Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Altmaier
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
Wahlkreis
Saarlouis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Saarland
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Ich selbst bin Nichtraucher und habe mich in der Vergangenheit immer wieder für Initiativen zum Nichtraucherschutz eingesetzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

was können wir gegen militärischen Fluglärm unternehmen ? Dieser Lärm -verursucht durch amerikanische Maschinen- hat in unserem Wohngebiet Ausmasse angenommen, die nicht mehr erträglich oder akzeptabel sind. Am 11.08.08 wurden von 12.00 - 13.00 Uhr Lärmpegel bis 86 dB gemessen. Leider hat unsere Bürgerinitiative noch keine Möglichkeit den zusätzlichen Schadstoffausstoß zu messen, hier bleiben nur Vermutungen..............
Wie können Sie uns helfen ?

Mfg

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Frage zum Thema Familie
18.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,
ich habe eine Frage zu der Absicht von Frau von der Leyen das Kindergeld ab dem 3. Kind deutlich zu erhöhen.

Statistisch betrachtet hat die deutsche Familie 1,4 Kinder.

Wer soll von diesem Geldsegen profitieren?

Wäre es nicht sinnvoll das 1. u. 2. Kind mit wirklich angemessenem Kindergeld zu bedenken?

Für junge Familien wäre dies dann ein richtiges Signal für deren Familienplanung und ein wichtiger Schritt die Quote von 1,4 auf durchschnittlich wenigstens 2 Kinder pro Familie zu erhöhen.

Sollte man jedoch mit der geplanten KG-Erhöhung ab dem 3. Kind hauptsächlich unsere ausländischen Mitbürger unterstützen wollen, dann bitte ich zu bedenken, dass Geldzuwendungen dieser Art i.d.R. nicht deren Kindern und ihrer Ausbildung zu Gute kommen. Um bessere Integration u. Chancengleichheit für Kinder mit Migrationshintergrund zu erreichen gibt es geignetere Möglichkeiten.

Die eingeplanten Mittel sollten gezielt in unser Bildungssystem investiert werden.

MfG


Vater von 3 Kindern

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

im Jahre 2003 hat die Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet - allerdings wurde sie noch nicht vom Parlament ratifiziert. Gleiches gilt für die Antikorruptionskonvention des Europarates. Knackpunkt ist dabei vor allem der § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung, der verschärft werden sollte.

Herr Altmaier, ich denke, dass Parlamentarier bei der Bekämpfung der Korruption keine Ausnahme bilden dürfen - gleiches Recht für alle.

Von Ihnen wüsste ich gerne Ihre Einschätzung zu dem Thema. Darüber hinaus würde ich gerne erfahren, was Sie persönlich in der Vergangenheit unternommen haben und was Sie zu tun planen, um den internationalen rechtlichen und moralischen Verpflichtugnen Deutschlands nachzukommen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit herzlichen Grüßen,

Antwort von Peter Altmaier
3Empfehlungen
08.10.2008
Peter Altmaier
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption wurden von Deutschland noch nicht ratifiziert, aber gezeichnet. Die Bundesregierung ist nach wie vor bestrebt, beide Übereinkommen so schnell wie möglich zu ratifizieren. Hierfür setzen wir uns – innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Justiz federführend zuständig - mit Nachdruck ein und hoffen, auch beim Thema "Abgeordnetenbestechung" möglichst bald zu einer Einigung zu kommen.

Da die Regelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung einen Kernbereich der parlamentarischen Arbeit betrifft, soll ein Gesetzentwurf zur Anpassung von § 108e des Strafgesetzbuchs aus der Mitte des Deutschen Bundestags vorgelegt werden. Bisher liegt ein Entwurf der Regierungsfraktionen nicht vor. Gespräche zwischen der Bundesregierung und Abgeordneten der Regierungsfraktionen haben ergeben, dass noch Prüfbedarf zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs besteht. Die Arbeiten dauern derzeit an.
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Frage zum Thema Finanzen
23.09.2008
Von:

Meine Vergütung als Berufsbetreuer (VBVG) ist einschließlich der MWST, d. h. durch die Erhöhung der MWST ab 1.1.07 auf 19 % ist automatisch eine 3 % ige Kürzung meiner Bezüge eingetreten. Betreuer, die unter der Umsatzgrenze von 17.500 € im Jahr liegen haben eine um 19 % höhere Vergütung als ich oder meine Kollegen die auch der MWST-Pflicht unterliegen, da ich aus meinen Honoraren 19 % herausrechnen und diese an das Finanzamt abführen muss.

Wieso wurden die Vergütungen im Gesetz (VBVG) brutto und nicht netto angesetzt, wie das sonst überall üblich ist.

Auch ein Rechtsanwalt berechnet sein Honorar netto zuzüglich der gesetzlichen MWST. Warum wird dies nicht bei den Betreuervergütungen genauso gehandhabt.

Grüße Ihr

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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
02.10.2008
Von:

wir haben hier so viel fluglärm
wie stehen sie dazu und zum militär insgesamt ?
waren sie beim bund ?

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