Petra Ernstberger (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Petra Ernstberger
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Lehrerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin (Universität)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion
Wahlkreis
Hof
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Auf kommunaler Ebene und in den Ländern gibt es bereits heute die Möglichkeit der Volksentscheide. Dies möchte ich auch auf die Bundesebene ausweiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ernstberger,

ich hätte eine Frage zum Thema Weinsteuer.
Auf sehr viele Produkte werden Steuern erhoben, wie z.B. Biersteuer, Branntwein, Kaffeesteuer, Tabaksteuer etc.
Einzig und allein der Wein bleibt steuerfrei.
Wäre es da nicht angebracht auch auf den Wein eine Weinsteuer zu erheben?
Bei der Bierproduktion werden meist einheimische Produkte wie Getreide, Hopfen und Wasser eingesetzt und schaffen heimische, regionale mittelständische Arbeitsplätze. Ist dies nicht ein Wettbewerbsnachteil für die vor allem in Bayern mittelständischen Brauereien?
Warum wird keine Weinsteuer erhoben?
Antwort von Petra Ernstberger
2Empfehlungen
16.06.2009
Petra Ernstberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu einer möglichen Weinsteuer.

Es ist richtig, dass in Deutschland auf viele Produkte gesonderte Mengen- bzw. Verbrauchssteuern erhoben werden (darunter Branntwein, Kaffee, Tabak, etc.). In vielen Fällen möchte der Gesetz­geber damit auf das Verbraucherverhalten steuernd einwirken. So zum Beispiel mit der Sondersteuer auf sog. Alcopops, welche zum 01. Juli 2004 eingeführt worden ist. Mit dieser Steuer werden bestimmte branntwein­haltige Alcopops künstlich verteuert, um die Nachfrage nach diesen Produkten vor allem durch Jugendliche zu senken, und so die jungen Menschen vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen. Gleiches gilt für die Tabaksteuer. In manchen Fällen ist die Sinnhaftigkeit einer Besteuerung rückblickend allerdings zweifelhaft. Dies ist unter anderem auch das Ergebnis jahrzehnte­langer Verbands- bzw. Lobbyarbeit.

Dass auf Wein keine eigene Verbrauchssteuer aufgeschlagen wird, ist vermutlich historisch bedingt. So wurde nach einem Winzeraufstand an der Mosel, welche mit der Erstürmung des Finanzamtes in Bernkastel endete, die bis dahin existierende Weinsteuer im April 1926 abgeschafft. Weitere Informationen zur Weinbesteuerung finden Sie auf der Homepage des Zolls unter: www.zoll.de .

Ihren Verweis auf die Benachteiligung der einheimischen Brauereien kann ich im Zusammen­hang der Mengenbesteuerung allerdings nur begrenzt zustimmen: Bei Bier und bei Wein handelt es sich nicht um direkte Substitutions- bzw. Konkurrenzprodukte. Vielmehr richtet sich die Nachfrage nach Bier und Wein nach den Vorlieben des Verbrauchers. Hier gibt es nun einmal Menschen, welche Bier bevorzugen – andere trinken lieber Wein. Daran würde sich auch durch eine "Weinsteuer" nichts ändern. Größere Probleme dürfte meines Erachtens bei den lokalen Brauereien die Konkurrenz zu Großbrauereien mit dem dadurch verbundenen Preisdruck bereiten. Auch hier entscheidet aber letztendlich der Ve­r­braucher beim Einkauf darüber, welche Produkte stärker nachgefragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Ernstberger, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.06.2009
Von:

Hallo und Glück auf aus dem Erzgebirge!
Es hat mich sehr gefreut, von Ihnen auf der Seite "Volksentscheid" zu lesen, daß Sie bundesweite Volksabstimmungen befürworten.
Wie Sie bestimmt wissen sind auch die FDP,die Grünen und die Linke dafür.
Um in der nächsten Legislaturperiode eine Zweidrittel- Mehrheit zu erreichen, kommt es auf jede einzelne Abgeordnete an.
Es ist schön, daß es zu dem Thema Volksabstimmung eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gäben könnte.
Die Koalition hatte in den Koalitionsverhandlungen soetwas angedacht (zumindest innerhalb von CDU und SPD)
Wären sie bereit, so eine Arbeitsgruppe durch Ihre Mitarbeit zu unterstützen und zwischen den vielen "Hengsten" mit weiblichen Fingerspitzengefühl zu vermitteln?
Es würde mich sehr freuen Sie wieder im Bundestag zu wissen!
Mit lieben und hofnungsvollen Grüßen, Ihr
Antwort von Petra Ernstberger
1Empfehlung
18.06.2009
Petra Ernstberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das positive Feedback auf meine Haltung zum Thema "Volksentscheid". Auf kommunaler Ebene und in den Ländern gibt es bereits heute die Möglichkeit der Volksentscheide. Dies möchte ich auch auf die Bundesebene ausweiten. Ich bin davon überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt wäre in der Praxis, mehr Demokratie zu wagen. Damit könnten die Menschen in unserem Land noch stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen und diese gleichzeitig transparenter gestaltet werden. Ich sehe in der Möglichkeit der Volksentscheide auch ein Mittel, der in manchen Bereichen vorhandenen Politikver­dros­senheit entgegenzuwirken.

Gerne werde ich mich dafür einsetzen, dass dieses Thema nach der Bundestagswahl im Sep­tem­ber diesen Jahres auf die politische Agenda kommt. Es ist auch Bestandteil des Regierungsprogramms der SPD für die nächste Legislaturperiode. Ob es dazu allerdings eine inter­frak­tionel­le Arbeitsgruppe geben wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Dies ist unter anderem auch vom Wahlausgang und der neuen Zusammen­set­zung des Bundestags abhängig. Sollte es eine solche Arbeitsgruppe geben, bin ich - sofern dies meine Tätigkeit als parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion zulässt – gerne bereit, vermittelnd tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Ernstberger, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.06.2009
Von:

Sehr geehrter Fr. Ernstberger.

Ihre Antwort vom 2.6. auf abgeordnetenwatch.de an Herrn Rother zum Thema Websperren hat mich irritiert, bitte erlauben Sie mir eine Nachfrage.

Sie schreiben, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht auf den Kinderpornogafiebegriff der EU zurückgreift, sondern auf den des §184b StGB, welcher "zur Definition von Kinderpornografie wiederum auf §176, Abs.1 (Sexueller Missbrauch von Kindern)" zurückgreifen würde.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es Ihnen entgangen sein sollte, dass just diese Definition von Kinderpornografie gerade Ende letzten Jahres von Ihrer Regierungskoalition zugunsten einer eigenständigen und umfassenderen Definition abgelöst wurde, die keinen Bezug mehr auf einen Missbrauch hat und so beispielsweise auch Darstellungen sexueller Handlungen erfasst, die mangels Täter nicht als Missbrauch gelten könnten ( BgBl I Nr. 50 S. 2149ff, www.bgblportal.de ). Möchten Sie diesen scheinbaren Widerspruch erläutern?

Bei Umsetzung des vorgeschlagenen EU-Rahmenbeschlusses KOM (2009) 135, der den Rahmenbeschluss 2004/68/JI ersetzen soll, würde zudem das einschränkende Attribut "pornografisch" fallen müssen.

Und Sie wissen sicherlich auch, dass schon mehrere Lobby-Organisationen (IVD,BDWi,DKSB,DPhV,IVD,VBE) und auch Politiker, unter ihnen Ihre Jugendexpertin Frau Marks, gefordert haben, das angestrebte "Zensurgesetz" auch auf §184c (Jugendpornografie) StGB auszuweiten, was letztendlich auch der Forderung der Kinderschutzkommission entspricht.

Wodurch meinen Sie, wäre sichergestellt, dass das Gesetz tatsächlich nur auf pornografische Darstellungen von sexuellen Missbrauch von realen Kindern anwendbar sein würde, wenn der Defintionsbereich des §184b StGB schon jetzt darüber hinaus geht und von Selbstdarstellungen zu fiktiver Prosa alles mögliche mehr erfassen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Petra Ernstberger
3Empfehlungen
18.06.2009
Petra Ernstberger
Sehr geehrter Herr ,

obwohl ich mich bereits mehrfach zur Novellierung des Telemediengesetzes ausführlich geäußert habe und das Thema nicht mehr aufgreifen wollte, habe ich mich dazu entschieden Ihnen doch auf Ihre Nachfrage zu antworten.

Es ist richtig, dass die Regierungskoalition zum 31. Oktober 2008 mit dem von Ihnen auch zitierten "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie" unter anderem den §184b StGB neu geregelt hat. In dieser Neufassung wird auch festgelegt, dass auch "wirklichkeitsnahe Geschehen" unter Strafe gestellt werden. Dabei handelt es sich zwar nicht um realen sexuellen Missbrauch von Kindern, wie er in §176 StGB definiert wird, allerdings hat eine pornografische Darstellung den sexuellen Missbrauch von Kindern auch dann um Gegenstand, wenn das dargestellte Geschehen alle Merkmale einer rechtswidrigen Tat nach §176 StGB aufweist (vgl. BGH St 45,41).

Meiner Meinung nach nicht zutreffend ist allerdings Ihr Einwand, dass es sich bei der Neufas­sung des §184b StGB um eine Verschärfung handelt. So urteilte der 2. Strafsenat des BGH bereits am 15.12.1999 (Az. 2 StR 365/99), dass auch fiktive kinderpornografische Darstel­lungen strafrechtlich relevant seien und hob damit ein Urteil des LG Meiningen vom 15.02.1999 (Az. 8 Js 10547/95 – 1 KLs) auf. Mit der Neufassung des §184b StGB wurden somit lediglich die Vorgaben der EU formal umgesetzt und die bis dahin geltende höchst­richterliche Entschei­dung von 1999 im Gesetz bestätigt. Die von Ihnen formulierte aktuelle Verschärfung lässt sich daraus meines Erachtens nicht ableiten.

Mir ist bekannt, dass verschiedene Verbände und auch die Kinderschutzkommission für eine Ausdehnung des Gesetzesentwurfs auf den §184c StGB plädieren. Dies ist aber im aktuellen Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Im Übrigen hat sich die SPD in der Großen Koalition in einigen strittigen Punkten durchsetzen können und dabei die meisten Bedenken aus den Reihen der SPD, des Bundesrates und der Kritiker des Gesetzentwurfes aufgegriffen:

  • So wird das Gesetz nicht als Änderung des Telemediengesetzes, wie von Frau von der Leyen bisher geplant, eingebracht, sondern als gezielt auf die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Seiten abzielendes Spezialgesetz.
  • Die SPD konnte im Entwurf das Prinzip "Löschen statt Verbergen" durchsetzen. So soll nach dem Subsidiaritätsprinzip erst dann die Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten erfolgen, wenn die Entfernung aus dem Netz über die Betreiber bzw. Provider erfolglos bleibt.
  • Die Sperrlisten des BKA sollen durch ein eigenes Kontrollgremium überprüft werden.
  • Es wird bei der Umsetzung des Gesetzes darauf verzichtet, dass Nutzerdaten gesammelt und zur zivil- bzw. strafrechtlichen Verwendung genutzt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Infrastrukturen geschaffen werden, welche die Zensierung anderer Inhalte erschweren.

Die genannten Punkte zeigen, dass insbesondere wir als Sozialdemokraten nicht leichtfertig über ein solches Gesetz entscheiden, sondern schon sorgfältig zwischen dem Schutz unserer Kinder und den dazu erforderlichen Eingriffen in bestehende Freiheiten abwägen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Ernstberger, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ernstberger!

Ich gehöre zu den Menschen in Deutschland, die nicht länger hinnehmen, dass Menschen aufgrund von Fehlern des eigenen Rechtsanwaltes, einer falschen Rechtsauffassung des Richters oder gar aufgrund vorsätzlicher Rechtsbeugung um das ihnen zustehende Recht betrogen werden. Beängstigend ist die Feststellung des Rechtsanwaltes und Leiters der ZDF-Redaktion "Recht und Justiz" kürzlich innerhalb der Fernsehdokumentation bei Johannes B. Kerner, dass in Deutschland 70 000 Straftäter in Gefängnissen sitzen, davon aber 3 von Hundert unschuldig. Noch alarmierender ist die neuerliche Feststellung der Grünen-Politikerin, Frau Christine Stahl, dass im Freistaat Bayern 2008 130 Menschen zu Unrecht in Haft saßen. Zu Unrecht in Haft bedeutet für die Betroffenen und dessen Familien unsagbares Leid; Leben, das jeder nur einmal besitzt, wurde vernichtet, vom finanziellen Ruin ganz zu schweigen.

Zwingt diese Tatsache nicht geradezu einen Politiker einer sozialdemokratischen Partei,
umgehend über neue umfassende Strafrechtsreformen nachzudenken?

Herr Wiefelspütz findet auf diese Frage leider keine Antwort, Frau Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP hat lediglich Bedauern dafür übrig.


Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Petra Ernstberger
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2009
Petra Ernstberger
Sehr geehrte Frau ,

die Demokratie ist die beste Staatsform, doch damit diese existieren und funktionieren kann, braucht es zahlreiche systemimmanente Grundvoraussetzungen: Dies schließt eine vertikale Gewaltenteilung, d.h. eine unabhängige Rechtssprechung, mit ein. Ein demokratischer Rechtsstaat muss auch Gerechtigkeit durchsetzen. Wir als Sozialdemokraten implizieren damit die gleiche Würde eines jeden Menschen und diese verlangt auch gleiche Freiheit und Gerechtigkeit vor dem Gesetz. "In dubio pro reo" drückt u.a. jene Rechtsgleichheit explizit aus. Die deutsche Rechtsprechung ist eine der besten und gerechtesten überhaupt, dass kann ich Ihnen versichern. Internationale unabhängige Indizes, wie etwa der Freedom House Index, belegen dies. Doch auch Richter und Anwälte sind nur Menschen und keine Maschinen. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann nicht gewährleistet werden. Sinn und Zweck von Justizpolitik ist es aber, diesem Ziel so weit als möglich entgegen zustreben. Damit sichergestellt werden kann, dass Fehler vermieden werden können, stehen dem Angeklagten sowohl Berufung als auch Revision als weitere Verfahrensoptionen zur Verfügung. Laut Schätzungen des Strafrechtsexperten Professor Helmut Kury sind ca. ein Prozent aller Inhaftierten unschuldig. Diejenigen, die es betrifft, haben von solchen Zahlen zugegebenermaßen wenig - das von Ihnen geschilderte Leid wird hierdurch in keiner Weise gelindert, sie stehen mit Ihrem Schicksal fast alleine. Nur wenige können auf Unterstützer wie Sie zählen! Wir als SPD werden weiterhin dafür kämpfen, dass sich die Zahl unschuldig Inhaftierter sukzessive verringert. Wir stehen weiterhin dafür ein, dass der Zugang zur Justiz nicht vom Geldbeutel abhängen darf - das ist ein Gebot des sozialen Rechtsstaats. Wir setzen uns deshalb für den Erhalt der Prozesskosten- und Beratungshilfe ein. Rechtsgleichheit beinhaltet gleichzeitig auch, dass jeder die Chance haben muss, dieses Recht in Anspruch nehmen zu können. Dies ist ein wichtiges Mittel, um auf absolute gerechte Rechtssicherheit hinarbeiten zu können. Ist jedoch einmal ein Urteil gefällt, und alle Instanzen wurden erfolglos in Anspruch genommen, so ist das Urteil rechtsgültig. Dann kann das Verfahren nur noch neu aufgerollt werden. In einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat dürfen jedoch nicht einzelne Urteile kassiert werden, weil sie dem subjektiven Empfinden von Politikern oder Ange­hörigen widersprechen. Hier würde ein Präzedenzfall geschaffen, der zur systematischen Aushöhlung des Rechtsstaates einlädt. Eine hundertprozentige Sicherheit vor falschen und ungerechtfertigten Urteilen kann Ihnen weder ich noch irgendjemand anderes garantieren oder versprechen. Eine umfassende Strafrechtsreform würde an diesem Faktum nichts ändern können, denn absolute Gewissheit kann es leider nicht geben. Es tut mir leid, dass ich Ihnen diesbezüglich keine andere Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Petra Ernstberger, MdB
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