Petra Hinz (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Petra Hinz
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
k.A.
Wohnort
-
Wahlkreis
Essen III
Ergebnis
48,1%
Landeslistenplatz
43, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Steuern
15.08.2005
Von:
B.

Sehr geehrter Frau Hinz,

Für meine Stimmabgabe wird diesmal ein ganz persönliches Problem mit ausschlaggebend sein, das allerdings auch einige hunderttausend andere Wählerinnen und Wähler betrifft:
Seit Mai 2005 werden Wohnmobile, Geländwagen, Kleinbusse und Lieferwagen über 2,8t nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum besteuert.

Mit der generellen Abschaffung der 2,8t Grenze werden aber Bevölkerungsgruppen belastet, die nicht mal eben auf steuerlich günstigere Fahrzeuge wechseln können oder ihre Fahrzeugkosten aus der Firmenkasse begleichen können.

Speziell für die Wohnmobilisten bedeutet diese rücksichtslose Steuererhöhung eine extreme Belastung, die viele zur Aufgabe ihres Hobbys zwingen wird. Sie haben erhebliche Beträge in ihren ´Lebenstraum Wohnmobil´ investiert und müssen jetzt zuschauen, wie durch diese Steuerpolitik ihre Werte vernichtet werden, denn nach einer endgültigen Verabschiedung der Steueränderung wird der Markt zusammenbrechen. Das gleiche gilt für die Fahrer und Fans ´echter´ Geländewagen.

Für mich bedeutet diese Steuererhöhung konkret, dass meine Belastung in Zukunft von rund 200€ auf rund 1500€ KFZ Steuer im Jahr steigt, für ein 4WD Wohnmobil, 3,5t, das ursprünglich als LKW zugelassen war und dann von mir zum Wohnmobil umgebaut wurde. In Deutschland fahre ich mit diesem Fahrzeug weniger als 5000km im Jahr, ich benutze es fast ausschließlich für Fernreisen und Expeditionen in andere Länder, die mit einem normalen PKW mit Wohnanhänger nicht zu bereisen sind.
Nach der Steueränderung zahle ich in Zukunft fast genausoviel Steuer wie ein 40t LKW, der 100000km im Jahr auf deutschen Straßen zurücklegt und Umwelt und Infrastruktur um ein Vielfaches stärker belastet.

Vergessen Sie bitte auch nicht die Wohnmobilbranche mit ihren vielen tausend Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben, die bei der Durchsetzung der Steuererhöhung viele Mitarbeiter werden freisetzen müssen. Dazu kommen die Auswirkungen uaf die Tourismusindustrie, denn der Anteil der Wohnmobile am Tourismus in Deutschland ist erheblich.

Daher meine Frage: Wie stehen Sie zu der Problematik der Wohnmobil- und Geländewagenbesteuerung und zum Antrag des Landes NRW vom Frühsommer 2005 zur langfristigen Beibehaltung der Besteuerung von Wohnmobilen nach Gewicht?

Freundliche Grüsse, Bernhard
Antwort von Petra Hinz
2Empfehlungen
30.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage.

Meine Partei und ich sprechen uns gegen eine Steuererhöhung für Wohnmobile aus. Eine zum 1. Mai 2005 drohende Erhöhung der Kfz-Steuerbelastung für Wohnmobile hatte die NWR Regierung, SPD und Grüne, eine Initiative eingebracht. Die SPD begrüßt die Bundesratsinitiative der Landesregierung von NRW, SPD und Grüne, damit die notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes so schnell wie möglich in Kraft hätte treten können. (Stand April / Mai 05: NRW hat eine neue Landesregierung).

Nicht die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, sondern die Abschaffung des Steurprivilegs für Geländewagen war das Ziel der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Die Länder haben dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen.

Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, wurde im Bundesrat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Die lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollte das sicherstellen.

Die Bayerische CSU-Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung übernommen, um die Wohnmobile von der Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent freizustellen. Kurz danach hat dann die CSU-Staatsregierung eine überraschende Kehrtwende vollzogen und die Pläne plötzlich zu den Akten gelegt. Der bayerische Finanzminister hat sogar die Finanzbehörden angewiesen, ab dem 1. Mai höhere Steuern zu erheben. Die Absicht war natürlich sehr durchsichtig: Die höhere Kfz-Steuer im Staatshaushalt einnehmen und den Schwarzen Peter gegenüber den empörten Wohnmobilbesitzern Rot-Grün in Berlin zuzuschieben.

Diese Attacke auf die Wohnmobilbesitzer hat die SPD gemeinsam mit den Kollegen aus NRW verhindern wollen (Stand April / Mai). Die Chancen dafür standen sehr gut, denn - wie ein ertappter Dieb - hat die CSU-Staatsregierung in Bayern die höhere Wohnmoilbesteuerung sofort ausgesetzt, nachdem die rot-grüne Koalition das doppelte Spiel des Landes Bayern öffentlich gemacht hatte.

Die letzte Hürde für die Wohnmobilbesitzer stellt nun der Bundesrat dar. Wir appellieren an CDU und CSU, die Initiative der ehemaligen rot-grünen Landesregierung NRW mitzutragen und nicht weiter auf Kosten der Betroffenen zu taktieren.

Die rot-grüne Initiative aus NRW wurde aber nach der Landtagswahl im Mai 2005 fallengelassen und durch die neue CDU / FDP Landesregierung nicht wieder aufgenommen.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe ich habe Ihre Anfrage ausführlich beantwortet. Sollten Sie noch Fragen haben, empfehle ich Ihnen meine Homepage: www.petra-hinz.de, unter Kontakte wird jede Anfrage unverzüglich beantwortet.

Mit freundlichen Grüße

Petra Hinz
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Frage zum Thema Sicherheit
29.08.2005
Von:

Liebe Kandidatin!

Nach Artikel 26 des Grundgesetzes und dem 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik zur Friedenssicherung verpflichtet. Selbst die Kriegsvorbereitung ist danach verfassungswidrig. Mit Verteidigung ist nur die Territorialverteidigung gemeint und nicht die Verteidigung am Hindukusch. Werden Sie als eventuell zukünftiger Abgeordneter Auslandeinsätze der Bundeswehr verhindern oder befürworten?

Mit freundlichen Grüßen


Müller-Breslau-Straße 4
45130 Essen

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Frage zum Thema Sicherheit
31.08.2005
Von:

Liebe Kandidatin!

85 Prozent der Kriegseinsätze gegen den Irak gehen von deutschem Boden aus. Die Bundesrepublik unterstützt damit den völkerrechtswidrigen Krieg der USA und verhält sich damit selbst völkerrechtswidrig. Nach Art. 26 des Grundgesetzes ist das verfassungswidrig. Werden Sie sich als Abgeordnete gegen die Überflugrechte einsetzen oder gar befürworten? Ich bitte um eine kurze Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Familie
09.09.2005
Von:

Liebe Frau Hinz,

im aktuellen Kinder- und Jugendbericht findet sich die folgende Erkenntnis:

...
Vergleichbare Auswirkungen wurden in den letzten Jahren auch in Bezug auf frühe Vaterentbehrung festgestellt. Durch die selektive Beachtung der Mutter-Kind-Beziehung in der Bindungstheorie sowie in der Säuglings- und Kindheitsforschung allgemein wurde die Bedeutung des Vaters als Bindungsfigur und als Partner im kindlichen Entwicklungs- und Bildungskontext bisher allerdings insgesamt zu wenig berücksichtigt (Baacke 1999). Frühe Vaterentbehrung scheint sich nach neueren Erkenntnissen auf die intellektuelle Entwicklung auszuwirken, sie kann die Geschlechtsrollenentwicklung stören und, bei Jungen stärker als bei Mädchen, Aggressionsverhalten fördern; in der Folge können auch seelische Erkrankungen (Neurosen, Depression, schwere Persönlichkeitsstörungen, Selbstmordneigung) auftreten (Petri 2002).
Quelle: Zwölfter Kinderund Jugendbericht
...

Hier in Essen ist es (wie in anderen Ruhrgebietsstädten auch) üblich, die Väter in Trennungsfällen fast völlig auszugrenzen.
Würden Sie als Abgeordnete diese Praxis weiterlaufen lassen?
Würden Sie die "Cochemer Praxis" (Info: www.isuv.de) auch für Essen fordern?

mit freundlichen Grüßen


Helgolandring 64
45149 Essen

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Frage zum Thema Steuern
13.09.2005
Von:

Für die Erzielung meines Einkommens setze ich privates Vermögen ein.

Ich fahre jeden Tag mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit. Die Kosten für diese Fahrten betragen für meinen Kleinwagen 7.348 EUR darin sind 4.773 EUR Steuern enthalten. In meiner Steuererklärung kann ich aber nur 1.980 EUR ansetzen. Dies entspricht einer Steuerrückerstattung von 594 EUR. In der Summe bleibe ich somit auf 6.754 EUR sitzen.

Das zur Erzielung von Einkommen eingesetzte Vermögen beläuft sich somit auf jährlich 6.754 EUR. Dieser Vermögensabwachs stammt zudem aus Vermögen, dass ich bereits verteuert habe.

Warum kann ich nicht alle Kosten ansetzten die mir bei der Einkommenserzielung entstehen. Bei jedem Unternehmen ist dies doch auch der Fall. Es wird der Gewinn versteuert und nicht die Einnahme. Würde ich nicht arbeiten gehen, sondern stattdessen auf dem Sofa sitzen hätte ich diesen Vermögensabwachs nicht.

Wie würden Sie, im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag, mit dieser Problematik umgehen?

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Ihre Frage an Petra Hinz
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