Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Peter Altmaier
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
Wahlkreis
Saarlouis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Saarland
weitere Profile
(...) Ich denke hier besonders an verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung oder das Instrument der Rasterfahndung. Denn das Internet etwa hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Peter Altmaier
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Altmeier

Bitte setzen sie sich dafür ein, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht auf dem Scheiterhaufen der Medienhetze gegen Sportschützen und Jäger geopfert wird. Es geht- mehrfach statistisch belegt- von den legalen Waffen nur eine marginale, verschwindend geringe Gefährdung für die öffentliche Sicherheit aus. Auch vor dem Hintergrund der schrecklichen Morde von Winnenden darf unsere Gesellschaft dieses Grundrecht nicht über Bord werfen. Ich bin aktiver Sportschütze und war an diesem Tag geschockt und traurig über soviel Brutalität des Täters und ebenso über die offensichtliche Verantwortungslosigkeit seines Vaters. Eine sachliche an den Fakten orientierte öffentliche Diskussion über legal besessene Waffen der Sportschützen und Jäger muss jedoch ohne Vorverurteilung und Verdächtigung aller Legalwaffenbesitzer noch möglich sein. Ich bitte Sie auch einer neuerlichen Verschärfung des Waffenrechts nicht zuzustimmen. Wir haben in Deutschland bereits eines der strengsten Waffengesetze. Die Hürden zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Sportwaffe sind sehr hoch. Die Überprüfung der persönlichen Eignung der Zuverlässigkeit, Sachkunde und des Bedürfnisses durch Ämter, Behörden und Verbände gehören dazu. Bürger, die legal Waffen besitzen, dürfen nicht an den Pranger gestellt werden, schon gar nicht sollte man sie unter Generalverdacht stellen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie einer geplanten Verschärfung des Waffengesetzes mit den zurzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Änderungen (unangemeldete Kontrollen, biometrische Sicherungen, Verbot von Paintballspielen etc.) gegenüber stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Altmaier
3Empfehlungen
02.07.2009
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden wurden von einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe mögliche Änderungen des Waffenrechts erörtert und einvernehmlich bzw. mehrheitlich beschlossen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, bei den zu erarbeitenden Vorschlägen insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen sowohl formell als auch materiell zu erschweren, die Regelungen der Aufbewahrung zu evaluieren sowie eine bessere Kontrolle und verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften zu erreichen.

Auf Empfehlung dieser Bund-/Länder-Arbeitsgruppe sollte auch eine Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat zu einem Verbot von Paintball-Spielen durch Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts aus dem Jahr 2007 wieder aufgegriffen werden. Die Diskussion ist im Übrigen nicht erst durch die schreckliche Tat von Winnenden ausgelöst worden, sondern bewegt die gesellschaftliche Diskussion um unsere Werteordnung schon seit Jahren. Schon im Jahr 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass derartige "Spiele" wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde regelmäßig zu verbieten sind.

Es gibt auch beachtliche Argumente für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, insbesondere soweit diese gegen die Menschenwürde verstoßende Spielregeln enthalten. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, damit die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird.

Die aktuelle politische Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit die Notwendigkeit besteht, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation zu unterbinden oder zumindest - etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels - sinnvoll einzuschränken.

Alle diese Fragen müssen umfassend untersucht werden, ohne dem Zeitdruck der endenden Legislaturperiode ausgesetzt zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2009
Von:

Guten Tag Herr Altmaier,

ich konnte heute einen Einblick in das Wahlprogramm der CDU bekommen und musste mit entsetzen feststellen,dass man folgendes dort wiederfindet.

"Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren", schreibt die Union. Das ist das sogenannte "Three-Strikes"-Modell: Wer illegal Musik tauscht oder Software herunterlädt, dem sollen die Provider den Netzzugang sperren dürfen."

Wenn ich das jetzt richtig lese,dann würde es bedeuten dass die CDU die Sippenhaft wieder einführen will die von der Allierten Militärregierung nach 45 abgeschafft wurde.

Stellen wir uns mal vor einen Haushalt mit 5 Personen,Vater,Mutter und 3 Kinder.

Der 15 Jährige Sohn nutzt fleissig die Filebörsen wie E-Mule und Bittorent oder auch Usenext und der Internetzugang wird dieser Familie gesperrt und die 20 jährige Tochter ist gerade mitten in den Prüfungsvorbereitungen für den Bachelor und benötigt deswegen dringend den Internetzugang,zum Recherchieren und für Organisatorische zwecke wie z.B. Stine.

Der Vater ist im IT Geschäft tätig und benötigt auch den Internetzugang für sein Arbeitsalltag,die Mutter ließt gerne Online und der kleinste in der Familie spielt noch mit Bauklötzen.

Wenn man jetzt den Internetzugang,so wie Ihre Partei es gerne möchte einfach sperren würde,wurde man die Berufliche Existenz von zwei Menschen nehmen und die Gesamte Familie bestrafen und in Regress nehmen für das Fehlverhalten des 15 Jährigen Sohnes.

Genau damit würde die Sippenhaft wieder in Deutschland eingeführt werden.

Ich bitte sie nun darum zu diesem Parteiprogrammpunkt und meiner Schilderung Stellung zunehmen und bitte Sie auch mir zu erklären,wie sich dieses Vorhaben mit unserer Verfassung und dem Grundgesetz verträgt.

Mit freundlichem Gruß

Vor+Nachname
Antwort von Peter Altmaier
99Empfehlungen
20.07.2009
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 02. Juli 2009.

Der von Ihnen zitierte Satz "Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren" entstammte in der Tat einem Entwurf des CDU-Programms.

Das verabschiedete Regierungsprogramm von CDU und CSU enthält diese Formulierung allerdings nicht mehr. Sie wurde bewusst durch die allgemeine Formulierung "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden" ersetzt.
Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken.

Das von Ihnen geschilderte Szenario wird somit nicht eintreten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

in Ihrer Antwort an bezüglich des Programmpunktes 3-Strikes im Wahlprogrammsentwurf der CDU haben Sie geschrieben, dass es "für falsch und nicht machbar [hält], im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren [...] zu unterdrücken."

Vor vier Wochen hat die Union allerdings, zusammen mit der SPD, im Bundestag, und später auch im Bundesrat, ein Gesetz erlassen mit dem Webseiten die möglicherweise dokumentierten Kindesmissbrauch beinhalten (ohne richterliche Überprüfung und vollständig intransparent für die Bürgerinnen und Bürger) gesperrt werden können.

Wie erklären Sie eine solche unkonsistente Politik im Bezug auf das Internet?

Sind Sie der Meinung, dass die Union dringend eine überarbeitete, moderne Netzpolitik entwickeln muss?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
30.07.2009
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz "Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken" bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. "three-strikes"-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden. Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden.

Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

Aus einer Antwort, die Sie heute am 20.7. hier bei abgeordnetenwatch auf eine Frage bezüglich des Wahlprogramms der Union gegeben haben, zitiere ich:

»Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken.«

Wie habe ich vor dieser Ausage das Abstimmungsverhalten der Union – immerhin gab es aus Ihren Reihen lediglich eine Nein-Stimme und sie selbst haben dem Gesetz zugestimmt – zum Zugangserschwerungsgesetz zu verstehen?

Ein Verbindung besteht üblicherweise aus zwei oder mehr Teilnehmern. Das Gesetz schreibt die Schaffung einer Infrastruktur zum Sperren von Verbindungen für strafbare Inhalte vor (vorbehaltlich einer vom BKA selbst einzuschätzenden Ineffizenz der Löschung und ohne jede Beteiligung eines Richters) - mithin genau das, was sie im Zitat als »falsch und nicht machbar« beschreiben. Gilt diese Aussage nur für manche Inhalte? Wenn ja: Welche? Und welche nicht? Warum?

Besten Dank
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
30.07.2009
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz "Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken" bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. "three-strikes"-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden. Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden.

Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Altmeier,

Sie haben am 20.07. Herrn Bauer folgendes geantwortet:

"Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken."

Widerspricht sich diese Aussage nicht mit dem vor kurzem beschlossenen Zensurgesetz aka Zugangserschwernissgesetz?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Altmaier
bisher keineEmpfehlungen
30.07.2009
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz
"Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken"
bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. "three-strikes"-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden.
Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden. Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Peter Altmaier
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.