Petra Hinz (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Petra Hinz
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Essen III
Landeslistenplatz
43, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Dementsprechend umfangreich gestaltete sich die Plakatierung durch die Parteien. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
28.02.2009
Von:

In der Auseinandersetzung um die Nähe von Politik und öffentlich-rechtlichen Sendern gerät auch SPD-Ministerpräsident Kurt Beck ins Blickfeld. Zur Feier seines 60. Geburtstags am 5. Februar 2009 luden Staatskanzlei und ZDF gemeinsam ein und teilten sich auch die Kosten. Dies berichtet das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel".


Warum von unseren Fernsehgebühren ? ? ?
Antwort von Petra Hinz
1Empfehlung
07.09.2009
Petra Hinz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch.de". Sie hatten die Frage aufgeworfen, warum von den Fernsehgebühren die Geburtstagsfeier von Kurt Beck am 05. Februar 2009 mitfinanziert wurde?

Es scheint so üblich zu sein, dass Organisationen und Vereine – oder auch Fernsehsender – anlässlich besonderer Geburtstage für Oberbürgermeister, Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsvorsitzende und Mitarbeiter als Dankeschön oder anstelle eines Geschenks einen Empfang oder Festlichkeiten zu dessen Ehren (mit) ausrichten. Ministerpräsident Beck hat neben seinem Ministeramt das Mandat des Verwaltungsratsvorsitzenden des ZDF inne. Daher kam es zur Beteiligung des Senders an der Feierlichkeit. Solcherlei Veranstaltungen sind objektiv betrachtet die Lebenswirklichkeit, nicht nur in der Angelegenheit Kurt Becks. Dies zeigt auch der Fall unserer Bundeskanzlerin Frau Merkel. Aber auch abendfüllende Sondersendungen zu Geburtstagen von bekannten Künstlern oder Schauspielern sind nicht selten. Auch für den Oberbürgermeister wurde anlässlich seines (runden) Geburtstages in der Philharmonie die Feier (mit) ausgerichtet.__

Aus welchen Mitteln das ZDF die Ausgaben beglichen hat und in welcher Höhe, ist mir nicht ersichtlich, da ich, wie Sie, den Sachverhalt auch nur aus den Medien erfahren habe. Ob für diese Feier tatsächlich Fernsehgebühren verwendet wurden, bleibt unklar, da sich der Etat des ZDF nicht ausschließlich aus den GEZ-Gebühren zusammensetzt. Auch sollte man nicht ganz außer Acht lassen, dass die gemeinsam ausgerichtete Feier der Staatskanzlei und des ZDF zu finanziellen Synergieeffekten auf beiden Seiten, im Vergleich zu einzeln ausgerichteten Festivitäten führte.

Ebenso die, durch eingegangene Strafanzeigen ermittelnde Staatsanwaltschaft, konnte keine unberechtigten Auslagen seitens der ZDF-Verantwortlichen ermitteln. Die finanzielle Unterstützung des ZDF diente nicht der Förderung einer fremden Veranstaltung, sondern der Ausrichtung einer auch eigenen Veranstaltung, nämlich der Ehrung des Vorsitzenden, eines seiner drei satzungsmäßigen Organe, so das ZDF. An dieser Stelle sei des Weiteren erwähnt, dass Herr Beck auch eigene Mittel zur Finanzierung der Veranstaltung mit aufbrachte. Wie hoch diese waren und mit welchen Geldern weitere Beteiligte mit zahlten, kann ich Ihnen aber nicht beantworten.

Ich gebe Ihnen Recht, dass die Darstellung in den Medien teilweise unglücklich war und sich daraus das Bild ergeben kann, Kurt Beck habe sich auf Kosten der Öffentlichkeit eine Feier ausrichten lassen. Dies ist sehr bedauerlich, denn das Gefühl Prominente und Politiker werden privilegiert behandelt, tritt leider häufiger auf.

Meine persönliche Meinung zu diesen Fragen ist, dass ich anders handele und gehandelt hätte. Zu meinen Geburtstagen lade ich ein und richte ich somit auch aus, folglich zahle ich selbst. Somit vermeide ich derartige Eindrücke. Ich übe meine Ämter stets so aus, dass sich mein Handeln an dem Grundsatz misst, dass ein angemessener, akzeptabler Rahmen gewahrt bleibt.

Im Resultat muss dies gleichwohl jeder für sich entscheiden und so gestalten, wie er / sie es für richtig erachtet. Die gesellschaftliche Realität sieht leider aber anders aus. Wie ich dazu stehe, habe ich hoffentlich Ihnen näher bringen können.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage wenigstens zum Teil beantworten und stehe für Rückfragen bzw. weitere Anfragen unter 030 – 227 79 000 jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hinz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

ich wende mich an Sie bezüglich der geplanten Sperrungen von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten.

Wie ist die Haltung Ihrer Partei zu der von Frau von der Leyen geplanten Initiative?

Welche Möglichkeit gibt es zu überprüfen, ob nur illegale Seiten auf Sperrlisten sind? Weder die Judikative, noch die Medien dürfen die Liste überprüfen.

Welche Konsequenzen hat es in Deutschland, wenn das höchste deutsche Gesetz, das Grundgesetz, gebrochen wird und Seiten gesperrt werden, die nicht illegal sind? Sind BKA-Beamte die gegen das Grundgesetz verstoßen für den Staat tragbar? Müssen Beamte, Politiker und andere Personen, die eine Sperrung von legalen Inhalten veranlassen, Strafen befürchten?
Antwort von Petra Hinz
bisher keineEmpfehlungen
02.09.2009
Petra Hinz
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für die Anfrage und das damit verbundene Interesse an sozialdemokratischer Politik. Ihre Frage bezog sich auf die Sperrungen von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, somit auf den von der großen Koalition und mir als Abgeordnete beschlossenen Gesetzentwurf zur "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzwerken (ZugErschwG)".

Wie Sie wissen, regieren wir, die SPD, in dieser Legislaturperiode in einer großen Koalition. Für uns als Volkspartei bedeutet dies, dass wir nicht all unsere Haltungen voll umsetzen können und auch auf die Vorstellungen unseres Koalitionspartners eingehen müssen. Wir als SPD haben bei unserer Mitwirkung zum Gesetzentwurf die von Frau von der Leyen (CDU) eingebrachte Initiative kritisch geprüft und im Gesetzgebungsverfahren maßgeblich dahingehend auf unseren Koalitionspartner eingewirkt, dass praktische und rechtliche Fragen im Gesetzentwurf verbessert wurden und der Schutz der Grundrechte gewährleistet ist.

Der hier entscheidende, die SPD leitende Gedanke ist die konsequente Bekämpfung von Kinderpornografie. In den vergangenen Jahren haben wir bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Verstärkter Anstrengungen bedarf es dabei auch im Internet, das keinen rechtsfreien Raum darstellt. Die Bekämpfung im Internet muss vor allem effizient geführt werden, dabei aber auch rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Mit Blick auf die Effizienz haben wir die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips "Löschen vor Sperren" im Gesetzestext erwirkt. "Löschen vor Sperren" bedeutet, dass Internetseiten nur in die Sperrliste aufgenommen werden, "soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgen", so der Gesetzestext. Wir haben damit besiegelt, dass nicht nur das BKA zunächst verpflichtet ist die Dienstanbieter zu kontaktieren, um die Löschung von Seiten zu erreichen, bevor diese im zweiten Schritt durch die Aufnahme in die Sperrliste gesperrt würden, vielmehr sind wir der Kritik der Ineffektivität, der dem Gesetz anhaftete, entgegengetreten und haben die Anregungen aus der Netz-Community aufgenommen. Sollten die vorrangig entscheidenden Löschungen also nicht durchführbar sein, wird erst daran anknüpfend gesperrt und somit erschwert.

Um eindeutig klar zu stellen, dass das Gesetz bezweckt Internet-Seiten mit kinderpornographischem Inhalten zu blockieren und nicht eine Zensur legaler Web-Inhalte und somit eine Verletzung von Grundrechten beabsichtigt, insistierten wir die Thematik in einem Spezialgesetz zu normieren um diese Zweckrichtung klar hervorzuheben. Für uns gilt, das Internet als Raum der Kommunikation, der Diskussion und des Wissens zu erhalten und zu schützen. Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und wollen sie auch nicht in Deutschland. Der Zweck des Gesetzes dient daher ausschließlich der Bekämpfung von Kinderpornografie, genauer gesagt, der Erschwerung des Zugangs zu ihr.

Dass das Gesetz dem entgegen kein vollkommener Schutz vor dem Zugang zu Kinderpornografie bietet, ist mir bewusst. Wege und Mittel die Sperrungen zu umgehen, lassen sich sicher finden. Wie der Name des Gesetzes schon erschließen lässt, bietet es aber ein Erschwernis und ist daher als Teilmaßnahme gegen die Nutzung kinderpornographischer Inhalte im Internet zu verstehen. Für mich gilt im Kampf gegen Kinderpornografie die klare Linie ihn mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu führen. Somit ist dieses "Erschwernis", auch wenn es noch nicht das alleinige erfolgversprechende Mittel sein mag, ein Schritt in die richtige Richtung.

Daher ist aber ebenso meine ehrliche Meinung zu diesem Gesetz, dass Politik sich auch irren kann. Hingegen ist sie nicht davon befreit, sich um dringende Probleme zu sorgen und Lösungen zu erarbeiten. Bei einem derart schauerlichen Thema, wie dem Missbrauch von Kindern, ist es unerlässlich seitens des Gesetzgebers in jeglicher Hinsicht zügig und mit Nachdruck aktiv zu sein. Die Kritik anderer Parteien, dass die Bekämpfung nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolge, aber mit solchen möglich sei, diskutiert ein Thema, dass für die SPD und mich außer Frage steht. Gesetzgeberisches Handeln muss immer auf Grundlage des Grundgesetzes geschehen. Die hier aber mit entscheidende Aussage muss sein, dass die Bekämpfung im Bereich Kinderpornografie vor allem nötig ist! Dieser Verantwortung stellen wir uns, für unsere Kinder. Da wir das Gesetz in der Praxis evaluieren werden, ist – wieder durch das Einwirken der SPD im Gesetzgebungsverfahren – die Regelung durch eine Revisionsklausel auf drei Jahre befristet worden, um daran anschließend zu entscheiden und mögliche Fehler und Irrtümer zu revidieren. Die Diskussion über andere und weitere Lösungen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz ist also nicht durch dieses Gesetz beendet, sie fängt an.

Die von Ihnen hinterfragte Überprüfung der Internetseiten, die sich auf den Sperrlisten befinden wird aufgrund unseres Drängens in der Gesetzgebung durch ein Expertengremium nun gewährleistet. Es führt regelmäßige Kontrollen der vom BKA geführten Listen durch. Dieses Gremium ist in seiner Mehrheit durch Personen mit Befähigung zum Richteramt besetzt und untersteht dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Somit ist eine qualifizierte, regelmäßige und unabhängige Kontrolle der "Sperrlisten" gesichert.

Ihre Bedenken bezüglich des Themas und seiner Verfassungskonformität sind nur gut verständlich und mir als Abgeordnete des Bundestages ein höchstpersönliches Anliegen. Abschließend denke ich, dass die von Ihnen angesprochenen Probleme, wie ein etwaiger Missbrauch durch die Exekutive, im geänderten Gesetz durch die Kontrolle des Kontrollgremiums und auch weitere kritische Fragen gelöst wurden. Das dieses Gesetz zum Schutz der Kinder und Kampf gegen ihre Misshandlung nötig ist, sollte unbestritten sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine Antwort auf ihre Fragen geben konnte und stehe für Rückfragen bzw. weitere Anfragen unter 030 – 227 79 000 jederzeit gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Petra Hinz, MdB
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Frage zum Thema Bundestagswahlrecht
11.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

wann werden die Wahlkampfplakate mit Ihrem Konterfei in Essen-Haarzopf abgenommen???

Mit freundlichen Grüßen

W.
Antwort von Petra Hinz
bisher keineEmpfehlungen
12.10.2009
Petra Hinz
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Kontaktaufnahme und konstruktive Unterstützung. Selbstverständlich wurde es von meiner Seite aus erwünscht, dass die Wahlplakate unverzüglich nach der Wahl abgenommen werden. Fakt ist dennoch, dass seit dem 09.10.2009 im Wahlkreis 121 meine Plakate abgehängt wurden. Sollten einzelne Plakate in Seitenstraßen zu finden sein, oder übersehen worden sein, möchte ich Sie bitten, mir dies persönlich und unter Angabe des genauen Ortes des Plakats über meine Email-Adresse petra.hinz@bundestag.de oder über meinen Wahlkreismitarbeiter Herrn Persch (Tel.: 0201-8202319) mitzuteilen. Ich werde daraufhin umgehend das verbliebene Plakat abnehmen lassen.

Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass dieses Jahr ein sehr wahlintensives mit der Europawahl beginnend, über die Kommunalwahl NRW und abschließend der Bundestagswahl war. Dementsprechend umfangreich gestaltete sich die Plakatierung durch die Parteien. Die Straßenzüge im Wahlkreis sind von meinem "Konterfei" zur Bundestagswahl jedoch, wie bereits angemerkt, nicht mehr gesäumt, vielmehr möchte ich hier der Wahrheit Genüge tun und anmerken, dass alte und beschädigte Plakate der Kommunalwahl, sogar der Europawahl anderer Parteien, aber auch des Mitbewerbers der CDU das Straßenbild prägen. Hierfür trage ich keinerlei Verantwortung und bitte Sie daher an die betreffenden Kandidaten und Parteien heranzutreten.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und stehe für Rückfragen bzw. weitere Anfragen und Anregungen auch unter meiner Berliner Büro-Nummer 030 - 227 79 000 jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hinz, MdB
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