Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Peter Altmaier
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
Wahlkreis
Saarlouis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Saarland
weitere Profile
(...) Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden. Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Peter Altmaier
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.07.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. Altmaier,

Sie sind parl. Staatsekretär beim allseits beliebten Hr. Schäuble. Der Bundesminister glänzt in der letzten Zeit gerade so im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Der saarländische Ministerpräsident ist auch schon eifrig am Lobhudeln für die vorgeschlagenen Beschneidungen der Freiheitsrechte. Von ihnen hört man in der ganzen Debatte recht wenig.

Deshalb möchte ich sie in diesem Rahmen fragen, wie sie zur Ausweitung der Sicherheitsgesetze stehen.

Insbesondere würde mich interessieren, wie sie gedenken diese Gesetze umzusetzen, da in sämtlichen Kriminalbehörden (BKA, BND, Verfassungsschutz)die notwendigen Gelder/Personal fehlen.

Des Weiteren hätte ich noch ein paar allgemeinere Frage zum Thema Sicherheit, über deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre.

Der internationale Terrorismus wird heute gemeinhin, als die größte Bedrohung der Menschheit angesehen. Was sind ihrer Meinung nach Gründe für die Entstehung von terroristischen Vereinigungen und was tun sie um die Wurzeln des Problems zu bekämpfen?

Wäre es nach ihnen und ihrer Partei gegangen, wären deutsche Soldaten heute im Irak und der Hr. Schäuble noch fleißiger mit Terrorabwehr beschäftigt. Wie stehen sie im nachhinein zur Position ihrer Partei bzgl des Irak Krieges?
Antwort von Peter Altmaier
2Empfehlungen
27.07.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Kampf gegen den Terrorismus stellt uns vor schwerwiegende und gewichtige Entscheidungen. Angesicht ständig neuer Bedrohungen ist ein Überdenken und eine eventuelle Ausweitung der Sicherheitsgesetze in meinen Augen unumgänglich. Ich denke hier besonders an verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung oder das Instrument der Rasterfahndung. Denn das Internet etwa hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste müssen deshalb in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ob und wie sich dies auf Finanzierung und Strukturen auswirkt, ist an dieser Stelle schwer zu beantworten.

Auch Ausführungen über Entstehung von terroristischen Vereinigungen und deren Wurzeln würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die derzeitigen Maßnahmen der Bundesregierung, der meine Partei angehört, in Fragen der Terrorabwehr die richtige Antwort auf die aktuellen Probleme sind.

Mit freundlichem Gruß
Peter Altmaier
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

da Sie das Internet als Tatvorbereitungswaffe für Terrorismus sehen, wie stehen Sie zu einem Verbot des Internets für Privatnutzer?
Damit wäre dann doch dem Terrorismus ein Ende gesetzt, da Kommunikationsmöglichkeiten für Staatsfeinde auf herkömmlichem Wege bereits überwacht werden.
Sind Sie prinzipiell der Meinung, dass Verbote und Überwachung Probleme lösen, wenn vorher genug Angst geschürt wird, um diese zu legitimieren?
Was würde sich Ihrer Meinung nach ändern, wenn nicht die jetzige Koalition, sondern eine andere Regierung Entscheidungsgewalt hätte?
Wäre Deutschland bereits vom Terrorismus ausgelöscht worden?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
31.07.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die nette Anfrage. Wie Sie vielleicht schon wissen, wurde die Online-Durchsuchung nicht von dieser Regierung und ihrem Innenminister eingeführt, sondern – ebenso wie das Abschießen von Terroristenflugzeugen – von der rot-grünen Vorgänger-Regierung unter dem Innenminister Otto Schily. So sensationell kann das ganze also gar nicht sein. Allerdings hatte rot-grün für beide Maßnahmen eine völlig unzureichende Rechtsgrundlage gewählt (wie in anderen Fällen auch) und ist damit in Karlsruhe kläglich gescheitert. In beiden Fällen tut die Bundesregierung also nicht mehr, als rot-grüne Fehler zu reparieren, ohne dass wir an irgendeiner Stelle etwas neues wollen. Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. Mehr als 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Zudem wird eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.07.2007
Von:

Hallo Herr Altmeier,
sie schreiben "Denn das Internet etwa hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen."

Warum, wenn dies so ist, stellen Sie nicht einfach das Internet ab?

Und stellen in diesem Zuge gleich die Schulen mit ab. Denn hier erfahren Sie hochoffiziell wie die A-Bombe funktiniert (Physik), wie man Sprengstoffe herstellt werden (Chemie) und wie Krankheitserreger funktionieren (Bio).

Die Detaillierung davon erfahren Sie dann an der Uni => Ergo: Abschaffen.

Und schaffen Sie die Bundeswehr ab! Denn hier wird mir hochoffiziell beigebracht, wie ich andere Menschen moeglichst schnell und effizient mit diversen Waffen, angefangen von Faeusten ueber Messer ueber Pistolen ueber Gewehre ueber Granaten ueber Raketen ueber Panzer ueber Flugzeuge bis hin zu Schiffen aus dem genetischen Pool dieses Planeten entferne.

Sie und ihresgleichen reden ueber das Internet, als ob sich hier zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die Moeglichkeit auftut, gezielt andere Menschen zu toeten.

Mir draengt sich der Verdacht auf, dass es gar nicht um "Terrorabwehr" geht. Sondern darum, endlich mal zu erfahren, was in den Koepfen der Buerger dieses Landes so vorsich geht.

Wie ich darauf komme? Ich z.B. verwende meinen Computer als Ablageort saemtlicher fuer mich und mein Leben relevanten Informationen. Bilder, Musik, Programme, Quelltexte, Kunst, Kundeninformationen, Zugangsdaten, Emails etc etc. In meinem Rechner finden Sie de facto mehr ueber mich als im meiner Wohnung. Mein Rechner ist mein virtuelles Zuhause.

Und nun, mit einer Argumentation die primitiver nicht sein koennte, wagen Sie es, derart brutal in mein Privatleben einzudringen?

Das grenzt an Vergewaltigung.

Wer gibt Ihnen das Recht dazu? Ihre Sorge um die Freiheit der Buerger?

Gruß

Antwort von Peter Altmaier
4Empfehlungen
31.07.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

das Internet teilt eben das Schicksal vieler moderner Errungenschaften: Sie sind ein Segen, können aber, wenn sie in falsche Hände gelangen oder missbraucht werden, zum Fluch werden.
Ich verweise auf meine Antwort auf die Anfrage von Herrn Schmidt und sage es noch einmal: es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Solange keine dringenden Verdachtsmomente gegen sie bestehen, wird ihr Rechner ihr virtuelles Zuhause bleiben und niemand wird dort eindringen.

Doch in der Sorge um die Freiheit und die Sicherheit der Bürger müssen solche Überlegungen gestattet sein.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.08.2007
Von:

Hallo Herr Altmaier,

Zum Thema Online Durchsuchungen wird ja immer wieder über den Eingriff in die Privatsphäre gesprochen. Dabei ist ein immer wiederholtes Gegenargument, dass es den normalen Bürger (mehr als 99% aller Bürger) eigentlich gar nicht, da man es ja nur auf "einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen" abgesehen hat.

Hierbei stellt sich mir natürlich die Frage, wie man gerade hochprofessionelle Terrorristen "heimlich" durchsuchen will. Wer sich ein bisschen mit IT Sicherheit auskennt, kann seinen Rechner sehr gut schützen und es damit den Sicherheitsbehörden sehr schwer machen überhaupt auf den Rechner zu lassen. Bleibt also als Zielgruppe nur noch der kleine Kriminelle, der seine Hausaufgaben im Bereich IT Sicherheit nicht gemacht hat. Mal ganz abgesehen davon, dass so ein Einbruch, sollte er gelingen, dann in den meisten Fällen nicht mehr wirklich "heimlich" und der Terrorist vorgewarnt ist.

Ich sehe eigentlich keine wirkliche Chance jemanden "heimlich" den Rechner zu durchsuchen, wenn er aktiv vorsorgt. Wozu also der ganze Aufwand wenn am Ende eh kaum jemand betroffen ist, also kein Gebrauch von diesem Mittel gemacht wird, und die Erfolgsaussichten eher gering sind?

Gruß,
Antwort von Peter Altmaier
bisher keineEmpfehlungen
11.10.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

zur Recht weisen Sie darauf hin, dass es bei der von uns diskutierten Maßnahme der Online-Durchsuchung um ein Instrument geht, welches nur in besonderen Ausnahmefällen unter engsten Voraussetzungen angewendet werden wird.

Ihre Frage richtet sich auf die technische Realisierbarkeit der Maßnahme in Anbetracht der bestehenden Schutzmöglichkeiten. Auch wenn ich kein IT-Experte bin, kann ich Ihre Bedenken insoweit nachvollziehen.

Allein die Tatsache, dass gegen eine polizeiliche Maßnahme auch Schutzmöglichkeiten bestehen, lässt diese aus meiner Sicht jedoch nicht überflüssig werden. Außerdem haben mir die Fachleute aus den Sicherheitsbehörden versichert, dass die Maßnahme technisch möglich ist. Für die erfolgreiche Durchführung wird allerdings in der Regel ein erheblicher Aufwand erforderlich sein. Zur Abwehr schwerwiegender Gefahren sollte aus meiner Sicht dieser Aufwand jedoch in Kauf genommen werden.

Ausdrücklich zurückweisen möchte ich Ihre Schlussfolgerung, dass wegen der bestehenden technischen Schwierigkeiten nur die Zielgruppe der Kleinkriminellen bliebe, die nicht für entsprechende Schutzvorkehrungen gesorgt haben. Die gesetzliche Regelung, die wir aktuell diskutieren, befugt zu einer Online-Durchsuchung allein zur Abwehr terroristischer Gefahren oder zur Verhütung entsprechender Straftaten. Der Einsatz der Maßnahme bei Straftaten unterhalb dieser Schwelle wäre danach rechtswidrig und hat daher zu unterbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Altmaier
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
04.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

Nachdem ich ihre letzten Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen gelesen habe, drängt sich mir der Verdacht auf Sie drücken sich vor den Antworten, die für die Nutzer dieses Portals hier wirklich von Interesse sind.

"Doch in der Sorge um die Freiheit und die Sicherheit der Bürger müssen solche Überlegungen gestattet sein."

Ich unterstelle hier, dass es dem Staat nicht um Freiheit und Sicherheit geht, sondern ganz alleine um Machterhalt und Kontrolle. Gerade weil es eben keine 100%ige Sicherheit vor Anschlägen, Terror oder dergleichen geben kann (was viele Politiker immer wieder sagen), ist es völlig unverhältnismäßig und maßlos Gesetze / Befugnisse einzuführen, die eine völlig umfassende Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen. Alleine die Tatsache, dass diese Möglichkeit geschaffen wird ist besorgniserregend, völlig egal in wie vielen Fällen sie angewendet werden mag.

1. Wie will die CDU/CSU sicherstellen, dass die Privatsphäre eines Betroffenen gewahrt bleibt? Und ersparen Sie uns bitte die Antwort mit dem Richtervorbehalt, dass ist a) auch nur ein Scheininstrument, wie bei Abhöraktionen, von denen es eben zu viele gibt und b) völlig unerheblich, wenn der Zugriff auf die Festplatte eines Betroffenen stattfindet, da er in diesem Moment virtuell jegliche Privatsphäre verloren hat.

2. Was halten Sie von Herrn Peter Schaar und seiner Arbeit (z.B. www.schaeuble-wegtreten.de )?

3. Wieso unterstellen Sie, dass die Online-Durchsuchung nichts "Sensationelles" sei, nur weil rot-grün dieses Instrument im stillen Kämmerlein (möglicherweise) genutzt hat? Gerade da liegt ja der Hund begraben, sind Sie wirklich so naiv zu glauben die Bevölkerung hätte sich das einfach gefallen lassen, wenn es öffentlich bekannt gewesen wäre?

4. Nutzen Sie regelmäßig das Internet, wissen Sie, wie es funktioniert? Viel Erfolg beim verbannen von unerwünschten Schriften im www.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
11.10.2007
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

bei der Online-Durchsuchung, wie wir sie diskutieren, geht es um eine ultima ratio Befugnis zur Abwehr terroristischer Gefahren unter engsten Voraussetzungen. Es geht mitnichten um eine um die umfassende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger.

Vorgesehen sind eine Reihe von verfahrensrechtlichen Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen Grundrechtsträger. So ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung zu berücksichtigen. Sämtliche Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern gelten auch für die Online-Durchsuchung. Die Maßnahme kann grundsätzlich nur durch ein Gericht angeordnet werden. Entgegen Ihrer Auffassung ist der Richtervorbehalt aus meiner Sicht ein taugliches Instrument zur Kontrolle der rechtsstaatlichen Voraussetzungen und zum Schutz der betroffenen Grundrechte. Diese Einschätzung entspricht im Übrigen auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der berechtigten Interessen des Datenschutzes.

Mein Hinweis auf die Durchführung der Maßnahme durch die Vorgängerregierung sollte nicht als Argument dafür dienen, dass die Online-Durchsuchung keine besondere Maßnahme darstellt und daher keiner besonderen Rechtfertigung bedürfe. Es erstaunt mich aber schon, dass Herr BM Dr. Schäuble als Totengräber des Rechtsstaats bezeichnet wird, weil er für eine solche Maßnahme den rechtsstaatlich vorgegebenen Weg geht und über eine Gesetzesinitiative die öffentliche Debatte sucht, während die vorangegangene Bundesregierung hierfür nicht einmal ein Gesetz für erforderlich angesehen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Peter Altmaier
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.