Peter Weiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Weiß
Geburtstag
12.03.1956
Berufliche Qualifikation
Referatsleiter, Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Emmendingen
Wahlkreis
Emmendingen - Lahr
Ergebnis
42,1%
Landeslistenplatz
3, Baden-Württemberg
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(...) Allein die Diskussion um die Verschuldung gesetzlicher Krankenkassen und die Frage, ob das Insolvenzrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wird, hat bewirkt, dass die Krankenkassen erstmals offen die Fakten auf den Tisch gelegt haben. Dabei wurde deutlich, dass viele Krankenkassen keine oder nicht ausreichende Rückstellungen für Pensionslasten getroffen haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
09.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

in Anlehnung an div. Abstimmungen über EFSF und ESM schrieben Sie u. a. am 01.11.2011 "... Sie fragen nach Auswirkungen auf deutsche Sparer, Anleger und die Altersvorsorge. Wenn wir keinen Rettungsschirm schaffen würden, dann wären die Auswirkungen für Sparer, Anleger und die kapitalgedeckelten Altersvorsorgesysteme katastrophal. Deswegen ist ein Schutz nur mit Rettungsschirm möglich. Alles andere wäre höchst fatal. ..."

Wie verhält sich dies mit der Änderung des VAG im dt. Bundestag vom 08.11.2012? Die Änderung soll zum 21.12.2012 in Kraft treten. Wenn es Herr Gauck unterschreiben sollte - bei dessen ich mir sicher bin, das er es tun wird.

siehe u. a.:

Wie wird sich dies auf evtl. Altersvorsorgungen der Bürger auswirken? Wie wird sich dies auch auf evtl. Finanzierungen auswirken, bei denen eine KLV als Sicherheit hinterlegt wurde? Sehen Sie dies eher positiv oder eher negativ für die betroffenen Menschen an?

Welche Einschränkungen gibt es für die Versicherer für die Rückbehalte der Bewertungsreserven? Gibt es hierzu verbindliche Anforderungen, wie diese verwendet werden müssen oder können diese nach belieben verteilt werden?

Waren Sie am 08.11.12 bei der Abstimmung persönlich anwesend bzw. werden Sie es am 14.12.12 sein? Wie wollen Sie abstimmen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Soziales
01.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

gestern haben Sie im Bundestag gesagt das die Regierungskoalition die Erwerbsminderungsrente verbessern wird. Wie soll denn die Verbesserung ihrer Meinung nach aussehen??? Etwa wie der Vorschlag von Frau v.d.Leyen, wonach die Zurechnungszeit jährlich um einen Monat erweitert werden soll. Das wären im Durchschnit zwischen 2€ und 3€ pro Jahr. Wollen Sie die betroffen EM-Rentner wie schon Frau v.d.Leyen hinter die Fichte führen??? Warum wird eigentlich der Riesterfaktor nicht um die 0,6% gesenkt, um die seit 1.1.13 auch die Rentenbeitraege gesenkt wurden??? Der Riesterfaktor gilt doch als Ausgleich fuer die steigenden Kosten zur Altersvorsorge fuer die junge, einzahlende Generation. In Wahrheit sind wie beschrieben die Kosten am 1.1.13 aber um 0,6% gesunken, weshalb der Logik und der Gerechtigkeit halber also auch der Riesterfaktor um 0,6% gesenkt werden müsste. Vergessen Sie niemals das am 22.9.2013 über 20 Millionen Rentner, also auch die EM-Rentner wahlberechtigt sind. Eben diese 20 Millionen Rentner werden die Regierungskoalition in diesen Angelegenheiten genau beobachten, da können Sie ganz sicher sein.

Mit freundlichem Gruss

M.
Antwort von Peter Weiß
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14.02.2013
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-mail zum Thema Rente.

Im Rahmen der Rentenreformen halte ich eine Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes für dringend notwendig. Ich habe deshalb die Vorschläge der Bundesregierung begrüßt, die Zurechnungszeit um zwei Jahre zu verlängern und die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung nach dem Günstigkeitsprinzip ggf. anders zu bewerten.

Ich habe aber auch stets betont, dass schon jetzt fast zehn Prozent der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner Anspruch auf Grundsicherung haben und die Zahlbeträge der Erwerbsminderungsleistungen deutlich gesunken sind. Deshalb denke ich, dass weitere Reformen beim Erwerbsminderungsschutz folgen müssen.

Grundsätzlich steigen nach der Rentenanpassungsformel die Renten dann, wenn auch die Löhne und Gehälter ansteigen. Problematisch ist aber, dass sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern immer mehr verschiebt. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner nimmt zu, während die Erwerbstätigenzahl abnimmt. Kommt nur noch ein Erwerbstätiger auf zwei Rentner, statt zwei Erwerbstätige auf einen Rentner, reicht der Anstieg von Löhnen und Gehältern nicht mehr aus, um einen entsprechenden Rentenanstieg zu finanzieren. Für die jüngere Generation wird es daher immer wichtiger, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um einen angemessenen Lebensstandart zu haben.

2003 wurde deshalb in die Rentenformel der Riesterfaktor eingeführt. Durch ihn sollen die stärkeren Belastungen für die Jüngeren durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge in der Rentenanpassungsformel berücksichtigt werden. In den Jahren 2008 und 2009 hat die Bundesregierung beschlossen, den Riester Faktor jeweils auszusetzen, um die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung zu beteiligen. Dadurch ergaben sich 2008 und 2009 jeweils eine um 0,65 Prozentpunkte höherer Rentenanpassung. Diese beiden ausgesetzten Stufen werden 2012 und 2013 nun nachgeholt.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB
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Frage zum Thema Finanzen
02.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

die Bundesregierung möchte offensichtlich den Versicherern erlauben, in die bestehende Verträge der Lebens-/Rentenversicherungen einzugreifen.

Thema: Beteiligung an den stillen Reserven (drastische Kürzungen)...

Wieder mal ein "Schlag ins Gesicht" für den "normalen" Bürger/Sparer und ein grober Vertrauensmissbrauch.

Somit stellt mein Beitrag weniger eine Frage sondern vielmehr eine klare Aufforderung dar: Werden Sie als mein Bundestagsabgeordneter dies "unterstützen" und somit (wieder) mal auf Kosten der Bürger entscheiden?

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Peter Weiß
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07.02.2013
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

es wird keine Eingriffe in bestehende Lebensversicherungen geben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB
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Frage zum Thema Senioren
22.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

in der BZ haben Sie Stellung zu der Rentenerhöhung 2013 - insbesondere im Osten Stellung genommen. Was ich nicht verstehe ist der Satz: Weil die Wirtschaft der neuen Länder sich so gut entwickelt hat ... und weil die Beschäftigung und Löhne stiegen deshalbe die Erhöhung der Renten. Ich frage beim Lesen nur, warum dann immer noch der Soli von allen Westländern gezahlt werden muss, wobei im Ruhrgebiet z.B. Wuppertal das Geld aufnehmen muss, es also dringend selbst nötig hätte. Aber auf Seite 8 in der BZ wird über den Tarifabschluss der Beamten berichtet. Da lese ich "die mildeste Form der Grausamkeit" ab 1. Jan 2014 zeitlich verschoben alle Beamte und Pensionäre 2,95% Erhöhung erhalten. Frage: warum werden die Pensionäre nicht den Rentnern gleichgestellt? Hier ist doch die Lobbyarbeit des Beamtenbundes erfolgreich gewesen oder? Bin gespannt auf Ihre Rückmeldung. Danke schon im Voraus.
Antwort von Peter Weiß
bisher keineEmpfehlungen
28.05.2013
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage zum Solidaritätszuschlag und der Gleichstellung von Renten und Pensionen. Der Solidaritätszuschlag ist als zeitlich befristeter Beitrag zur finanziellen Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder gedacht. Schon bei seiner Einführung sind wir davon ausgegangen, dass der Solidaritätszuschlag über die Jahre hinweg abgebaut werden kann. Aktuell hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble allerdings die Forderung der FDP nach einer schrittweisen Verringerung des Solidaritätszuschlags für 2013 nach der Bundestagswahl zurückgewiesen. Der ´Soli´ sei mit dem Solidarpakt verbunden, und der gelte bis 2019. Diese Einnahmen seien auch in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt, die Union und FDP gemeinsam verabschiedet haben.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um Alterssicherungssysteme, die historisch gewachsen sind und in ihren Anspruchsvoraussetzungen und ihrer Ausgestaltung deutlich Unterschiede aufweisen. Während die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung erfüllt (1. Säule), die oftmals von einer betrieblichen Altersrente als Zusatzsicherung ergänzt wird hat die Beamtenversorgung die Funktion einer Regel- und Zusatzsicherung ("Bifunktionalität" der Pensionen). Zudem folgt die Beamtenversorgung einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung: Sowohl die Besoldung der aktiven Beamtinnen und Beamten als auch deren Versorgung sind in dem grundsätzlich auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnis begründet und stellen die Gegenleistung des Dienstherrn für die von den Beamtinnen und Beamten im Rahmen ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses zu leistenden Dienste dar. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt, dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung und dessen Veränderungen nur insofern zur Bemessung der Versorgungsbezüge herangezogen werden können, als dies mit den strukturellen Unterschieden der beiden Versorgungssysteme vereinbar ist. Insbesondere bilde das Versorgungsniveau von Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann einen tauglichen Vergleichsmaßstab, wenn dabei neben der Rente auch Einkünfte aus einer betrieblichen Zusatzversorgung berücksichtigt werden.

Die Regelsicherung der Rente allein könne mithin nicht Maßstab und Richtschnur für die Beamtenversorgung sein. Bei einem Vergleich von Versorgung und Rente sind auch noch folgende Aspekte einzubeziehen: Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) gehört das Lebenszeitprinzip. In der Folge sind vom Geltungsbereich des Beamtenversorgungsrechts in erster Linie Lebenszeitbeamtinnen und -beamte erfasst, die in der Regel ihr ganzes Berufsleben lang Dienst geleistet haben. Unmittelbare Folge ist daher eine überwiegend ununterbrochene Erwerbsbiografie mit daraus resultierenden Versorgungsanwartschaften. Anders die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung: Hier ist die ununterbrochene Beschäftigungszeit in vielen Bereichen eben nicht mehr der "Standard". Fehlzeiten in der Erwerbsbiografie führen zu verminderten Anwartschaften. Dies hat ganz unmittelbar Einfluss auf die sog. Durchschnittsrente. Beamtinnen und Beamte verfügen in der Summe über ein vergleichsweise hohes Qualifikationsniveau. So gehören 48 % der Beamtinnen und Beamten in der Bundesverwaltung dem höheren bzw. gehobenen Dienst an, verfügen also über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung. Beschäftigte mit höherem Bildungsabschluss verfügen aber - nicht nur in der öffentlichen Verwaltung - regelmäßig über höhere Einkommen als geringer Qualifizierte und erwerben damit auch höhere Ansprüche in der Altersversorgung. Für einen aussagefähigen Vergleich sind die Einkünfte von Personen mit vergleichbarer Qualifikationsebene zueinander in Beziehung zu setzen. Die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch insoweit nicht mit der Beamtenversorgung vergleichbar, als in die Berechnung grundsätzlich alle Arten von rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung einfließen. Berücksichtigt werden damit sowohl die relativ niedrigen Einkommen nicht qualifizierter bzw. nur geringfügig Beschäftigter wie auch die Einkommen derjenigen, die wegen unterbrochener Erwerbsbiografien nur vorübergehend in die Sozialversicherungssysteme einzahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen die Einkommen generell nur bis zur Höhe der maßgeblichen Einkommensbemessungsgrenze der Versicherungspflicht.

Deshalb sind die Systeme nicht ohne weiteres miteinander vergleichbar. Vor diesem Hintergrund sind pauschalierende Aussagen zu Durchschnittswerten zumindest missverständlich und für eine sachbezogene Diskussion eher ungeeignet. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Renten und Pensionen
steuerlich unterschiedlich behandelt werden und von den Versorgungsbezügen grundsätzlich Beiträge zur Krankenversicherung zu leisten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB
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Frage zum Thema Soziales
06.06.2013
Von:

Betreff : Falsche Anrechnung der Unfall - mit der gesetzlichen Rente

Sehr geehrter Herr Peter Weiß ,

ist Ihnen bewusst , dass die Verrechnung der Unfall – mit der gesetzlichen Rente ( Altersrente ) falsch angewandt wird ?
Diese Verrechnung beider Renten wird im § 93 SGB VI geregelt .
Anders ausgedrückt : Der § 93 SGB VI ist hier nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern die Logik und Richtigkeit des im Gesetz fixierten Modus .
Die Darlegungen im § 93 SGB VI sind sehr komplex und bedürfen einer ausführlichen Erklärung , was aber sehr sehr viele Zeichen erfordert . Die nötige Menge der Zeichen stehen hier nicht zur Verfügung und sind deshalb in einem externen Schreiben unter www.rentenberechnung-info.de zusammen gefasst .
Wissen Sie Peter Weiß , wie viel Unfallgeschädigte in der BRD leben ?
Es sind circa 8% der erwerbstätigen Arbeiter , die von Ihnen eine gerechte und soziale Politik erwarten .
Ist Ihnen bewusst , aus welcher Zeit der § 93 SGB VI stammt ?
Das Gesetz stammt noch aus der Bismarckzeit 1889 , also zu einer Zeit , als das Soziale laufen lernte .
Aber alle diese Fragen sind nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern diese eine Frage : Wissen Sie Herr Peter Weiß , dass die beiden Renten falsch miteinander verrechnet werden ???
Wir können Sie nur darum bitten , sich dieser Sache anzunehmen . Es drängt in der Zeit , die Wahlen stehen vor der Tür und das Thema sollte bis dahin erledigt sein .
Halt , da fällt mir noch eine Frage ein . Was muss ich machen , damit ich mit
Ihnen , den Abgeordneten , kommunizieren kann in Schrift und/ oder telefonisch und nicht immer wieder von Ihrem Büro abgewiesen werde ??? Die Angelegenheit ist zu wichtig , um nicht mit meinem Volksvertreter persönlich zu reden .

Mit freundlichen Grüssen

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