Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Altmaier
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
Wahlkreis
Saarlouis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Saarland
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(...) Ausdrücklich zurückweisen möchte ich Ihre Schlussfolgerung, dass wegen der bestehenden technischen Schwierigkeiten nur die Zielgruppe der Kleinkriminellen bliebe, die nicht für entsprechende Schutzvorkehrungen gesorgt haben. Die gesetzliche Regelung, die wir aktuell diskutieren, befugt zu einer Online-Durchsuchung allein zur Abwehr terroristischer Gefahren oder zur Verhütung entsprechender Straftaten. Der Einsatz der Maßnahme bei Straftaten unterhalb dieser Schwelle wäre danach rechtswidrig und hat daher zu unterbleiben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium des Innern, Berlin, Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, mehr als 7.000 Euro

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Europäische Bewegung Deutschland e.V., Berlin, Vizepräsident, ehrenamtlich

Europa-Union Deutschland e.V., Berlin, Präsident, ehrenamtlich

Institut für Europäische Politik e.V., Berlin, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Peter Altmaier
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Frage zum Thema Internetsperren
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

ich habe gerade Ihre Antwort vom [20.07.2009] auf die Frage von Herrn Bauer [02.07.2009] gelesen.

Die alte, von Herrn Bauer zitierte Formulierung aus einer Vorversion des Regierungsprogrammes bezüglich der Zugangssperre nach britischem und französischem Vorbild, so schreiben sie:

"wurde bewusst durch die allgemeine Formulierung ´Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden´ ersetzt. Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken."

Sie Herr Altmaier, haben am 18.06.2009 dem Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) zugestimmt. Nach Ihrer Aussage, haben Sie also der Etablierung einer Internetkontrollstruktur zugestimmt, im Wissen um die Tatsache, dass die CDU/CSU es für falsch und nicht machbar halte, unliebsame Inhalte durch Sperren zu unterdrücken.

Und nicht nur das: Durch diese Sperren wird Verbrechern eine Vorwarnzeit verschafft, die eine entsprechend angebrachte Strafverfolgung vor Ort nahezu unmöglich macht. (Siehe: AK-Zensur.de "Internet-Sperren sind schädlich")

Herr Altmaier, ist die CDU/CSU erst nach dem 18.06.2009 zu dieser Erkenntnis gelangt und wenn ja, was war Ihrer Meinung nach der Grund für diesen Meinungswechsel?

Wenn Sie schon vorher von der Unmöglichkeit der Sperren überzeugt waren, wieso haben Sie persönlich dann nicht mit Nein gestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
30.07.2009
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz "Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken" bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in reich diskutierte sog. "three-strikes"-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden. Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden.

Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
21.07.2009
Von:

Guten Tag,

ich habe mit Verwunderung Ihre Antwort auf die Frage von Herrn zum Thema Internetsperren gelesen.

Sie schreiben "Das verabschiedete Regierungsprogramm von CDU und CSU enthält diese Formulierung allerdings nicht mehr. " Das stimmt, der ursprünglich glasklar formulierte Forderung nach Internetsperren wurde durch eine etwas diffusere Formulierung ausgetauscht. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die CDU/CSU nicht mehr für Internetsperren ist.

Sie sind wahrscheinlich der erste CDU/CSU-Politiker, der behauptet die CDU/CSU sei gegen Internetsperren. Werden Sie diese Position auch konsequent in Ihrer Partei vertreten (GG Art 38, Abs. 1), oder werden Sie sich der CDU/CSU-Position z.B. bei Gesetzesabstimmungen zu diesem Thema anschließen?
Antwort von Peter Altmaier
bisher keineEmpfehlungen
30.07.2009
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz "Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken" bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. "three-strikes"-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden. Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden.

Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 30.7. auf meine Frage am 20.7. Sie behaupten, dass meine Frage auf einer isolierten Betrachtung beruhen würde und, dass die Ablehnung von Internetsperren ausschließlich auf das "three-strikes" Gesetz in Frankreich bezogen ist.

Jedoch steckt in der von mir zitierten Aussage "Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken" in der Tat mehr als ein Bezug auf das three-strikes Gesetz.
In dem französischen Model werden nämlich keine Inhalte im Internet unterdrückt oder ausgeblendet, sondern jeweils der Zugang einer Einzelperson zum kompletten Internet unterbunden.

Es stellt sich also nach wie vor die Frage wieso bei einem Thema (Dokumentierter Kindesmissbrauch) das Ausblenden von Inhalten durch die Union unterstützt wird, andererseits aber eingesehen wird, dass das Ausblenden von Inhalten falsch und nicht machbar ist (Urheberrechtsverletzungen).
Ich möchte dennoch betonen, dass Ihre ablehnende Position gegenüber der Sperrung von Internetzugängen sehr zu begrüßen und die einzig richtig ist.

Meine eigentliche Frage möchte ich an dieser Stelle umformuliert noch einmal stellen:
Sollte die Union Ihrer Meinung nach eine moderne Netzpolitik entwickeln und welche Stellung wird sie in der kommenden Netzneutralitätsdebatte (Medienverwerter vs. Verbraucher; Bandbreitenkontrolle vs. Offenheit des Internet usw.) beziehen?

Vielen Dank,

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Frage zum Thema Internetsperren
30.07.2009
Von:

Bezug:
  • meine Frage vom 21.07.2009
  • Ihre Antwort vom 30.07.2009

Guten Tag Herr Altmaier

sie haben meine Frage vom 21.07.2009 leider nicht beantwortet bzw. Sie haben sie falsch verstanden. Auch ich bezog mich ausschließlich auf Sperren des Internetanschlusses von Bürgern entsprechend der sogenannten "three-strikes"-Gesetzesidee und nicht auf Internetzensur durch das Sperren von Webseiten ohne richterliche Kontrolle.
Ich hatte das wohl nicht eindeutig genug formuliert, und hoffe das hiermit nachgeholt zu haben.

Es gibt seitens der CDU/CSU keine klare Positionierung gegen solche Anschlusssperren. Sie wurden ursprünglich im Wahlprogramm sogar explizit gefordert. (Die aktuelle Formulierung ist etwas diffuser, widerspricht der Absicht von Anschlusssperren aber keinesfalls.)

Deshalb noch einmal meine Frage, und bitte beantworten Sie diese auch konkret unter diesem Blickpunkt:
"Sie sind wahrscheinlich der erste CDU/CSU-Politiker, der behauptet die CDU/CSU sei gegen Internetanschlusssperren. Werden Sie diese Position auch konsequent in Ihrer Partei vertreten (GG Art 38, Abs. 1), oder werden Sie sich der CDU/CSU-Position z.B. bei Gesetzesabstimmungen zu diesem Thema anschließen?"

Mit freundlichen Grüßen

J.

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Ihre Frage an Peter Altmaier
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