Petra Ernstberger (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Petra Ernstberger
Geburtstag
11.11.1955
Berufliche Qualifikation
Hochschuldozentin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Marktredwitz
Wahlkreis
Hof
Ergebnis
27,2%
Landeslistenplatz
4, Bayern
weitere Profile
(...) Wir dürfen schließlich nicht vergessen, dass Besteuerung keine Bestrafung sein soll, sondern ein Instrument zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Petra Ernstberger
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Guten Tag, Petra,

über die beabsichtigte Beschränkung des Rederechtes für die Parlamentarier via Geschäftsordnung erschrecke ich zutiefst - ein solches Vorhaben hätte ich einer NPD zugetraut, nicht aber den bisher etablierten Parteien.

Abgeordnete sind nach Art. 38 Abs. 1 GG ihrem Gewissen verpflichtet - nicht irgendeiner Partei-Räson. Sie müssen also auch ihre Meinung unbehindert äußern können.

Meiner Meinung fußt diese Einschränkung des Rederechtes insbesondere in der Absicht, kritische Stimmen in Bezug auf die EU und den ESM-Vertrag zu unterbinden. Faktisch ist die Beschränkung des Rederechtes meiner Meinung nach sehr in der Nähe einer Parteien-Diktatur. Wie weit ist dann der Weg zu einer Partei-Diktatur?

Meine Frage an Dich:
Wirst Du dem Antrag zu Änderung der Geschäftsänderung zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Petra Ernstberger
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2012
Petra Ernstberger
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 15.04.2012. Ihre Besorgnis über die geplanten Änderungen in der Geschäftsordnung kann ich nachvollziehen.

Die Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses ist in keinster Weise beschlossene Sache. Die Bundestagsfraktionen hatten bis jetzt noch keinerlei Gelegenheit, die Empfehlung zu diskutieren. Dies soll in den nächsten Wochen geschehen.

Die geplante Abstimmung am 26. April wird nicht stattfinden. Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion werden wir den Vorschlag sicherlich detailliert diskutieren und uns dafür einsetzen, dass auch weiterhin abweichende Meinungen offen vorgetragen werden können.

Die vielen Rückmeldungen zu der geplanten Änderung zeigen uns das große Interesse an einer lebendigen Demokratie. Die SPD wird diese Gelegenheit nutzen und ihre Reformvorschläge zu den Debatten im Deutschen Bundestag erneut auf die Tagesordnung setzen. Wir stehen für eine lebendige Diskussion im Parlament.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Petra Ernstberger MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ernstberger,

Ich (seit vielen Jahren in muslimisch-christlicher Ehe mit Kindern) habe davon erfahren, dass über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen einen Alternativentwurf zur rechtlichen Regelung der Beschneidung von Minderjährigen vorgelegt haben, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte und nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.

Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Petra Ernstberger
bisher keineEmpfehlungen
27.11.2012
Petra Ernstberger
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.11.2012.

Die im Sommer diesen Jahres entbrannte gesellschaftliche Diskussion über die Beschneidung von Jungen ist vielschichtig und macht die Kompliziertheit dieses Themas deutlich. Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens fürchten um die Möglichkeit, ihren Glauben in Deutschland leben zu können. Auch fürchtet man, dass Beschneidungen zukünftig vermehrt in "Hinterzimmern" stattfinden und von Menschen ohne jegliche Qualifikation ausgeübt werden könnten.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten muss klar sein, dass jüdisches und muslimisches Leben und deren Kultur fester Bestandteil der Gesellschaft in Deutschland ist. Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Religionsausübung und macht keinen Unterschied zwischen den Glaubensgemeinschaften. Allerdings muss sich die Ausübung der Religionsfreiheit im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen.

Die Bundesregierung hat Anfang November einen Gesetzesentwurf "Über den Umfang der Personensorge einer Beschneidung des männlichen Kindes" vorgelegt. Zu diesem Entwurf haben Teile der SPD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt, den auch ich unterstütze. Dieser Antrag sieht folgende Ergänzungen vor:

  • die Eltern müssen von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden, auch wenn die Beschneidung selbst nicht von einem ärztlichen Beschneider durchgeführt wird

  • die Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte nicht-ärztlicher Beschneider müssen bundesweit einheitlich geregelt werden

  • die Durchführung der Beschneidung muss allgemeinen Standards unterliegen. Eine qualifizierte Schmerzbehandlung und Nachsorge sowie eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung sind zu gewährleisten.

  • die Beschneidung darf dem Gesundheitszustand des minderjährigen Jungen nicht entgegenstehen

  • der Wille des Kindes soll unabhängig vom Alter berücksichtigt werden

  • die Wirkung des Gesetztes soll evaluiert werden

Weitere Informationen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf, dem Änderungsantrag und dem Alternativentwurf finden Sie auch unter: www.spdfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen
Petra Ernstberger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Petra Ernstberger
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.