Petra Merkel (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Petra Merkel
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Kaufmännische Angestellte
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, Berlin
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(...) Gibt es eine Mehrheit - hervorragend. Wenn nicht, finde ich es richtig, dass bei Gewissensentscheidungen wir als Abgeordnete nicht an die Mehrheitsmeinung der Fraktion gebunden sind (wie z.B. bei Abstimmungen über militärische Einsätze der Bundeswehr), bei allen anderen Abstimmungen entscheidet dann die Mehrheit in der Fraktion auch die Abstimmung im Plenum. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.07.2009
Von:

Werte Frau Merkel,

am 04.02.2009 haben sie auf die Frage von Herrn Kölling vom 28.01.2009 haben Sie unter anderem geantwortet dass "Zukünftig wird die Schachtanlage Asse II wie ein Endlager behandelt und damit die Sicherheit für die Bürger besser gewährleistet" werde.

Meines Wissens nach ist das Zwischenlager Asse undicht und es dringt Wasser ein. Ebenfalls sollen Teile des Bergwerks durch nahegelegene Grundwasser einsturzgefährdet sein, was die Ebenen mit dem Atommüll betrifft.

Es wurde noch nicht publiziert, wie oder wann Asse renoviert werden sollte - oder ob das überhaupt möglich ist.

Können Sie mir etwas zu den geplanten Renovierungsarbeiten sagen?

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 15.7.2009 folgendes gesagt dass Asse "eines der schlimmsten Beispiele für verantwortungslosen Umgang mit dem Thema Atommüll- Endlagerung", (Focus/dpa, 11:49 Uhr) sei.

Wenn das Asse jetzt als Endlager definiert wird, aber die Sicherheitsvorkehrungen auch als Zwischenlager seit der Eröffnung nie erreicht hat - wie soll da ein "verantwortungsvoller Umgang" möglich sein?
Antwort von Petra Merkel
1Empfehlung
14.08.2009
Petra Merkel
Sehr geehrter Herr ,

das am 17. März 2009 verabschiedete "Zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetztes" sieht für das Atommülllager Asse II ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren für die unverzügliche Stilllegung vor (§ 57b). Die Frage, wie in Zukunft mit dem Atommüll in Asse umgegangen werden soll, ob er sicher und dauerhaft in der Asse eingelagert werden kann oder geborgen und an einen anderen Ort verlegt werden muss, wird auf Grundlage dieses Verfahrens entschieden werden. Ihre Frage nach einer möglichen Renovierung kann dementsprechend erst nach Ende des Verfahrens beurteilt werden.

Die Asse II betreffenden Änderungen des Atomgesetztes und der dadurch herbeigeführte Betreiberwechsel sowie der Betrieb nach Atomrecht statt nach Bergrecht dienen nicht dazu, Asse II durch die Hintertür zu einem Endlager zu machen. Es soll vielmehr ein "verantwortungsvollerer" Umgang mit den Risiken gewährleistet werden, als dies, wie von Bundesminister Sigmar Gabriel zu Recht kritisiert, in der Vergangenheit der Fall war.

Grundsätzlich gilt, wie in meiner vorigen Antwort bereits angesprochen, dass es bis heute kein tragfähiges Konzept für die Endlagerung von Atommüll in Deutschland gibt. Der Ausstieg aus der Atomenergie und eine ergebnisoffene und bundesweite Suche nach einem Endlager für den bereits angefallenen Atommüll sind Anliegen der SPD-Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Merkel,

was denken Sie über das Urteil des BVG bezüglich des negativen Stimmgewichts?

Wie könnte man das Wahlsystem Ihrer Meinung nach reformieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Petra Merkel
1Empfehlung
14.08.2009
Petra Merkel
Sehr geehrter Herr ,

das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt, da das "negative Stimmgewicht" zur Folge haben könne, dass weniger Stimmen für eine Partei zu einem Vorteil für diese Partei führen könne. Ich denke, dass das Urteil dem Grundsatz Rechnung trägt, dass jede Stimme gleich viel zählen sollte. Die Tatsache, dass sich Stimmen gegen den Wählerwillen auswirken können, ist so nicht haltbar.

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neureglung des Wahlrechts bis zum 30. Juni 2011. Meine Fraktion wollte mit einer Änderung des Wahlrechts erreichen, dass schon zur Bundestagswahl 2009 verfassungskonform gewählt werden kann. Diese Änderung des Wahlrechts lehnt die Union aus machtpolitischen Gründen ab. Um einen Bruch des Koalitionsvertrags zu vermeiden, haben wir letztendlich am 03.07. gegen einen Antrag zur Änderung des Wahlrechts der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Dieser Antrag sah vor, dass sich Überhangmandate mit Listenmandaten der Parteien aus anderen Bundesländern verrechnen, um so ein "negatives Stimmgewicht" zu vermeiden. Dieser Ansatz entspricht den Überlegungen meiner Fraktion, die Grundlage für unsere Vorschläge für eine Reform des Wahlrechts in der nächsten Legislaturperiode sein werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Änderung des Wahlgesetzes vom Bundesrat zustimmungspflichtig ist. D.h. selbst wenn meine Fraktion sich entgegen der Koalitionsvereinbarung entschieden und dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt hätte, hätte er keine Mehrheit im Bundesrat gegen die CDU-regierten Länder gefunden und wäre dann dort gescheitert.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Merkel
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Frage zum Thema Finanzen
14.08.2009
Von:

Áls Mitgleid des Haushaltsausschusses habe ich eine Frage an Sie. Werden bei Ihren Beratungen die Ergebnisse der Rechnungshöfe berücksichtigt? In den Berichten tauchen immer wieder Ausgaben auf, die wohl nicht recht überlegt wurden. Hier sollte dies beachtet werden.

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Frage zum Thema Finanzen
22.08.2009
Von:

Sehr gehrte Frau Merkel,

haben Sie das Buch " Asoziale Markwirtschaft" von H.Weiss/ E. Schmiederer gelesen? Hier wird beschrieben, wie die 20 größten Firmen Deutschlands so gut wie keine Steuern zahlen, ja rechtlich erlaubt Manipulationen vornehmen, um eben keine Steuern zu zahlen. Dass dabei ganze Gemeinden zu grunde gehen, fällt den Managern nicht auf. Meine Frage an Sie, weiß dies die Bundesregierung und was wird konkret dagegen getan?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.08.2009
Von:

Liebe Frau Merkel,

im letzten Jahr haben Sie einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag unterstützt, der sich für das Wahlrecht auch für Kinder aussprach. Wie leider zu erwarten wurde der Antrag von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt.

Wie wollen Sie sich weiter für das Wahlrecht für Kinder einsetzen? Wie steht Ihre Partei SPD dazu?
Antwort von Petra Merkel
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2009
Petra Merkel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie bereits anmerken, habe ich den fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag vom 27.06.2008 "Der Zukunft eine Stimme geben - für ein Wahlrecht von Geburt an" unterstützt. Den Antragstext können sie auf der Seite des Bundestages unter dem Link: dip21.bundestag.de nachlesen. Leider ließ sich dafür keine Mehrheit finden.
Die Tatsache, dass in einer älter werdenden Gesellschaft die Interessen der jüngeren Bürger im politischen Handlungsfeld marginalisiert werden, bleibt nicht nur weiterhin aktuell, sondern nimmt an Bedeutung noch zu. Gleichzeitig werden in den nächsten Jahren politische Grundsatzentscheidungen getroffen, die langfristige Auswirkungen für die Lebenswirklichkeit der kommenden Generation haben. Die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an wäre eine Möglichkeit die dazu beitragen könnte, die Generationengerechtigkeit in unseren demokratischen Entscheidungsprozessen auch in Zukunft zu gewährleisten.
Deshalb werde ich mich, soweit ich am 27. September wiedergewählt werde, weiterhin im Bundestag für dieses Anliegen einsetzen. Es geht vor allem darum, auch in der kommenden Legislaturperiode über die Thematik im Parlament und in der Öffentlichkeit zu diskutieren und sie so auf die politische Tagesordnung zu setzen. Ich hoffe, dass in Zukunft mehr Abgeordnete in der SPD Fraktion und über die Fraktionsgrenzen hinweg diesen Weg unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB
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