Peter Hofelich (SPD)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
16.12.1952
Berufliche Qualifikation
Studium der Verwaltungswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Göppingen
(...) Die neue Landesregierung steht diesem Thema positiv gegenüber. Wie Sie
sicher wissen, hat die SPD die damalige CDU/FDP-Landesregierung massiv für
deren Weigerung kritisiert, die Steuersünder-CD nicht zu kaufen. Sollte die
jetzige Landesregierung in eine solche Situation kommen, wird die SPD für
den Kauf der Steuersünder-CD plädieren. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
20.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hofelich,

ich hatte die folgende Frage schon Herrn Hahn gestellt, aber keine Antwort bekommen. Mir geht es darum, wie die neue Regierung eigentlich zum Thema Steuerhinterzieher-CD steht. Die Vorgängerregierung hat den Ankauf der CD angeblich aus rechtlichen Gründen abgelehnt, obschon dies in anderen Ländern nicht so gesehen wird. Das hat mich als ehrlicher Steuerzahler sehr verärgert. Ich hatte nun gehofft, dass unter grün/rot dieses Thema wieder aufgegriffen wird. Leider sehe ich da auch keine Bewegung.
Frage: Werden Sie das Thema wieder aufgreifen? Wenn nein aus welchen Gründen?
Für Ihre Antwort herzlichen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Hofelich
bisher keineEmpfehlungen
21.07.2011
Peter Hofelich
Sehr geehrter Herr ,

die neue Landesregierung steht diesem Thema positiv gegenüber. Wie Sie
sicher wissen, hat die SPD die damalige CDU/FDP-Landesregierung massiv für
deren Weigerung kritisiert, die Steuersünder-CD nicht zu kaufen. Sollte die
jetzige Landesregierung in eine solche Situation kommen, wird die SPD für
den Kauf der Steuersünder-CD plädieren.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Hofelich MdL
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Frage zum Thema Schulen
21.02.2013
Von:

Hallo Herr Hofelich,

Sie haben im Koalitionsvetrag festgelegt, dass Ethikunterricht ab der ersten Klasse angeboten werden soll. Bis wann gedenkt die Landesregierung dies einzuführen?

mfg
M.
Antwort von Peter Hofelich
bisher keineEmpfehlungen
18.03.2013
Peter Hofelich
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Die grün-rote Koalition steht grundsätzlich dazu, die im Koalitionsvertrag genannten Ziele in unserer Regierungszeit bis 2016 angehen zu wollen. Wir wissen, dass die Erwartungen oftmals auf schnelle Realisierung des Koalitionsvertrages zielen, können dem aber nicht immer entsprechen.

Die verschiedenen Vorhaben können wir über die fünf Jahre der Legislaturperiode nur schrittweise angehen. Dies gilt auch für die Einführung des Ethikunterrichts ab der ersten Klasse. Der Ausbau des Ethikunterrichts gehört zu den ressourcenintensiven bildungspolitischen Projekten. Nach § 100 a Abs. 3 Schulgesetz wird das Fach Ethik stufenweise in den einzelnen Schularten und Klassen eingeführt. Das soll auch so schnell wie möglich realisiert werden. Aber angesichts der Gesamtzahl an Reformen muss die Landesregierung Prioritäten setzen. Ich kann deshalb heute nicht sagen, in welchem Jahr wir mit dem Ethikunterricht beginnen werden. Es gibt im Moment bildungspolitische Vorhaben, für die es aktuell dringlicheren Bedarf gibt. Denken wir an ein flächendeckendes Angebot an Ganztagesschulen. Wir sehen uns auch gewaltigen finanziellen Volumina bei der Realisierung der Inklusion gegenüber und haben zur konzeptionellen Anlage von Inklusion noch erheblichen Gesprächsbedarf mit Betroffenen, Verbänden und Kommunen.

Darf ich einen Hinweis anfügen ? Unsere bisherige Leistungsbilanz kann sich m.E. nach sehen lassen. So realisieren wir derzeit oder haben bereits realisiert:

die Einführung der Gemeinschaftsschule, den Schulversuch G9, den Ausbau der Krankenvertretung, die Förderung der Beruflichen Bildung, die Abschaffung der Studiengebühren, die Reform der Privatschulfinanzierung, die Stärkung des zweiten Bildungswegs und der Volkshochschulen. Insgesamt gibt die Landesregierung für Bildung und Betreuung rund 650 Mio. Euro an die Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hofelich
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Frage zum Thema Schulen
09.03.2013
Von:

Die Gemeinschaftsschule ist gerade in aller Munde. Warum müssen Gemeinschaftsschulen für den Kurs "Abitur" ab der 11 Klasse 60 Schüler vorwweisen? Auf den bisherigen "Regelgymnassien" reicht ein zweizügiger Jahrgang.
Antwort von Peter Hofelich
bisher keineEmpfehlungen
03.04.2013
Peter Hofelich
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erhalten erst jetzt eine Antwort, da Herr Hofelich schon längere Zeit krank ist. Er bittet um Ihr Verständnis.

In der Begründung zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Gesetze (Drucksache 15 / 1466) heißt es, dass in der gymnasialen Oberstufe einer Gemeinschaftsschule in der Eingangsklasse eine Mindestschülerzahl von 60 vorgesehen ist. Dies wurde dort so festgehalten, um ein gutes Angebot für die Oberstufe anbieten zu können. Im Zuge der regionalen Schulentwicklungsplanung werden derzeit die Rahmenbedingungen u. a. für die Sekundarstufe II für alle Schularten neu geprüft. Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule werden in diesem Zusammenhang neu zu klären sein. Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschule, deren Schule keine Oberstufe anbieten kann, können zur gegebenen Zeit auf ein allgemein bildendes Gymnasium, ein berufliches Gymnasium oder auf eine andere Gemeinschaftsschule mit Oberstufe wechseln.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Binder
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