Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Altmaier
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
Wahlkreis
Saarlouis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Saarland
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(...) Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass auch positive Veränderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung in das Beihilferecht des Bundes übertragen werden sollten. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2004 bedürfen die Beihilfevorschriften des Bundes jedoch einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:

In Frankreich ist es gesetzlich geregelt, dass die Patienten ihre Arztrechnungen unterschreiben, selbst bezahlen und dann eine Erstattung von der Krankenversicherung bekommen. Warum ist das bei uns nicht möglich? denkt die CDU an eine solche oder ähnliche Regelung?
Antwort von Peter Altmaier
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18.12.2006
Peter Altmaier
Für Privat Versicherte ist dieser Ablauf ohnehin die Regel. Für Gesetzlich Krankenversicherte ist eine Regelung wie die erwähnte französische in abgewandelter Form im Katalog der Gesundheitsreform enthalten. Alle Versicherten haben die Möglichkeit, das Prinzip der *Kostenerstattung* zu wählen. Dabei zahlt der Versicherte oder ein Familienmitglied eine bestimmte Behandlung selbst und reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet aber nur einen Teil der Kosten. Werden zum Beispiel zusätzlich Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, in Rechnung gestellt, muss der Versicherte diese selbst zahlen. Auch den Honoraraufschlag für privatärztliche Leistungen übernimmt die Kasse nicht. Zu beachten ist auch, dass die Krankenkasse für die Bearbeitung der Rechnung eine Gebühr erhebt. An eine weitergehende Regelung oder an eine Regelung wie die französische für die gesetzlich Versicherten denkt die CDU derzeit nicht.
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Frage zum Thema Gesundheit
26.12.2006
Von:

Was spricht gegen ein Rauchverbot in allen öffentlichen Bereichen ?
Wir gehen schon seit vielen Jahren nur noch äußerst selten mit unseren Kindern in Restaurants, um sie und uns vor den gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens und vor dem Gestank in Kleidern und Haaren zu schützen.
In vielen anderen Ländern (u.a. USA, Italien, Norwegen, etc.) wird das Rauchverbot einfach erlassen und es funktioniert.
Was tun Sie für den Nichtraucherschutz?
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Peter Altmaier
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04.01.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrte Frau ,

ich selbst bin Nichtraucher und habe mich in der Vergangenheit immer wieder für Initiativen zum Nichtraucherschutz eingesetzt.

Es ist auch Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen.

Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen. Daher soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen. Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbot zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehe ich davon aus, dass die gemeinsamen Beratungen der Länder dazu führen werden, ein möglichst weit reichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen.

Herzliche Grüße
Peter Altmaier
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Frage zum Thema Finanzen
20.01.2007
Von:

Reden Sie Bitte mit Kanzlerin für mehr Lohn für Rentner Ich habe 2 Kinder und Ehefrau bin schwerst Behindert durch Krebs muss mit 850 Euro rund Kommen.
Antwort von Peter Altmaier
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23.01.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

aufgrund der leeren Kassen der Rentenversicherung wird es in diesem Jahr leider keine Rentenerhöhung geben. Angesichts Ihrer offenbar wirklich sehr schwierigen Lage sollten Sie daher mit dem Sozialamt Ihrer Gemeinde sprechen, ob und inwieweit Sie zusätzlich zu Ihrer Rente Leistungen der Sozialhilfe beziehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier
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Frage zum Thema Gesundheit
22.01.2007
Von:

Bundesbeamte zahlen - auch aus solidarischen Gründen - die Praxisge- bühr u. leisten Zuzahlungen zu Arzneimitteln. Warum sind "Zuzahlungs- befreiung für preisgünstige Arzneimittel" oder "Hausarztmodell" noch nicht in die Beihilfe-Richtlinien aufgenommen worden? Die PKV´en beabsichti- gen, die Beiträge drastisch zu erhöhen. Es wäre angebracht, auch den PKV-Versicherten einen Betrag aus Steuermitteln zur Verfügung zu stellen, damit auch hier die Beiträge stabil bleiben können. Es kann nicht an- gehen, daß Beamten und Versorgungsempfängern immer mehr Lasten zugemutet werden, weil sie quasi hilf- und wehrlos der Willkür der jeweils Regierenden ausgeliefert sind.
Ich bitte um eine k o n k r e t e Antwort.
Antwort von Peter Altmaier
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20.02.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Januar 2007.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass auch positive Veränderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung in das Beihilferecht des Bundes übertragen werden sollten. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2004 bedürfen die Beihilfevorschriften des Bundes jedoch einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Damit dürfen die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Vorschriften zwar für eine Übergangszeit weiterhin angewendet werden. Veränderungen am bisherigen Beihilferecht des Bundes sind aber nicht mehr zulässig. Die Bundesregierung hat daher ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, um eine gesetzliche Grundlage für eine Neuregelung der Beihilfe für Bundesbeamte zu schaffen. Der Entwurf einer entsprechenden Regelung liegt dem Deutschen Bundestag vor. Es lässt sich aber noch nicht absehen, wann diese in Kraft treten wird.

Das seit dem 1. Mai 2006 geltende Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung ermöglicht den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Arzneimittel von der Zuzahlung freizustellen, deren Apothekeneinkaufspreis einschließlich der Mehrwertsteuer mindestens um 30 Prozent niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag. Das betrifft aktuell annähernd 3.000 Medikamente. Die Krankenkassen wenden überwiegend diese "Kann-Bestimmung" an, um für ihre Mitglieder einen Anreiz zur Verwendung preiswerter Arzneimittel zu schaffen. Es ist vorgesehen, eine entsprechende Regelung auch in die neue Beihilfeverordnung aufzunehmen.

Darüber hinaus haben die gesetzlichen Krankenkassen mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 die Möglichkeit erhalten, ihren Versicherten im Rahmen von Bonusprogrammen eine Ermäßigung bei Praxisgebühren und Zuzahlungen zu gewähren. Damit sollen Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten gesetzt werden. Über die konkrete Ausgestaltung der Bonusprogramme kann jede Krankenkasse selbst entscheiden. Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenversicherungen sind freiwillige Leistungen. Diese freiwilligen Leistungen begünstigen mit der Gesamtheit der Versicherten den gleichen Personenkreis, der auch die dafür entstehenden Kosten zu tragen hat.

Auch § 12 Abs. 3 der bisherigen Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ermöglicht die Einführung eines "Bonusprogramms" (Verringerung der Eigenbehalte) für besonders gesundheitsbewusstes Verhalten. Der Verordnungsgeber hat aber bisher von dieser Regelungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Angesichts der Besonderheit des Beihilfesystems müssen möglicherweise andere Kriterien als im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen zu Grunde gelegt werden.

Eine – freiwillige - Beschränkung der freien Arztwahl, wie sie mit dem so genannten Hausarztmodell der gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist, ist dem Beihilferecht des Bundes fremd. Außerdem ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, in welchem Umfang mit dem Programm tatsächlich Einsparungen und Effizienzsteigerungen erreicht werden können. Da Beihilfeleistungen vollständig aus Steuermitteln erbracht werden, ist eine Ausgabensteigerung durch die Einführung eines "Bonusprogramms" nicht vertretbar. Vor einer Entscheidung über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem so genannten Hausarztmodell werden daher zunächst die Erfahrungen in den gesetzlichen Krankenkassen ausgewertet. Ein entsprechender Bericht soll Ende 2007 vorgelegt werden.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich am Einkommen des Versicherten. Das bedeutet, dass jeder Versicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit zu Krankenversicherungsbeiträgen herangezogen wird. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen dagegen orientieren sich ausschließlich an dem individuellen Risiko der zu versichernden Person. Beiträge sind für alle Familienmitglieder zu entrichten, eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es nicht. Der Bund hat daher zum teilweisen Ausgleich dieser Belastungen die Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte mit mehreren Kindern, wirtschaftlich nicht selbstständige berücksichtigungsfähige Ehegatten und für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf 70 Prozent und für berücksichtigungsfähige Kinder auf 80 Prozent erhöht. Darüber hinaus erhalten Beamte zusätzlich zu ihrer Besoldung Familienzuschläge, die den Bezahlungsstrukturen in der Privatwirtschaft weitgehend fremd sind. Das bedeutet, dass der Dienstherr für seine Beamten schon seit langem die Krankheitskosten für nicht wirtschaftlich selbstständige Familienangehörige im Rahmen der Besoldung und Versorgung sowie über die Beihilfebemessung nahezu vollständig aus Steuermitteln trägt. Vor diesem Hintergrund vermag ich eine besondere Belastung der Beihilfeberechtigten nicht zu erkennen.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach - zuletzt in der 15. Legislaturperiode - Initiativen zur Einführung eines Zuschusses zu den Krankenversicherungsbeiträgen der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten des Bundes. Gleichzeitig sollte jedoch für diesen Personenkreis der Beihilfeanspruch entfallen. Diese Vorschläge sind letztlich insbesondere wegen der damit verbundenen erheblichen Haushaltsbelastungen nicht umgesetzt worden. Die Einführung eines Beitragszuschusses für privatversicherte Beihilfeberechtigte zusätzlich zur Gewährung von Beihilfen wird daher nicht erwogen. Dafür bitte ich Sie um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
23.01.2007
Von:

Hallo Herr Altmaier,

vorweg großes Lob, dass sie so schnell und konsequent auf die in diesem Medium gestellten Fragen reagieren.

In unserem Onlineversand sind wir immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert. Es scheint in Deutschland eine große Menge von Anwälten zu geben, die mit Unterstützung von "angeblichen Wettbewerbern", Lücken im Rechtssystem finden und damit erfolgreich abmahnen.

So geschah dies vor einigen Wochen mit Hilfe einer Entscheidung es Kammergerichts Berlin, in der es um die Thematik Fernabgabegesetz bei ebay ging.

Ich habe mich intensiv mit allen Besonderheiten des Wettbewerbsrechts beschäftigt, aber es scheinen sich immer wieder Lücken aufzutun, die dazu führen das wir abgemahnt werden können. Dies führt zu hohen Anwalts- und Prozesskosten.

Für ein Unternehmen mittlerer Größe ist dies sowohl finanziell als auch psychisch sehr belastend, da man aufgrund der sehr unterschiedlichen Rechtssprechung nie sicher sein kann wie die Sache ausgeht.

Warum gibt es hier seitens des Gesetzgebers keine konkreteren und praxisnahen Gesetze, die dazu führen, dass man nicht jeden Rechtsstreit bis zum BGH ausfechten muss? Gibt es seitens Ihre Koalition konkrete Planungen solchen "scharzen Schafen" Ihres Berufsstandes einhalt zu gebieten? Die momentane Planung spricht immer nur von Privatpersonen.

Ich denke hier könnte gerade für junge Unternehmen eine echte Wirtschaftsförderung stattfinden, in dem die Kosten von Abmahnungen eingegrenzt werden.

Das Beispiel Media Markt hat gezeigt wie große Firmen sich mit Hilfe eines Netzwerkes von einzelnen GmbH´s Wettbewerber zermürben will.

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