Petra Heß (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Petra Heß
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Kindergärtnerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gotha - Ilm-Kreis
Landeslistenplatz
3, Thüringen
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Ich möchte zunächst ein Missverständnis korrigieren, denn ich bin nicht im Unterausschuss "Weiterentwicklung des Inneren", sondern im Unterausschuss "Innere Führung" zugegen, der sich mit der Weiterentwicklung der internen Führung der Bundeswehr und nicht mit der Innenpolitik oder mit innerer Sicherheit befasst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.12.2006
Von:

Wie stehen Sie zu einem allgemeinen Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und bei sonstigen Veranstaltungen.
MfG
Antwort von Petra Heß
6Empfehlungen
15.12.2006
Petra Heß
Sehr geehrter Herr ,

Ich bin für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und auch in Gaststätten und bei sonstigen Veranstaltungen. Ich habe in diesem Zusammenhang auch den Gruppenantrag unterstützt, der von über 100 Abgeordneten hierzu eingebracht worden ist. Bundesweit durchsetzen läßt sich allerdings vermutlich nur das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, da für Gaststätten und andere Veranstaltungsräumlichkeiten die Länder zuständig sind. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn es zu einem bundeseinheitlichen Rauchverbot in vollem Umfang käme. Andere europäische Länder sollten hier für Deutschland Beispiel gebend sein. Ich werde allerdings zusammen mit vielen anderen Abgeordneten die Länder immer wieder ermahnen und dazu anhalten, zügig ein möglichst umfangreiches Rauchverbot zu verabschieden. In der Hoffnung, Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihre Petra Heß
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.02.2007
Von:

Als ehemaliger politischer Häftling habe ich unlängst den Nachrichten entnommen, dass der Bundestag das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kürze verabschieden wird. Die nach der urtagung der geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD veröffentlichten Eckpunkte für dieses Gesetz sind von uns mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen worden. Statt der im Gesetzentwurf von CDU/CSU in Aussicht gestellten Ehrenrente für ALLE ehemaligen politischen Häftlinge hat es offensichtlich nur für einen faulen Kompromiss gereicht. Wir empfinden es als Hohn, wenn es in dem Papier heißt, dass mit diesem Gesetz endlich die materiellen Folgen der Unterdrückung durch den SED-Staat sichtbar gelindert und der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung "angemessen" gewürdigt wird!
Warum hat sich die SPD dem von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf für eine gerechte Entschädigung verweigert? Wir bitten Sie, Ihren ganzen Einfluss als Abgeordnete des Deutschen Bundestages geltend zu machen, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das nicht nur Almosen, sondern eine gerechte Entschädigung für alle ehemaligen politischen Häftlinge vorsieht!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Petra Heß
8Empfehlungen
11.04.2007
Petra Heß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de, in der Sie auf das geplante 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz eingehen.

Ein Vorteil dieses Forums ist natürlich die Interaktivität, jedoch besteht auch die Gefahr, komplexe Probleme und Fragestellungen auf einfache Lösungen und Antworten zu reduzieren. Um meinen Ansprüchen nach angemessener Beantwortung von Bürgerfragen zu genügen, wollte ich Sie also vorab auf diesen Umstand hinweisen.

Sollten Sie also konkrete Fragen an mich haben, so bitte ich Sie darum, mit mir in Verbindung zu treten oder mich im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu treffen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sie auf meiner Homepage www.petrahess-online.de. Daneben bietet meine Seite auch Informationen über die Themen, für die ich mich bei meiner Arbeit im Deutschen Bundestag direkt verantwortlich zeichne, insbesondere die Verteidigungspolitik.

Nun zu Ihrer Anfrage bezüglich des gemeinsamen Gesetzentwurfes der CDU/ CSU- und SPD -Fraktion. Gerade als ostdeutsche Bundestagsabgeordnete bin ich mir des Unrechts, welches die Opfer des DDR- Justizsystems erleiden mussten, sehr bewusst. Aus diesem Grunde bin ich definitiv für eine Entschädigung für die Menschen, die aufgrund ihres freiheitlichen Denkens und Widerstandes gegenüber einer Diktatur Nachteile erlitten haben. Die Bundesrepublik hat gegenüber diesen Menschen eine moralisch-politische Verpflichtung. Gerade aus diesem Grunde bin ich froh, dass eine Entschädigungsregelung hierzu im Konsens der beiden deutschen Volksparteien gefunden werden konnte.

Bitte beachten Sie, dass dieses 3. Gesetz lediglich eine Ergänzung zu den Gesetzen aus den Jahren 1992 und 1994 darstellt. In diesen Gesetzen wurde die strafrechtliche, die berufliche und die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von Opfern der SED-Diktatur geregelt. Beispielsweise wurde auch die Haftentschädigung festgelegt, auch die rentenrechtliche Behandlung von Haft- bzw. Verfolgungszeiten.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so bitte ich Sie diese, wie oben erwähnt, an mich direkt zu stellen. Auf diese Art und Weise kann ich mich noch schneller und gezielter auf ihre Anfrage eingehen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen,

Ihre Petra Heß
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
27.02.2007
Von:

Warum werden die Gemeinden gezwungen, Satzungen für Straßenausbaubeiträge rückwirkend bis 1991 zu erlassen, obwohl viele Bürgermeister und Gemeinden dies ablehnen weil die Belastung der Bürger bereits jetzt viel zu hoch ist? Wieso zahlen Grundstückseigentümer Straßenausbaubeiträge für öffentliche Straßen, die von jedem und allen Fahrzeugen genutzt werden? Im Interesse der Gleichberechtigung müssten doch alle Bürger dieses Landes einen Beitrag dazu zahlen und nicht immer nur Grundstücksbesitzer, die schließlich nicht alleine Nutznieser einer neuen Straße sind. Habe auch noch nichts davon gelesen, das in Städten Straßenausbaubeiträge erhoben werden, wieso also immer nur im ländlichen Bereich.

mfg
Antwort von Petra Heß
7Empfehlungen
11.09.2007
Petra Heß
Sehr geehrter ,

ich freue mich sehr über Ihre Nachricht!

Wie Sie wissen, sind in dieser Gesellschaft die Aufgaben und Kompetenzen entsprechenden Gremien zugeordnet.

Der konkrete Fall der Straßenbaubeiträge kann und darf nicht von der Bundespolitik bearbeitet und gelöst werden, da es sich hier um ein Aufgabenfeld handelt, welches durch die kommunale Selbstverantwortung umzusetzen ist. Die Beiträge werden auf Grundlage eines kommunalen Abgabengesetzes und der jeweiligen durch die Kommunen festgelegten Satzungen erhoben. Im konkreten Fall müssen Sie sich also an Ihre Kommune und deren Verwaltung selbst wenden.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

Ihre Petra Heß
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heß,

als wertkonservativer Mensch erlaube ich mir, an Sie einige Fragen zu stellen, da Sie im Unterausschuß Weiterentwicklung des Innern mitarbeiten.
Was halten Sie von einem Mann, der (gerichtlich belegt) von sich behauptete, daß ihm kein deutscher Richter widersprechen würde?
Welche Perspektive hat unser Land, wenn Ehe und Familie hier immer weniger geschützt wird?
Werden Anhänger der Rechten ( Junge Freiheit) oder Moslems aufgrund ihrer starken Familien Einfluß gewinnen?
Warum fordern Politiker unseres Landes Menschenrechte in China ein, aber wissen oft nicht , wie selbige in manchen Einrichtungen hier im Land umgangen werden?

Freundliche Grüße an Sie aus Thüringen
Antwort von Petra Heß
8Empfehlungen
11.09.2007
Petra Heß
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Ich möchte zunächst ein Missverständnis korrigieren, denn ich bin nicht im Unterausschuss "Weiterentwicklung des Inneren", sondern im Unterausschuss "Innere Führung" zugegen, der sich mit der Weiterentwicklung der internen Führung der Bundeswehr und nicht mit der Innenpolitik oder mit innerer Sicherheit befasst.

Ich vertrete den Standpunkt, dass die Familienpolitik, wie sie derzeit durch die große Koalition betrieben wird, eine sehr ausgewogene und fortschrittliche Familienpolitik darstellt.


Mit freundlichen Grüßen verbleibe auch ich

Ihre Petra Heß
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Frage zum Thema Sicherheit
31.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heß,
ich bin naiv davon ausgegangen,dass sich infolge der Abrüstungsvereinbarungen zwischen USA/NATO und der UdSSR/Rußland auf deutschem Boden keine Atomwaffen mehr befinden. Nach Recherchen der Fernsehsendung Kontraste wurde ich eines schlechteren belehrt, denn danach sind nach wie vor in Büchel 20 Atombomben gelagert. Ist das mit der aktuellen internationalen Rechtslage zu vereinbaren? Was werden Sie als Mitglied des Verteidigungsausschusses tun, unser Land atomwaffenfrei zu machen?
Gegen welchen potenziellen Gegner sollen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Träger diese Waffen eingesetzt werden?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Petra Heß
10Empfehlungen
10.09.2007
Petra Heß
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für das Nutzen von abgeordnetenwatch.de, um mich auf
diesem Wege zu erreichen!

Zu Ihrer Frage:

Es ist richtig, dass in den Bunkern des Fliegerhorstes Büchel etwa 20 Atomsprengköpfe des Typs B-61 lagern. Diese unterstehen der US Air Force (702. Munition Support Squadron).

Als rechtliche Grundlage lagern sie im Rahmen der "Nuklearen Teilhabe" in Deutschland. Die "Nukleare Teilhabe" ist Teil des Nato-Doppelbeschlusses und entstammt somit aus dem Kalten Krieg. Dazu gehört, dass die Nato-Mitgliedsstaaten technische Voraussetzungen zum Einsatz von Atomwaffen, so z.B. die Tornado-Jagdbomber, bereithalten und Atomwaffen auf ihrem Territorium lagern. Im Kriegsfall können also die Teilhabestaaten unter amerikanischer Kontrolle diese Waffen einsetzen. Dies wurde im "Zweischlüsselabkommen" geregelt, was bedeutet, dass die Waffen nur unter beidseitiger Zustimmung aktiviert werden können; sie sind somit zusätzlich technisch gegen eine unerlaubte Aktivierung gesichert und werden durch US-Streitkräfte bewacht. Diese Sprengköpfe werden spätestens mit dem Ausmustern der Tornados in einigen Jahren aus den Arsenalen auf deutschem Boden verschwinden, da, wie Sie festgestellt haben, heute ein komplett anderer Sicherheitsbegriff als zu Zeiten des Kalten Krieges existiert. Diese Waffen waren Teil der nuklearen Abschreckung und wurden nach dem Ende des Kalten Krieges nach und nach aus den Anliegerstaaten abgezogen und meist demontiert.

Von einigen Hundert Sprengköpfen, die sich auf deutschem Boden befanden, sind also heute nur noch etwa 20 übrig geblieben. Auch ist seit Januar diesen Jahres der US-Luftwaffenstützpunkt Rammstein nach Abziehen von etwa 250 Sprengköpfen geräumt. Also ist davon auszugehen, dass bald, spätestens wie gesagt nach Ausmustern der Tornados, alle restlichen Sprengköpfe dieses Land verlassen haben.

Ich stehe für ein atomwaffenfreies Deutschland, weiß aber auch, dass dies nicht von heute auf morgen geschehen kann. Alle Schritte der Abrüstung beruhen auf Abkommen und Vereinbarungen, die getroffen wurden oder noch werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich


Ihre Petra Heß
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Ihre Frage an Petra Heß
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