Petra Crone (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Petra Crone
© spdfraktion.de
Geburtstag
03.07.1950
Berufliche Qualifikation
Sozialwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kierspe
Wahlkreis
Olpe - Märkischer Kreis I
Ergebnis
28,3%
Landeslistenplatz
12, Nordrhein-Westfalen
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(...) Gründe für diese Missstände sind die hohe Nachfrage und die starke Konkurrenz in der Fleischproduktion im In- und Ausland. Diese führen zu einem Preisdruck und damit zu sinkenden Produktionskosten - auf Kosten der Tiere, zu Lasten der Arbeitnehmer und zu Lasten von Natur und Umwelt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Petra Crone

Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.

Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Petra Crone
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03.02.2012
Petra Crone
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreichten, danke ich Ihnen.

In der SPD-Bundestagsfraktion bin ich als Sprecherin für die Wald- und Forstpolitik tätig. Bei der im letzten Jahr stattgefundenen Novelle zum Eneuerbare Energien Gesetz wurde die Frage des Umgangs mit Biogas intensiv diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Mai 2011 das Positionspapier "Biomasse-Förderung im EEG nachhaltig ausrichten" herausgegeben. Sie finden es unter www.spdfraktion.de. Für exakte Zahlen und Entwicklungen im Biogassektor verweise ich Sie auf die Branchenkennzahlen bzw. Recherchen bei Verbänden. Unter
www.dbfz.de
stellt Ihnen das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) einen Vergütungsrechner für Biogas zur Verfügung.

Wir begrüßen, dass die Verwertung von Bioabfällen und die Gülle- und Reststoffverwertung verstärkt ab 2012 unterstützt werden soll. Auf keinen Fall dürfen Lebensmittel genutzt werden! Ich finde es falsch, dass die Bundesregierung ab 2012 einseitig industrielle Biogas-Großanlagen fördert. Dies geht in die falsche Richtung, widerspricht einer dezentralen Ausrichtung der Energieversorgung und verschärft Flächenkonkurrenzen.Wir brauchen vor allem regionalen Konzepte, die tragfähig sind. Wenn möglichst alle Verfahrensschritte in regionalen Kreisläfufen stattfinden, sparen wir uns weite Transportwege und verringern den Ausstoß von CO2.

Bäuerliche Kleinanlagen können besser und nachhaltig die organisierten Reststoffe über ihre bäuerliche Anlage erschließen. Zudem besitzen sie oft in besondere Weise die Akzeptanz der Bevölkerung. Damit auch kleine landwirtschaftliche Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können, hat sich die SPD für eine attraktive Förderung von Kleinanlagen bis 75 kW elektrischer Leistung eingesetzt.

Insgesamt müssen wir stärker den problematischen Veränderungen in der Agrarstruktur entgegenwirken. Wir fordern, dass eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge verpflichtend vorgeschrieben und der Umbruch von Dauergrünlandflächen strikt verboten wird. Außerdem brauchen wir eine Nachhaltigkeitsverordnung, die zügig auf feste und gasförmige Biomasse ausgeweitet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Crone,

das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Petra Crone
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03.02.2012
Petra Crone
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Frage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreichte, danke ich
Ihnen.

Die SPD setzt sich schon seit langem für Alleinerziehende ein und hat in den letzten Jahren Einiges erreicht. Als Beispiele nenne ich das Elterngeld, den Kinderzuschlag und den Ausbau der Betreuungsangebote. Aber wir müssen noch mehr tun. Bereits im April 2010 haben wir ein umfangreiches Papier für eine bessere Unterstützung von Ein-Eltern-Familien vorgestellt, welches Sie im Internet finden.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hat eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes noch in diesem Jahr angekündigt. Wir werden uns kritisch, konstruktiv und im Sinne der Alleinerziehenden in die parlamentarischen Beratungen einbringen.Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, wenn Unterhaltszahlungen für das Kind vomanderen Elternteil ausbleiben. Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes geleistet. Wir wollen die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern dadurch verbessern, dass wir diese Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss flexibler gestalten.

Deshalb fordert die SPD eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusses, bei der die maximale Bezugsdauer verlängert und die Altersgrenze von derzeit 12 Jahren angehoben wird; Maßnahmen zur effektiveren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie zur wirksameren Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen aufgrund ausgebliebener Unterhaltszahlungen, auch um zusätzliche Belastungen für die Kommunen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
23.02.2012
Von:

Hallo mein Name ist und ich komme der stätischen realschule aus meinerzhagen.Meine frage ist wer wo im landtag sitzt.also wer sitzt vorne wer sitzt an den seiten und wer sitzt links und rechts vorne,ich bitte um eine schnelle antwort.

mfg
Antwort von Petra Crone
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23.02.2012
Petra Crone
Lieber ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Interesse an Politik freut mich sehr.

Die Fraktionen, das Präsidium und auch die Landesregierung, die bei Plenarsitzungen zu Gast ist, haben einen festen Platz im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Die Fraktionen sitzen vom Präsidium aus gesehen von rechts nach links folgendermaßen: Auf die FDP folgt die CDU, dann die Grünen und die SPD sowie die Linken. Einen aktuellen Sitzplan finden Sie unter www.landtag.nrw.de

Der Landtag von NRW hat eine Broschüre für Jugendliche erstellt. Sie ist wirklich toll! www.landtag.nrw.de

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.02.2012
Von:

Guten Tag Frau Crone,

bei Youtube habe ich eine sehr Interessante Reportage gesehen es ging unter dem namen "Die leise Revolution" um die Elektromobilität .
Wie man sehen kann haben bereits viele meist Ausländische Autofirmen Elektroautos auf den Markt.
Oder aber Hybrid Fahrzeuge Wie hier: Toyota Prius& Auris Toyota hat mit Ihrer Plug In Technik bereits eine Möglichkeit geschaffen das Fahrzeug an der Heimischen Steckdose aufzuladen (Die Antreibsbatterie) . Honda hat ebenfalls ein Hybridfahrzeug ,und Citroen hat jetzt bereits ein Hybrid Diesel auf den Markt gebracht .
Die Deutschen Hersteller : nicht viel außer meines Wissens nach nur den Opel Anpera die Technik mit dem Reichweitenverlängerer gibt es aber schon lange bei Renault .Diese haben eine ganz ausgeklügelte Idee auf die ich jetzt aber nicht mehr eingehen möchte es geht da um Hochleistungsakkus die an besonderen Tankstellen getauscht werden .
In dem Beitrag war eine Pressekonferenz der Regierung von 2009 zu sehen auf der gesagt wurde 2011 werden deutsche Autohersteller Elektroautos auf dem Markt bringen Jetzt haben wir 2012 Passiert ist nichts!!!.
Im Gegenteil Die Franzosen und Japaner schmeißen ein E-Auto nach dem andren auf den Markt und VW,Audi MB,BMW,Opel usw sind zu doof es nachzumachen.
Hierzu hätte ich gerne eine Stellungnahme von Ihnen /SPD ob nicht vielleicht doch die Autoindustrie kein Interesse daran hat E-Mobilität anzubieten
Antwort von Petra Crone
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28.02.2012
Petra Crone
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail mit Fragen zur Elektromobilität, die mich über abgeordnetenwatch.de erreichte, danke ich Ihnen.

Auf dem Weg zur klimaschonenden Mobilität stellt der Ausbau der Elektrifizierung des Antriebs bei Automobilen die große Chance dar, die Mobilität auch in der Zukunft zu sichern.

Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, dass die deutsche Automobilindustrie zu lange auf den Verbrennungsmotor gesetzt hat. Die Forschungsförderung hat in Deutschland bisher noch nicht den Stellenwert, den sie benötigt, um die deutsche Automobilindustrie zukunftsfähig zu machen. Die europäischen Nachbarländer und Staaten wie die USA, Japan und China haben dies bereits erkannt und unterstützen ihre Industrien mit umfangreichen Programmen auf dem Weg zur Elektromobilität.

Im August 2009 wurde unter Federführung der SPD-Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wie auch für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität auf den Weg gebracht. Forschung und Entwicklung sowie Marktvorbereitung und -einführung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen sollten so gezielt vorangetrieben werden. Als Ziel wurde formuliert, bis 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen. Dieses Ziel werden wir unter dieser Bundesregierung nicht erreichen. Die geplanten Anreizmaßnahmen von CDU/CSU und FDP bleiben weit hinter den Vorschlägen der Nationalen Plattform Elektromobilität zurück. Schuldig bleibt die Bundesregierung vor allem auch eine konsistente Gesamtstrategie für nachhaltige Mobilität, das heißt für alle Verkehrsträger.

Die SPD bekennt sich hingegen in ihrem Energiekonzept zur Elektromobilität: Bis 2020 sollen mindestens eine Million Elektroautos in Deutschland fahren. Und in den Städten werden die Elektrofahrräder den Radverkehrsanteil noch einmal deutlich steigern können.Voraussetzung für den erfolgreichen Umbau im Bereich Mobilität ist eine integrierte Verkehrsplanung, die auch die besonderen Herausforderungen der Städte und des ländlichen Raums aufnimmt.

Elektromobilität muss vom Nutzer aus gedacht und geplant werden. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher von der Bundesregierung, Sonderabschreibungen beim gewerblichen Erwerb von Elektrofahrzeugen sowie die Einrichtung zinsgünstiger Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) beim privaten Erwerb von Elektrofahrzeugen zu prüfen. Elektromobilität verändert den Industriestandort Deutschland. Wir fordern ein "Zukunftsbündnis für Aus-, Fort- und Weiterbildung". Darüber hinaus muss Elektromobilität in ein schlüssiges Energiekonzept mit dem Ziel eingebunden werden, dass Elektroautos zukünftig nur noch mit Strom aus Erneuerbaren Energien fahren. Die Maßnahmen der Bundesregierung greifen auch in dieser Hinsicht zu kurz.

Ganz aktuell stellt der lahmende Emissionshandel eine Gefahr für die Energiewende in Deutschland dar. Die Bundesregierung muss alle Initiativen zur Preisstabilisierung unterstützen. Dazu gehört auch die Kuerzung der Zertifikatemenge. Sie ist Grundbedingung für die Finanzierung der Energiewende über das Instrument des Klima-und Energiefonds. Durch den niedrigen CO2-Preis sind gerade wichtige Programme zur energetischen Gebaeudesanierung, für die Elektromobilität oder für die Finanzierung von Maßnahmen im internationalen Klimaschutz bedroht.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Crone,

ich zitiere den Artikel 146 des deutschen Grundgesetzes:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Dieser Artikel bedeutet für mich, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung besitzen, die jedoch für einen Staat, der sich selbst als demokratisch bezeichnet, unabdingbar ist.

Warum wird den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine selbst akzeptierte Verfassung selbst nach der deutschen Einigung von 1989/90 weiterhin verwehrt, wenn jedoch alle Voraussetzungen dafür vorhanden sind?

Über eine klare Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Petra Crone
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16.03.2012
Petra Crone
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage "Grundgesetz oder neue Verfassung?", die mich über abgeordnetenwatch.de erreichte:

Bis 1990 sah das Grundgesetz für die Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands zwei Wege vor: Zum einen den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 GG (in seiner damaligen Fassung), zum anderen die Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung gemäß Art. 146 GG (in seiner damaligen Fassung).

Forderungen, den zweiten Weg zu beschreiten, konnten sich in der politischen Diskussion vor der Wiedervereinigung nicht durchsetzen, so dass schließlich der Weg über den Beitritt nach Art. 23 GG a. F. beschritten wurde. Nach überwiegender Auffassung in der Staatsrechtslehre wird die Legitimität des Grundgesetzes durch dieses - vom Grundgesetz ja selbst eröffnete - Verfahren nicht in Frage gestellt, da hierfür auch ein repräsentatives Verfahren mit nur mittelbarer Beteiligung des Volkes als ausreichend angesehen wird. Insofern hat die Zustimmung der demokratisch gewählten letzten Volkskammer zum Einigungsvertrag die Legitimität der Geltung des Grundgesetzes für das Gebiet der ehemaligen DDR bewirkt.

Damit war Art. 146 GG in seiner damaligen Fassung obsolet geworden, wurde aber als Ergebnis eines politischen Kompromisses in den Beratungen zum Einigungsvertrag in veränderter Form beibehalten, um die Möglichkeit einer originären gesamtdeutschen Verfassungsneuschöpfung beizubehalten. In seiner gegenwärtigen Fassung enthält Art. 146 GG also die Option zu einer Verfassungsneuschöpfung, verpflichtet aber nicht zu ihr. Ein solcher Erlass einer neuen Verfassung bedarf der Zustimmung des Volkes und würde bei einem positiven Abstimmungsergebnis das Grundgesetz außer Kraft setzen. Vielfach wird dieser Weg als Möglichkeit gesehen, die nationalstaatliche Souveränität zugunsten eines europäischen Bundesstaates aufzugeben. Strittig ist allerdings, welche Rolle bei einer Verfassungsneugebung nach Art. 146 GG die "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Abs. 3 GG spielen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Crone, MdB
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