Peter Müller (CDU)
Kandidat Landtagswahl Saarland 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Peter Müller
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Ministerpräsdident des Saarlands
Wohnort
-
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1
(...) Es geht vor allem darum, den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten zu erschweren und dadurch einer sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet entgegen zu wirken. (...)
 
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Frage zum Thema Gesundheit
24.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Ich darf Sie höflich bitten, mir mitzuteilen, ob Sie unser Vorhaben, das wir Ihnen in der Folge schildern, unterstützen werden.

An den
Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Herrn Dr. Josef Hecken
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin




Sehr geehrter Herr Dr. Hecken!

Aus verschiedenen Pressenotizen haben wir erfahren, dass die Bundeskanzlerin Sie ausersehen hat, im nächsten Bundeskabinett, sofern die CDU ihr Wahlziel erreicht, das Bundesgesundheitsministerium zu übernehmen.

Wir rufen in Erinnerung:
Nach § 2 des Deutschen Apothekengesetzes kann die Betriebserlaubnis für eine Apotheke nur an Apotheker mit Approbation erteilt werden und nicht an eine Kapitalgesellschaft.

Sie haben im Saarland als damals zuständiger Fachminister in eklatanter Weise die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland missachtet und einer Doc Morris Apotheke in Saarbrücken die Betriebserlaubnis erteilen lassen.
Sie haben sich damit in einmaliger Weise einfach über gesetzliche Vorgaben hinweg gesetzt. Dies ist in der deutschen Rechtsgeschichte beispiellos.
Das Deutsche Recht hat Sie überhaupt nicht interessiert.

Für einen Kreis von saarländischen Kollegen und Kolleginnen ist die Vorstellung unerträglich, dass Sie bei dieser Vorgeschichte je nochmals mit einem Ministeramt, gleich welcher Art, betraut werden.

Wir werden alles in unserer Macht daran setzen, dass die Bundeskanzlerin von diesem Vorhaben, sofern es wirklich besteht, abrückt.

Hochachtungsvoll,

K.
Antwort von Peter Müller
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01.09.2009
Peter Müller
Sehr geehrter Herr ,

auch ich bin froh, dass mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Rechtsfrage einer Klärung zugeführt werden konnte, ob das deutsche sog. Fremdbesitzverbot gegen die Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages verstößt und deshalb auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist. Nach den Verwaltungsverfahren im Saarland und der Vorlageentscheidung beim EuGH haben wir Klarheit darüber, dass es das deutsche Fremdbesitzverbot gebietet, dass der Betreiber einer Apotheke zwingend auch Apotheker sein muss. Zwischen Rechts- und Gesundheitsexperten war diese Frage nicht nur in Deutschland höchst umstritten. Auch das Abstimmungsverhalten der beteiligen Richter beim EuGH sowie die Haltung der Kommission und weiterer Verfahrensbeteiligter zeigte, dass es durchaus und berechtigterweise unterschiedliche Rechtsauffassungen hierzu gibt. Die Entscheidung wird nun für eine einheitliche Anwendung des Europarechtes in der EU sorgen. Die Diskussion um das Fremdbesitzverbot hat die Debatte um die Qualität pharmazeutischer Beratung belebt. Insoweit hat sie das befördert, was der Gesundheitsminister und die Landesregierung nie aus dem Auge verloren haben: dass Kunden in deutschen Apotheken qualitativ hochwertig versorgt und sachgerecht beraten werden.
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Frage zum Thema Finanzpolitik
25.08.2009
Von:

Herr Müller,

ich habe eine Frage bezüglich des Wahlkampfes der CDU zur Landtagswahl im Saarland:

Wieviel Geld wurde und wird voraussichtlich bis zur Landtagswahl von der CDU in den Wahlkampf investiert worden sein und wie setzen sich diese Gelder zusammen?

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Frage zum Thema Arbeit
27.08.2009
Von:

Herr Kandidat,

setzen Sie sich dafür ein Ihr Privileg der bisher steuergeldfinanzierten Altersversorgung als Abgeordneter abzuschaffen, und auf eine private und eigenverantwortliche Altersabsicherung umzustellen?
Ja oder Nein?
Antwort von Peter Müller
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Peter Müller
Sehr geehrter Herr Bernd,

vielen Dank für Ihre interessante Frage, der ich gerne folgendes vorausschicken möchte:

Seit dem Amtsantritt 1999 hat die CDU-Landesregierung zahlreiche Einsparungen in eigener Sache (bei Ministern und Ministerinnen sowie bei Staatssekretären und Staatssekretärinnen) vorgenommen und Privilegien abgeschafft, von denen die Vertreter der SPD-Vorgängerregierung jahrelang profitierten.

  • So wurde umgehend nach der gewonnenen Landtagswahl am 5. September 1999 der bis dahin geltende Doppel-Verdienst abgeschafft, den ein Minister erhalten hatte, der auch gleichzeitig Abgeordneter war. Seit dem 1. Oktober 1999 gibt es neben einem Einkommen aus einem Amtsverhältnis als Mitglied der Landesregierung keine gleichzeitigen Ansprüche mehr auf Entschädigung nach dem Saarländischen Abgeordnetengesetz (Diäten).
  • Seit dem 1. Januar 2000 erlegte sich die CDU-Landesregierung eine Selbstverpflichtung betreffend die Ablieferungspflicht für Honorare aus Vortragstätigkeiten sowie sämtliche Einkünfte aus der Entsendung in Gremien auf.
  • Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 wurde diese umfassende Ablieferungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Amt ausgeübt werden (§ 4 SMinG) für die 12. Wahlperiode kodifiziert.
  • Seit dem 1. Januar 2003 wurde eine Absenkung des Versorgungsniveaus wie in der Beamtenversorgung um 4,33 v.H. in mehreren Schritten und Absenkung des Höchstruhegehaltsatzes von 75,00 v.H. auf 71,75 v.H. (Übertragung der Regelungen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 in das SMinG) vorgenommen.
  • Ausschluss der Erhöhung der Amtsbezüge in den Jahren 2003 und 2004 im Vergleich zu den allgemeinen Gehaltserhöhungen.
  • Ausdehnung der Ablieferungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Amt ausgeübt werden, auf die 13. Wahlperiode, soweit die Vergütungen nicht gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
  • Sonderzahlung ab 2004 (Weihnachtsgeld): Absenkung des Zahlbetrages auf 58 v.H. der Dezemberbezüge, jedoch höchstens 3.200 Euro, zzgl. eines Sonderbetrages für Kinder (25,56 Euro je Kind).
  • Sonderzahlung ab 2006 (Weihnachtsgeld): Absenkung auf einen Grundbetrag von 800 Euro, der sich um Kinderbestandteile erhöht (200 Euro je Kind).
  • Im Gegensatz zu allen anderen öffentlich Bediensteten keine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für den Ministerpräsidenten seit Dezember 2004 (§ 8 Abs. 6 SMinG).

Auch künftig gilt es, mögliche Einsparpotentiale auf den Prüfstand zu stellen. Ob es so zu einer vollen oder teilweisen privaten, eigenverantwortlichen Altersabsicherung bei den Abgeordneten kommen wird, darüber wird jedoch nicht die Regierung des Saarlandes zu entscheiden haben, sondern als Souverän der saarländische Landtag.
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