Peter Weiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Weiß
Geburtstag
12.03.1956
Berufliche Qualifikation
Referatsleiter, Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Emmendingen
Wahlkreis
Emmendingen - Lahr
Ergebnis
42,1%
Landeslistenplatz
3, Baden-Württemberg
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(...) Zwar können die Ostrentner meist mehr Versicherungsjahre vorweisen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
25.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

morgen stimmt der Deutsche Bundestag erneut über die Erweiterung des EFSF ab. Dieses Mal geht es um die Hebel-Funktion. Es stehen Zahlen zwischen 1 und 2 Billionen Euro im Raum.

Sicherlich werden Sie erneut dafür stimmen.

Wo ist jedoch Ihre persönliche Schmerzgrenze? 2 Billionen Euro, 5 Billionen Euro, 10 Billionen Euro oder gar unbegrenzt?

Sollte es dennoch - nach den Erhöhungen und Hebelfunktionen - zu einem Schuldenschnitt in Griechenland (oder Italien, Portugal, Irland, Spanien, ...) kommen; welche Auswirkungen hat dies auf die Spareinlagen der Deutschen Bevölkerung. Vor allem Anlagen in Lebensversicherungen (FLVs, FRVs, Riester, Basis, ...).

Kann bei einem Schuldenschnitt überhaupt noch der Garantiezins, ganz zu schweige von den Überschussbeteiligungen, gehalten werden?

Wie wollen Sie dies bei einem Verlust der zukünftigen und bestehenden Altersvorsorge Ihren Wählern und den Menschen plausibel erklären und näherbringen?

Können Sie sich überhaupt vorstellen, dass es zu einem Schuldenschnitt kommt oder haben Sie den bedingungslosen Glauben daran, dass alles sich wieder fügt? Gibt es wirklich keine Alternativen und stehen Sie uneingeschränkt zu der Aussage von Frau Dr. Merkel, dass dieser Schritt "Alternativlos" sei?

Ende 2010 hat Frau Dr. Merkel noch eine komplett andere Haltung dazu vertreten - wenn Sie sich noch daran erinnern.

Können Sie sich wirklich vorstellen, was in unserem Land los sein wird, sollte sich durch einen Schuldenschnitt die Altersvorsorgeanlagen vieler Menschen verringern oder gar halbieren? Ich will es mir nicht einmal vorstellen. Denn dies wird sicherlich keinen Spaß mehr machen.

In der Hoffnung, dass Sie nicht nur mit Ihrem Gewissen sondern auch gesundem Menschenverstand die Thematik angehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Weiß
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01.11.2011
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben sich in Europa durchgesetzt und die finanziellen Begehrlichkeiten unserer Partner abgewehrt. Das jetzt gefundene Modell für die Bekämpfung der Schuldenkrise ist ein Erfolg für uns. Deswegen stimme ich zu.
Sie fragen nach Auswirkungen auf deutsche Sparer, Anleger und die Altersvorsorge. Wenn wir keinen Rettungsschirm schaffen würden, dann wären die Auswirkungen für Sparer, Anleger und die kapitalgedeckelten Altersvorsorgesysteme katastrophal. Deswegen ist ein Schutz nur mit Rettungsschirm möglich. Alles andere wäre höchst fatal.


Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB
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Frage zum Thema Soziales
29.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

mit Interesse habe Ich heute Ihre Aussagen gegenüber der Presse über das Thema "Arbeit-Hartz 4-Qualifizierung" gehört und gesehen.

Darf Ich konstatieren, dass offensichtlich bei Ihnen das Wissen um Arbeitsmarkt und Beschäftigungsverhältnisse, um es höflich auszudrücken, sehr theoretisch vorhanden ist!

Oder können Sie mir die Frage beantworten, wie ein Arbeitnehmer der zwischen Hartz 4 und Lohnsklaverei hin und her pendelt, wie durch ein Wunder, plötzlich die Qualifikation für ein echtes Arbeitsverhältnis erhalten soll?

Wie soll so ein Arbeitnehmer der einen Zyklus nach dem anderen zwischen Lohnsklaverei und Hartz 4 die Anforderungen
(Alter, Qualifikation, Berufserfahrung, nicht zu viele Stellenwechsel ... das berühmte Beispiel: Wir erwarten abgeschlossenes Studium, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in mindestens 5 verschiedenen Betrieben, davon 2 mit internationaler Erfahrung aber max. nur 2 Stellenwechsel ... und sie dürfen nicht Älter als 23 sein)
für ein menschenwürdiges und richtiges Arbeitsverhältnis erfüllen?

Die Antwort würde mich wirklich brennend Interessieren!

Mir freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Weiß
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02.01.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr Kasparius,

haben Sie Dank für Ihre Mail. Leider wurden am 29.12.2011 in der Tagesschau-Sendung um 20 Uhr meine Ausführungen verkürzt dargestellt. So wurden einige Sätze aus dem Kontext gerissen, in den ich sie gestellt hatte.
Es stimmt, dass die Zahl kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse steigt. Immer wieder habe ich betont, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis mit tariflich vereinbarter Entlohnung die Regel sein muss. Befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit sind Elemente der Flexibilisierung, sollten aber die Ausnahme bleiben. Die Förderung eines stabilen Arbeitsmarktes ist zentrales Element der Union.
Dennoch ist zu bemerken, dass die Chancen auf einen unbefristeten oder zumindest längerfristigen Arbeitsplatz steigen, wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit durch zumindest kurzfristige Arbeitsverhältnisse durchbrochen werden. Damit mehr Menschen in langfristige Arbeitsverhältnisse gelangen, hat die christlich-liberale Regierung jüngst die Maßnahmen der Arbeitsförderung und Eingliederung reformiert. Künftig haben die Agenturen für Arbeit und Jobcenter mehr Flexibilität und Entscheidungsspielraum. Sie können besser auf die Situation der Arbeitssuchenden angepasste Maßnahmen anbieten.
Diesen Umstand hatte ich auch im TV-Interview vom 29.12.2011 erläutert. In der Tagesthemen-Sendung wird dies deutlich. Gerne verweise ich Sie auf den Mittschnitt in der ADR-Mediathek unter www.tagesschau.de
Ferner möchte ich noch anmerken, dass in der Medienberichterstattung nur eine Seite des Arbeitsmarktes betrachtet wurde. Das Zugangsrisiko aus Beschäftigung direkt in die Grundsicherung zu rutschen ist zwar vergleichsweise hoch. Doch auch die Abgangswahrscheinlichkeit ist höher. So finden immer mehr Personen aus der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) heraus und können einem regulären Arbeitsverhältnis nachgehen.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.01.2012
Von:

Guten Tag Herr Weiß,

ich bin Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg. Und als Polizeibeamter stehe ich für Recht und Gesetz ein. Es für mich beschämend und peinlich zugleich, wenn unser Staatsoberhaupt die Pressefreiheit des Grundgesetzes derart mit Füßen tritt, wie der Bundespräsident es versucht hatte.
Und nun zu meiner Frage:
Meinen Sie nicht, dass es jetzt an der Zeit wäre, öffentlich gegen den Bundespräsidenten Stellung zu beziehen, wie das heute z.B. Herr Lotter von der FDP getan hat? Oder haben Sie ein anderes Demokratieverständnis als ich?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Weiß
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10.01.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

meiner Meinung nach kann Christian Wulff Bundespräsident bleiben. Die CDU-Bundestagsfraktion hat allerdings die klare Erwartung, dass er das ihm Mögliche tut, die erhobenen Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Ich finde, dass er in der Sache, um die eigentlich geht, also bei seinem Privatkredit, die Situation offengelegt und sich entschuldigt hat. Diese Angelegenheit ist aus meiner Sicht aufgeklärt. Ich habe nach wie vor ein gutes Gefühl, dass ich für ihn in der Berliner Bundesversammlung 2010 als Bundespräsident gestimmt habe.

Bundespräsident Wulff ist sicherlich beschädigt, doch ich halte dies für reparabel. Er muss künftig für volle Transparenz sorgen, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen. Man kann ihm den Vorwurf machen, nicht rechtzeitig und umfänglich informiert zu haben; auch sind ihm sicherlich Fehler bei der Aufarbeitung unterlaufen.

Jedem Menschen, auch einem Bundespräsidenten, muss es erlaubt sein, dass ihm einmal die Hutschnur hochgeht. Allerdings hätte er diesen Anruf besser bleiben lassen. Ich sehe bei der Bild-Zeitung nun eher eine Kampagne, die Vorwürfe wirken nachgeschoben. Denn wenn es um Medienfreiheit gegangen wäre, hätte die Bild-Zeitung Wulffs Anruf sofort und nicht erst drei Wochen später öffentlich machen können. So bleibt ein Nachgeschmack. Bild hat ihn zum beliebtesten Politiker Deutschlands hochgeschrieben, der damalige niedersächsische Ministerpräsident Wulff hat sich auf das Spiel mit dem Boulevard eingelassen und auch sein Privatleben nicht ausklammern lassen. Darin entdecke ich übrigens Parallelen zu dem früheren Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg und zu Ministerpräsident Günther Oettinger. Für Christian Wulff ist diese Rechnung mit dem Boulevard nicht aufgegangen, er ist angezählt.


Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB
Ergänzung vom 16.01.2012
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 3. Januar 2012 und Ihre Anfrage.

Die CDU-Bundestagsfraktion hat die klare Erwartung, dass der Bundespräsident das ihm Mögliche tut, die erhobenen Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Ich finde, dass der Bundespräsident in der Sache, um die es eigentlich geht, also bei seinem Privatkredit, die Situation offengelegt und sich entschuldigt hat. Diese Angelegenheit ist aus meiner Sicht aufgeklärt. Ich habe nach wie vor ein gutes Gefühl, dass ich für ihn in der Berliner Bundesversammlung 2010 als Bundespräsident gestimmt habe.

Die Frage, ob er als Bundespräsident weiterhin das Amt als eine der wichtigsten moralischen Instanzen Deutschlands für sich reklamieren kann, ist nicht leicht zu beantworten. Ich denke, Christian Wulff ist sicherlich beschädigt, doch ich halte dies für reparabel.

Er muss künftig für volle Transparenz sorgen, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen. Man kann ihm den Vorwurf machen, nicht rechtzeitig und umfänglich informiert zu haben; auch sind ihm sicherlich Fehler bei der Aufarbeitung unterlaufen.

Ich sehe bei der Bild-Zeitung nun eher eine Kampagne, die Vorwürfe wirken nachgeschoben. Denn wenn es um Medienfreiheit gegangen wäre, hätte die Bild-Zeitung Wulffs Anruf sofort und nicht erst drei Wochen später öffentlich machen können. So bleibt ein unguter Nachgeschmack.


Mit freundlichen Grüßen,

Peter Weiß
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

wie positionieren Sie sich zu dem bevorstehenden ACTA-Abkommen, welches momentan in Polen heftig diskutiert wird? In den deutschen Medien konnte ich bisher fast nichts vernehmen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Weiß
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22.03.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als Abgeordneter Ihres Wahlkreises sehr gerne beantworte.

Das ACTA-Abkommen hat durch die zahlreichen Demonstrationen und Proteste in vielen Großstädten, darunter auch Freiburg einen enormen Widerstand erfahren. Ich persönlich finde es gut, dass Bürgerinnen und Bürger die politischen Vorgänge aktiv begleiten und auch friedlich ihre Meinung zum Ausdruck bringen.

Allerdings ist die Protestbewegung auch Ausdruck von einer ständig gegenwärtigen Furcht im Netz, dass die Meinungsfreiheit zensiert wird. Viele Nutzer befürchten das Ende des freien Internets durch eine Internet-Sperre per ACTA-Abkommen.

Inhaltlich ist dies m.A. zu kurz gegriffen. Nach Aussagen der EU-Kommission steht ACTA im Einklang mit geltendem EU-Recht, mithin auch mit den EU-Regeln zum Datenschutz und Privatsphäre. ACTA wird also keine EU-Gesetzgebung durch die Hintertür ändern können. Kommissar de Gucht bestätigte, dass sich für die Bürger in Europa nichts ändern werde. An dieser Aussage wird sich die Kommission bei der Umsetzung messen lassen müssen.

Auf der anderen Seite stellt Acta eben auch sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen Fälschungen im Netz vorgehen können, unter denen schon heute viele Unternehmen in Deutschland leiden. Im Milliardenumfang werden gefälschte Produkte gehandelt und geistiges Eigentum verletzt. Tausende Menschen verlieren deshalb Arbeitsplätze oder warten auf Arbeitsplätze, die aus diesem Gründen nicht geschaffen werden.

Ich sehe Acta deshalb vorrangig als Instrument, das europäische Standards und Rechte schützt - nehme die Sorgen der Bürger aber sehr ernst und sehe es daher als unbedingt notwendig an, dass die Rechte des Datenschutzes und Privatsphäre jedes Users gleichermaßen geschützt bleibt.

Wie etliche andere EU-Staaten hat auch Deutschland die Ratifizierung des Abkommens ausgesetzt. Die EU-Kommission, die das Abkommen für die Mitgliedstaaten verhandelt hat, hat Acta zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Ich persönlich werde mein Abstimmungsverhalten an der Prüfung des EuGH ausrichten. Nicht richtig ist der Vorwurf, Acta wird als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit verabschiedet: bereits während der Verhandlungen wurde die EU-Kommission vom ebenfalls demokratisch legitimierten Europäischen Parlament kontrolliert. Darüber hinaus kann das Abkommen erst dann angewendet werden, wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht geben.

Ich hoffe Ihnen meinen Standpunkt anschaulich dargelegt zu haben und danke Ihnen nochmal für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Weiß
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Frage zum Thema Soziales
01.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

als Betroffener habe ich am vergangenen Donnerstag die Debatte "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge..." aufgrund der Anträge der Opposition verfolgt. Ich muss Ihnen sagen, dass ich nach dem Abschluss der Debatte und dem Beschluss betroffen war und mir nicht vorstellen konnte, dass eben diese "Debatte" im Deutschen Bundestag stattgefunden hatte ! Hier trafen seitens der Oppositionsparteien Sachkenntnis und erkennbare Einarbeitung in die langjährig bekannten Details auf vollständige Konfusion der Regierungsparteien aufeinander ! Ihre persönliche Einleitung mit Ihrem Verständnis der Situation ist so alt und unglaubwürdig, solange es diese Diskussion gibt. Auf Vorschläge der Opposition, doch Alternativen zu den Anträgen abzustimmen, ist die Regierungskoalition in keinster Weise eingegangen, es war klar ersichtlich, dass Sie und ihre Mitstreiter nicht im Geringsten an einer Lösung interessiert sind und selbst keine Vorstellungen zu einer "gerechten Lösung" ausgearbeitet hatten. Es war einfach beschämend, Ihren Ausführungen und denen der Herren Schiewerling und Dr. Kolb zuhören zu müssen. Ihre ständigen Verweise auf die Untätigkeit der jetzigen Oppositionsparteien bei deren Verantwortung in einer vorherigen Regierung waren peinlich, natürlich haben diese da ebenfalls versagt, aber deshalb jetzt nichts zu tun und endlich Gerechtigkeit walten zu lassen, ist seitens der jetzt in der Verantwortung stehenden Koalition erbärmlich. Die Regierungskoalition hätte vortragen müssen, welche Lösung sie der von der Opposition vorgeschlagenen vorzieht und beschliesst - nicht nur ablehnen ! Ihre Unkonzentriertheit zu Beginn Ihrer Ausführungen zeigte, dass Sie wussten, das Sie hier nur Unausgegorenes vortragen würden ! Auch wenn zu später Stunde nur noch wenige Abgeordnete Interesse zeigten, an dieser "Debatte" teilzunehmen, sollte sich die Regierungskoalition für diesen Abend schämen.

Antwort von Peter Weiß
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29.03.2012
Peter Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu der Debatte über die Anträge der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern".

Ich kann gut verstehen, dass Sie als Betroffene, die Debatten im Deutschen Bundestag mit besonderem Augenmerk verfolgen und sicherlich auch die sehr emotional geführten Debatte Ende Januar verfolgt haben.

Ich kann Ihnen nur nochmals versichern, dass sich die CDU/CSU Bundestagsfraktion sehr intensiv mit den Argumenten und Anliegen der Betroffenen und namentlich der Interessenvereinigung ehemaliger DDR- Flüchtlinge auseinandergesetzt und ich auch persönlich dazu zahlreiche Gespräche und Konsultationen mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales und verschiedenen Fachleuten geführt habe.

Mit dem jetzt vorliegenden Antrag wird nach unserer Überzeugung von SPD und Grünen aber leider gerade kein rechtlich gangbarer Weg zur Lösung des Problems aufgezeigt, der einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde. Die Einführung einer neuen Stichtagsregelung führt sicher dazu, dass sich einige Menschen damit gerechter behandelt fühlen, allerdings werden dadurch auch neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

Wir sind nun nochmals dabei, einen Gesprächstermin mit dem Arbeitsgruppenvorsitzenden der AG Arbeit und Soziales, Herrn Karl Schiewerling, mir und dem Vorsitzenden der Interessenvereinigung ehemaliger DDR- Flüchtlinge, Herrn Holdefleiß, zu organisieren.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Weiß MdB
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