Petra Merkel (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Petra Merkel
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Kaufmännische Angestellte
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, Berlin
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(...) Das Gesetz sieht vor, dass die Betroffenen grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme darüber durch das Bundeskriminalamt unterrichtet werden. Dies ist in § 20 w des BKA-Gesetzes geregelt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Benachrichtigungspflichten bei heimlichen Maßnahmen werden damit umgesetzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
04.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Merkel, eine Frage aus Ihrem Wahlkreis:

Sie sind am heutigen 04.06.2008 in der Berliner Abendschau aufgetreten, um (u.a.) das SPD-Abstimmungsverhalten im zuständigen Ausschuss des Bundestages zur Überprüfung von Hartz-IV-Empfängern bezüglich Mietzuschüssen zu erläutern.
Sie erklärten im Fernsehen Ihre Zustimmung zum Koalitions-Antrag, der Berlin Mehrleistungen untersagt. Sie sei auch deswegen richtig, weil die Bundesländer die Ausführung von Sozialgesetzen einheitlich, ohne Abweichungen handhaben sollten.
Dies gelte in beide Richtungen, wörtlich: "und das geht nach unten genauso nicht wie es nicht nach oben gehen darf".

Meine Frage nun: In welchen Fällen hat die große Koalition seit ihrem Antritt die Vereinheitlichung bei Leistungsgesetzen z u g u n s t e n von Leistungsempfängern herbeigeführt? Können Sie Beispiele nennen? Sind solche Maßnahmen (auch) zukünftig geplant?

Mit freundlichem Gruß


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Merkel,

Im Jahr 2003 ist von der Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet worden – welche ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates nicht durch das Parlament ratifiziert worden ist. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland. Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Nicht zuletzt im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, heißt es: "Wir sind uns unserer Führungsrolle bewusst, wenn es darum geht, bei der Bekämpfung von Korruption beispielgebend zu sein und ergreifen abgestimmte Maßnahmen, um unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden." Im Weiteren wird die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zugesichert.

Mich würde interessieren, wie Ihre persönliche Position zur Umsetzung der notwendigen gesetzlichen Regelungen des § 108e StGB ist, und was Sie in Ihrer Fraktion und im Parlament dafür tun um die Diskussion und die Implementierung der Selbstverpflichtungen Deutschlands voranzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Petra Merkel
8Empfehlungen
11.06.2008
Petra Merkel
Sehr geehrter Herr Wohlgemut,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Ich habe bei der zuständigen Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion nachgefragt und folgenden Sachstand erfahren:

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden inzwischen 2 Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003), die Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten enthalten und daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht führen.

Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund von BGH-Rechtsprechung, da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht.

In der letzten Wahlperiode hatte die rot–grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf zu einer gesetzlichen Regelung unternommen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet eher zögerlichen CDU/CSU ist allerdings schwierig. Leider konnten wir bislang noch keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen.

Um weiterhin mit Ihnen in Kontakt zu bleiben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir zumindest Ihre E-Mail Adresse mitteilen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Merkel
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Frage zum Thema Umwelt
11.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau ,

zurück zu Ihren letzten Aussagen zum Emissionshandel. Diese erscheinen mir nunmehr weniger authentisch. Die KFZ-Steuerreform wurde verschoben. Zu beachten ist, daß 1/3 des CO2-Ausstoßes durch den Verkehr erfolgt. Zum zweiten: Der Emissionshandel ist weiterhin gewerblich orientiert. WER würdigt, wenn Menschen privat kein Fahrzeug benutzen, um von A nach B zu kommen. Und doch haben wir alle nur diese eine Luft zum Atmen. Als Volkswirtin ist mir durchaus klar, welche Gefahren des Marktversagens existieren. Und doch schauen Sie konsequent daran vorbei...
Volkswirtschaftlich gesehen hat dies auch Folgen mit Bezug auf die regionale Entwicklung. Sehen Sie das nicht? Oder ist Luxusgut aus ...mehr wert als unsere gesunde Zukunft...

MFG
Antwort von Petra Merkel
9Empfehlungen
13.06.2008
Petra Merkel
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre erneute Anfrage an mich über Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen. Auch beantworte ich Fragen – allerdings verstehe ich Abgeordnetenwatch als ein Forum, auf dem Bürgerinnen und Bürger ihre/n Wahlkreisabgeordnete/n direkt ansprechen können. Deshalb bin ich ein wenig irritiert, warum Sie sich an mich wenden und nicht an den SPD-Bundestagsabgeordneten, der Ihren Wahlkreis betreut. Dies ist mein Kollege Swen Schulz.

Mit freundlichen Grüßen

, MdB
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Frage zum Thema Soziales
13.06.2008
Von:
-

Sehr geehrte Frau Merkel,

die horrend steigenden Energiekosten sind besonders für sozial schwache Familien ein Drama. Ihre Fraktion plädiert, zumindest in den Medien und außerhalb des Parlaments, für die Einführung von Sozialtarifen.
Am kommenden Freitag wird im Bundestag über einen Antrag der LINKEN abgestimmt, der vorsieht, die Energiekosten für Haushalte mit geringem Einkommen sofort wirksam zu senken.
Wie wird Ihre Fraktion und wie werden Sie abstimmen?

Schöne Grüße
-
Antwort von Petra Merkel
9Empfehlungen
24.06.2008
Petra Merkel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Allerdings verstehe ich Abgeordnetenwatch als Forum, um mit seinem / seiner Wahlkreisabgeordneten in Kontakt zu treten. Deshalb bin ich ein wenig irritiert, warum Sie Ihre Frage an mich richten.

Für Ihren Wahlkreis ist in der SPD-Bundestagsfraktion meine Kollegin Doris Barnett, MdB, zuständig.

Mit freundlichem Gruß

Petra Merkel, MdB
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Frage zum Thema Soziales
25.06.2008
Von:

Guten Tag,

2012 soll die sog. Sozialkarte eingeführt werden.
Der Arbeitnehmer soll so ist wohl geplant zumindest am Anfang 40 € berappen. Wenn ich es hochrechne kommt ein Betrag von 1,6 Mrd € heraus. Was geschieht mit diesem Geld? Warum soll nur der Arbeitnehmer für eine Leistung bezahlen, von der er letztendlich nicht profitiert? Es soll doch damit der Verwaltungsaufwand der Wirtschaft und der Behörden reduziert werden. Wie sollen die schon in Grundsicherung, Sozialhilfebezug, Hartz IV-Empfang, und ALG I-Empfang stehenden Menschen das bezahlen? Was geschieht mit den Daten die gespeichert werden? Wo werden sie gespeichert, was wird gespeichert? Wie sieht es mit der Datensicherheit aus, sind sie genauso sicher wie in Brandenburg zu erkennen war?
Was geschieht noch mit den Daten? Wer bekommt zusätzlichen Zugriff? Was ist an Erweiterungen geplant?
All das ist nicht nur unheimlich, es weckt riesige Begehrlichkeiten die man nicht so einfach vom Tisch wischen kann.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Petra Merkel
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09.07.2008
Petra Merkel
Sehr geehrter Herr ,

ich vermute, Sie zielen mit Ihrer Frage ab auf die ursprüngliche Überlegung der Bundesregierung, eine Sozialkarte einzuführen, um so Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Dies ist inzwischen vom Tisch:

Ich zitiere aus dem "Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt":

"Jeder, der Dienst- oder Werkleistungen in Branchen erbringt, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind, soll zukünftig verpflichtet werden, seine Ausweispapiere mit sich zu führen, um eine schnellere Identifikation zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag sieht als Maßnahme gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit die Erprobung des sichtbaren Tragens einer Chipkarte durch Beschäftigte auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie vor, die sie als reguläre Beschäftigte ausweisen soll. Der von der "Arbeitsgruppe BMAS/BMF erstellte Bericht aus Januar 2008 kommt zu dem Ergebnis, das Projekt "Einführung einer Sozialkarte" nicht weiter zu verfolgen, sondern stattdessen die Einführung einer bußgeldbewehrten Mitführungspflicht für Ausweispapiere zu prüfen."

Das gesamte Programm finden Sie hier:

www.bmas.de
__recht__und__ordnung__auf__dem__arbeitsmarkt.pdf

Ich denke, damit sind Ihre Anmerkungen und Ihre Besorgnis ausgeräumt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Merkel
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