Petra Bierwirth (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Petra Bierwirth
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Märkisch-Oderland - Barnim II
Landeslistenplatz
2, Brandenburg
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(...) Aber nicht alle sehen die Reise des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages als Luxusreise. In einem Leserbrief wendet sich der Direktor der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt an den Spiegel. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
22.04.2008
Von:

Guten Tag, Frau Bierwirth
der Märkischen Oderzeitung und dem Barnimblog konnte ich entnehmen, daß Sie in Ihrem Heimatlandkreis Barnim umwelt- und naturzerstörerischen Vorhaben, wie Sondermülltourismus und Genehmigungen von Sondermüllverbrennungsanlagen als auch Alleezerstörungen Ihre Zustimmung erteilen.
Und dies gegen den Willen der Bevölkerung.

Deshalb meine beiden Anfragen an Sie:
1. Wie lassen sich Ihre Positionen hierzu und auch Ihre politische Vorgehensweise mit Ihrem Amt als Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im deutschen Bundestag verbinden?
2. Sie sind gewählte Volksvertreterin auf Bundesebene. Warum vertreten Sie dann im Umwelt- und Naturschutz nicht die Interessen der Menschen Ihrer Heimatregion, sondern stellen sich gegen sie?
Antwort von Petra Bierwirth
3Empfehlungen
23.07.2008
Petra Bierwirth
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2008.

Zunächst zur Sondermüllverbrennungsanlage: Im Rahmen eines Interviews, das am 4. Januar 2007 in der MOZ erschienen ist, habe ich für Sachlichkeit in der Diskussion um die geplante Müllverbrennungsanlage (MVA) in Eberswalde plädiert. Leider mangelt es der Diskussion bis heute an einer fachlich fundierten Auseinandersetzung mit der Thematik. Ein wesentliches Merkmal demokratischer Streitkultur ist die Bereitschaft, sich andere Meinungen und Positionen vorurteilsfrei anzuhören, offen für Gegenargumente zu sein und das Für und Wider einer jeden Seite abzuwägen. Die Diskussion, wie sie seit langem in Eberswalde geführt wird, ist in meinen Augen stark geprägt von Unsachlichkeit und emotional aufgeladener Ablehnung der Pläne bzgl. der MVA. Für sachliche und objektive Argumente hatte und hat kaum jemand ein offenes Ohr.

Ich setze mich für Standorte ein, die Gesundheitsrisiken vermeiden. Doch der von den meisten Gegnern der MVA Eberswalde vertretene Standpunkt ist doch anscheinend: "Überall, nur nicht bei mir!" Mit einer solchen Haltung kommen wir nicht weiter. Der Müll muss entsorgt werden -- und ich halte es für verantwortungsvoll und richtig, den Abfall, den wir hier in Deutschland produzieren, auch in unserem Land zu entsorgen und nicht in andere Länder zu exportieren -- und uns so nicht nur des Abfalls, sondern auch der mit seiner Entsorgung eventuell einhergehenden Probleme zu entledigen. Deutschland ist ein Vorreiter auf diesem Gebiet, die MVAs entsprechen hohen technischen Standards und dürfen gewisse, wissenschaftlich begründete Grenzen beim Schadstoffausstoß nicht überschreiten. Zudem bieten sie eine alternative Quelle zur Stromerzeugung.

Was die Alleenbäume angeht, habe ich selbstverständlich nicht ihrer Zerstörung zugestimmt. Bei dem Projekt, zu welchem ich ebenfalls in dem oben erwähnten Interview Stellung bezogen habe, ging es vielmehr um Neupflanzungen von Bäumen, durch welche die Allee auch in Zukunft erhalten werden sollte. Auch hier lohnt es also, genau auf den Sachverhalt und die Argumente zu achten.

Meine Position in beiden Fragen steht daher keineswegs im Widerspruch zu meinem Amt als Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Nur ein sachlich fundierter Umweltschutz, der sich den Realitäten nicht verweigert, ist praktikabel, durchsetzbar und nachhaltig. Die Erhaltung aller Bäume -- ungeachtet ihres Zustandes -- fällt damit ebenso wenig in meinen Zuständigkeitsbereich wie eine "Nicht bei uns"-Haltung in Bezug auf die Entsorgung des von uns allen produzierten Mülls.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Bierwirth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2008
Von:

Sehr geehrter Frau Bierwirth,

ich möchte ich Ihnen einige Fragen zum EU-Vertrag von Lissabon stellen, über den bald im Bundestag abgestimmt wird.

Im Artikel 28a dieses Vetragswerks geht es um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Im Absatz 3 heißt es da "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die [...] Europäische Verteidigungsagentur ermittelt den operativen Bedarf [...], trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und [...] beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten."

Das hört sich nach allem möglichen an, aber nicht nach Abrüstung in der EU, oder? Dies bestätigt sich leider auch in Art. 28d, der weitere Details zur Europ. Verteidigungsagentur regelt. Demnach soll sie nach Abs. 1 a) prüfen, ob die Mitgliedsstaaten die Aufrüstungsvorgaben auch erfüllen, nach d) die Waffentechnologie und -forschung unterstützen und e) die industrielle und technologische Basis des Verteidigungssektors stärken.

Welche Personen sollen denn eigentlich die Verteidigungsagentur besetzen? Warum wird diese nicht vom Europ. Parlament überwacht? Wie ist gesichert, dass hier nicht Entscheidungen getroffen werden wie "Die EU braucht 20 neue Atom-U-Boote und jeder Mitgliedsstaat (auch die Bundesrepublik) beteiligt sich an den Kosten!"? Kann diese Agentur die Höhe und Zweckbindung des deutschen Verteidigungshaushalts beeinflussen? Was passiert, wenn sich ein Land diesen Vorgaben verweigert?

Ich hoffe, dass Sie ein friedfertiger Mensch sind und Ihnen diese Passagen ein ebensolcher Graus sind wie mir! Werden Sie diesem Vertrag dennoch zustimmen?

Warum gibt es eigentlich kein demokratisches europaweites Referendum?

Für Ihre Stellungnahme vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

A.

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Frage zum Thema Soziales
25.04.2008
Von:

in ihrem Hamburger Programm steht

"Den Menschen verpflichtet, in der stolzen Tradition des demokratischen Sozialismus, mit Sinn für Realität und mit Tatkraft stellt sich die deutsche Sozialdemokratie in der Welt des 21. Jahrhunderts ihren Aufgaben."

Frage:
Wann gedenken Sie endlich den demokratischen Sozialismus umzusetzen?
Was verstehen sie unter Demokratie wenn das Volk nur noch die Gesetze wie z.b. den EU-Vertrag nicht mehr beeinflussen kann. Ist das nicht eine Form von Zuschauerdemokratie?
Wenn Sie weitere Teile der Krankenversicherung streichen und den Renteneinstieg weiter erhöhen, (68,5 ist ja noch nicht das Ende), wie stellen Sie sich eine gesicherte Versorgung der Rentner etwa um 2030 vor? Wie sollen Minijobs und Arbeitslosenzeiten mit 0,5 bis 0,7 Rentenpunkten zu Renten führen, von denen man leben kann?
Gegenüber ihren 3 Punkten mag das für Sie kein Thema sein, für viele Mio Menschen wird es jedoch ein Thema werden.

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Frage zum Thema Finanzen
06.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bierwirth,
finden Sie es nicht überzogen sich nacheiner Diätenerhöhung im letzten Jahr, jetzt schon wieder fast 15% drauf zu legen?
Ich als Rentner der seit 1956 fest in die Rentenkasse gezahlt hat, soll mit 1,1% abgespeist werden. Ich denke schon die Kommunalwahl im Herbst wird den Regierungsparteien zeigen wo es lang geht. So bekommen die Die Linken Zulauf, ohne das sie etwas dafür tun müssen.
Bin auf ihre Antwort gespannt.

Gruß
Antwort von Petra Bierwirth
3Empfehlungen
07.05.2008
Petra Bierwirth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Diäten der Abgeordneten.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät").

Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Kosovo, Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Zukunft unseres sozialen Sicherungssysteme zu entscheiden haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben?

Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.

Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein.

Der Bundestag hat daher in 2007 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007.

Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionär des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.

Damit kommt es nun aber zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht dieses Ergebnis nach.

Damit steigt die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro. Das entspricht dem Tarifabschluss von Verdi für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2010 genau dem dann erhöhten Niveau von B6 bzw. R6 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings: Die Anpassung erfolgt zeitlich versetzt um ein Jahr später als bei den Beamten. Auch wird die von Verdi für 2009 erreichte Einmalzahlung von 225 Euro nicht berücksichtigt.

Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und die Abgeordneten erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Dabei wird es auch bleiben.

Gleichwohl ist festzustellen: Dies ist eine ordentliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Die Anpassung orientiert sich jedoch an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann kann es selbstverständlich auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben.

Ich habe die Hoffnung, dass es mit diesen Hinweisen zu einer Versachlichung der Debatte kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Bierwirth
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Frage zum Thema Finanzen
07.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bierwirth,

wie ich Ihrer heutigen Antwort an Herrn Hildenbrand entnehme, sollen Ihre Diäten also zwischen Dezember 2007 und Februar 2010 um mehr als Euro 1.000,00 pro Monat erhöht werden. Diese Steigerung liegt etwa in der Höhe des Betrages, mit dem ein Rentner im Durchschnitt pro Monat auskommen muß.

Zu diesem erneuten Griff in die Staatskasse gehört schon eine gehörige Portion Unverfrorenheit.

Ich bin ein stets positiv denkender Mensch und freue mich auf die Zukunft; insbesondere auf das Jahr 2009, denn dann sind Bundestagswahlen.

Ach ja, ich habe da noch 2 Fragen an Sie:

1.) Sie schreiben so schön von den Verschlechterungen bei der Altersversorgung. Warum erwähnen Sie nicht auch die Verbesserungen? Sie haben jetzt dafür gesorgt, daß Sie bereits nach 1 Jahr einen Versorgungsanspruch haben, während die Frist bisher bei 8 Jahren lag.

2.) Warum sagen Sie nicht, daß Sie neben Ihrer Diät und der steuerfreien Kostenpauschale noch eine saftige Funktionszulage pro Monat erhalten?


Mit freundlichem Gruß

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