Fußgängerzonen verbleibt es indes bei der Schrittgeschwindigkeit.

Wie bereits von Ihnen angesprochen, werden Fahrradwege oft von Fußgängern betreten. Dies erhöht zum einen die Gefahr eines Unfalls, zum anderen ist es oft nicht möglich als Radfahrer ungestört dem Radweg zu folgen. Hier werden freigegebene linke Radwege nur mit Zusatzzeichen "Radverkehr frei" gekennzeichnet. Für die Ihnen angesprochenen Verkehrskontrollen, welche sich tatsächlich oft in bloßen Geschwindigkeitskontrollen erschöpfen, sind die Landesbehörden zuständig. Die Durchführung von Kontrollen durch die Polizei wird in Deutschland vom jeweiligen landeseigenen Polizeirecht geregelt. Der nationale Gesetzgeber kann hier lediglich die Bestimmungen der StVO neu ordnen. Generell gilt, dass die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für die Durchführung der Vorschriften zuständig sind - so beispielsweise das Straßenverkehrsamt Köln für die hiesigen Radwege samt Anordnung der Verkehrszeichen. Eine Einflussnahme hierauf verbietet sich aus Gründen der Gewaltenteilung. Jedoch appelliere ich auch an die zuständigen Behörden, dem Radverkehr deutlich mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Nach wie vor kommt es hier in Folge grober Unachtsamkeit und einer nicht ausreichenden Sicherung der Radverkehrswege zu Unfällen.

Sehr geehrter Herr , für Ihr Interesse an meiner Arbeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie die interessanten fragen möchte ich Ihnen herzlich danken. Insbesondere hoffe ich Ihrem Anliegen entsprechend gerecht geworden zu sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre


Petra Müller MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

ich danke Ihnen für Ihre Antworten auf meine Anfrage, möchte aber bezüglich Ihrer Aussage zu gemeinsamen Geh- und Radwegen noch einmal nachhaken.
Aus einer Gegenüberstellung des ADFC geht dazu hervor, dass Radfahrer laut alter Regelung lediglich Rücksicht auf Fußgänger nehmen mussten. Seit dem 01.04. müssen Sie zusätzlich Ihre Geschwindigkeit gegebenenfalls an den Fußgängerverkehr anpassen ( tinyurl.com ).

Ist die Neuregelung hier nicht eher eine Einschränkung, und führt der Zusatz nicht dazu, dass Radfahrern bei Unfällen auf gemeinsamen Geh- und Radwegen grundsätzlich die Schuld zugesprochen wird?

Was die Kontrolltätigkeit im Straßenverkehr angeht, so scheint mir die einseitige Ausrichtung auf Geschwindigkeitskontrollen auch dem Umstand geschuldet, dass einfach keine technischen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um andere Verstöße mit ebenso wenig Aufwand aufdecken zu können wie Geschwindigkeitsüberschreitungen.
So frage ich mich z.B. jedes Mal, wenn ich auf der Autobahn mehr als 20 km mit 100 km/h auf der linken Spur hinter einem Autofahrer herfahre, der keine der vielen Gelegenheiten nutzt, in denen er auf der rechten Spur längere Zeit ungehindert fahren könnte, die viele Dutzend Fahrzeuge zählende Kolonne hinter sich mal zu verkleinern, warum man nicht entsprechend modifizierte Radaranlagen dazu nutzt, unter Berücksichtigung von Verkehrsdichte, Abständen und Geschwindigkeiten, die Einhaltung des Rechtsfahrgebots auf Straßen mit mehreren Fahrspuren je Richtung durchzusetzen. Einen erheblichen Gewinn an Sicherheit könnte auch ein mobiles Radarsystem bringen, welches an Kreuzungen oder Einmündungen die Einhaltung der Vorfahrt überwacht.

Würden Sie die Entwicklung und den Einsatz solcher oder ähnlicher Einrichtungen begrüßen?

Ist Ihnen bekannt, ob die Bundesregierung derzeit vergleichbare Systeme entwickeln lässt oder plant bereits reife Systeme für den Einsatz freizugeben?

Freundliche Grüße

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