Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Altmaier
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.06.1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesumweltminister
Wohnort
Rehlingen-Siersburg
Wahlkreis
Saarlouis
Ergebnis
37,5%
Landeslistenplatz
1, Saarland
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(...) Natürlich gilt es Verwerfungen in der Lohnpolitik im Bereich der Leih- und Zeitarbeit mit Blick auf die bald eintretende vollständige EU-Freizügigkeit zu verhindern. Gleichzeitig dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Zeitarbeit wie keine andere Branche gering Qualifizierten und Arbeitslosen die Chance zu einem erstmaligen Einstieg bzw. zu einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt eröffnet. Die Union strebt daher hier eine Lösung an, die die tarifpolitische Verantwortung von Gewerkschaften und Arbeitgebern wahrt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2009
Von:

Erläutern Sie mir bitte Ihre Ansicht / Meinung zu einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU.
Ebenso interessiert mich Ihre Meinung zu den Beitrittskandidaten Serbien, Motenegro, Albanien, Mazedonien.
Bitte konkrete Antworten, meine Meinung muss ich mir selbst bilden.

Vielen Dank

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Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Altmeier

"Wie stehen Sie grundsätzlich zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene?
Und inwieweit ist Ihre persönliche Einstellung deckungsgleich mit Ihrer "Parteilinie"?
Mir ist durchaus klar, dass Volksentscheide kein Allheilmittel für die Demokratie sind und ja im konkreten Fall auch zu Problemen führen können. (Z.B. Minarette in der Schweiz)
Aber würde es in einer gefestigten Demokratie wie der unseren, aber mit sinkender Wahlbeteiligung und einer gewissen Politikverdrossenheit nicht dazu beitragen, dass sich die Bürger wieder etwas mehr für Demokratie und Politik interessieren und begeistern können?

In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Eifler zitieren:

"Das Vertrauen ins Volk ist einer der Eckpfeiler der Demokratie", sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.
In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen.
Wenn Sie grundsätzlich dagegen sind, hätte ich sehr gerne ein ausführliche Begründung von Ihnen für Ihre Haltung.
Wenn Sie grundsätzlich dafür sind, wann starten Sie eine entsprechende Gesetzesinitiative?"


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
04.03.2010
Peter Altmaier
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihre Frage zu diesem interessanten Thema danken!

Auf Ihre Frage möchte ich nunmehr im Einzelnen wie folgt antworten:

1. Das grundlegendste Fundament unserer Demokratie ist selbstverständlich die Beteiligung des Volkes an der politischen Willensbildung und am Willensbildungsprozess und zwar zunächst einmal unabhängig von der Frage, ob dies im Rahmen einer repräsentativen Demokratie, oder aber in Form von Plebisziten geschieht.

Sicherlich ist Ihrer Auffassung, dass auch Plebiszite mitunter zunächst einmal einige Vorteile mit sich bringen können, nicht von der Hand zu weisen.

  • Das Volk wird direkt an der Willensbildung beteiligt und setzt in erster Linie seinen tatsächlichen Willen unmittelbar um.
  • Die Einführung/Ausweitung von Plebisziten könnte ggf. dazu führen, dass das Interesse an der Teilhabe zur politischen Willensbildung größer wird und das "müde Wahlvolk" sich wieder stärker an demokratischen Prozessen beteiligt, wobei ich Ihre genannten Zahlen nicht überprüfen kann, Ihnen aber aus eigener Erfahrung mitteilen kann, dass ich aufgrund meiner politischen Arbeit vor Ort diese Zahlen nicht bestätigen kann.
  • Andererseits ist nicht zu verleugnen und diesen Umstand befinde ich auch richtig, dass Plebiszite auf landes- und vor allem auf kommunaler Ebene durchaus sinnvoll sind und auch mitunter immer weitere Verbreitung finden.
Innerhalb dieser Bereiche handelt es sich aber um solche, die das
Gemeinwesen eines eher eng umgrenzten Personenkreises betreffen, es sich also um eine Art Wahrnehmung des "Gemeindewesen" handelt (zu den Differenzierungen gegenüber der Bundesebene werde ich die weiteren Unterschiede noch dezidiert ausführen)

2. Dennoch möchte ich anmerken, dass ich ein Anhänger der repräsentativen Demokratie bin und dies aus folgenden Gründen
  • Wie durch Sie selbst angesprochen (Beispiel Minarettverbote in der Schweiz), bergen Plebiszite immer die Gefahr in sich, dass ein bestimmtes -auch politisch- brisantes Thema auf diesem Weg instrumentalisiert wird und durch gewisse Gruppen polemisiert wird. Mitunter wird man auch nicht verleugnen können, dass im Zuge bzw. im Nachgang der Plebiszite Entscheidungen, die als richtig erachtet wurden, letztendlich so nicht getroffen worden wären, wäre das gegenständliche Thema "vernünftig ausdiskutiert worden". Auch in diesem Zusammenhang bin ich im Übrigen gespannt, wie sich die Diskussion über das Minarettverbot in der Schweiz entwickeln wird.
  • Gerade die repräsentative Demokratie hat sich, mitunter auch aus den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und darüber hinaus mit den Erfahrungen von Plebisziten während der Weimarer Republik, als bewährt erwiesen. Der Wirkungskreis für Demagogen wird erheblich eingeschränkt, zumal es sich bei Entscheidungen auf der Bundesebene mitunter um solche handelt, die auf internationaler (außen)politischer Ebene erhebliche Bedeutung erlangen können; dieser Aspekt wird leider viel zu selten berücksichtigt.
  • Die Vergangenheit und im Übrigen auch verschieden Studien haben belegt, dass die Beteiligung der Gesetzgebungsorgane und ggf. auch und vor allem der einzelnen (Vermittlungs)Ausschüsse dazu geführt hat, dass die Ergebnisse eines etwaigen Gesetzesvorhabens durch Findung etwaiger Kompromisse und Beteiligung aller widerstreitenden Interessen im Rahmen einer Konsensuallösung wesentlich bessere Ergebnisse geschaffen hat und schafft, als dies in Form von Plebisziten möglich wäre. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Komplexität der zu regelnden Materien und Sachkomplexe.
  • Gerade das bestehende und ausgeklügelte System der föderalen und repräsentativen Demokratie mit seinen "checks and balances" hat dazu geführt, dass in unserer Gesellschaft eine weitestgehend aufgeklärte Diskussionsatmosphäre besteht, die das System der Plebiszite nur unter erheblich schwierigeren Umständen gewährleisten kann.
  • Schluss und letztendlich muss auch berücksichtigt werden, dass das Grundgesetzt im Rahmen der Gesetzgebung zwingend vorsieht, dass die Länder bei der Gesetzgebung zu beteiligen sind (Art. 50, 79-78 GG) und dieses Prinzip unabänderlich ist (Art. 79 Abs. 3 GG- "Ewigkeitsprinzip"). Dieser Grundsatz ist mitunter aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit bewusst durch die "Väter des Grundgesetz" gewählt worden und deshalb unabänderlich.
Plebiszite auf Bundesebene -und dies ist auch einer der entscheidenden Unterschiede zu solchen auf länder- oder kommunaler Ebene- würden die Beteiligung der Länder aufheben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen in ausreichendem Umfang beantworten

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier
MdB
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Frage zum Thema Finanzen
10.02.2010
Von:

Guten Tag Herr Altmaier,

nach den zwischenzeitlichen Rettungsaktionen durch Unternehmensbeteiligungen an Privatbanken, Stützungen zahlreicher Landesbanken sowie horrende Subventionszusagen an marrode Unternehmen lässt sich der Finanzminister "zur Not im Alleingang" nun auch zur Rettung eines EU-Landes hinreißen, das sich den EU-Zugang nur durch bilanzielle, statistische Tricks erschlichen hat. Ist Griechenland auch systemrelevant ? Oder muß über diesen Weg wieder eine deutsche Großbank vor überdimensonialen Abschreibungen im Bereich griechischer Staatsanleihen bewahrt werden. Wenn dies ausschließlich eine Aktion zur Stabilisierung des Euros sein sollte, wäre dies eine fatale Signalwirkung an weitere, südliche Defizitländer in der EU. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir Ihren Standpunkt erläutern könnten. Ich kann keinen Sinn mehr darin sehen, dass Deutschland als einer der wenigen Nettozahler in die EU verfehlte Politik im benachbarten Ausland durch Kreditgewährung und damit verbundene, eigene Schuldenerhöhung unterstützt.

Besten Dank und Viele Grüße

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Frage zum Thema Senioren
23.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier, MdB!

Stimmen Sie der Aussage des saarländischen FDP-Bundestagsabgeordneten Luksic zu, dass die Rentengarantie ungerecht ist: "Brüderle hat Recht: die Rentengarantie ist ungerecht, weil nur Arbeitnehmer und nicht Rentner belastet werden und die junge Generation wieder benachteiligt wird." ( hier nachzulesen: www.facebook.com )? Was wisen Sie über Pläne der Schwarz-Gelben Regierungskoalition über eine Abschaffung der Rentengarantie in dieser oder einer der nächsten Legislaturperioden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Altmaier
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20.09.2010
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. August 2010 zum Thema Rentengarantie. Gerne teile ich Ihnen mit, dass ich diesbezüglich eine andere Auffassung vertrete als die Kollegen Brüderle und Luksic von der FDP.

Die Rentengarantie wurde 2009 von der Großen Koalition beschlossen. Sie soll sicherstellen, dass die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner auch bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden müssen. Allerdings soll die unterbliebene Kürzung in wirtschaftlich besseren Zeiten nachgeholt werden. Die Renten steigen dann nur halb so viel wie rechnerisch möglich. Insofern leisten somit nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Beitrag, sondern auch die Rentnerinnen und Rentner – allerdings zeitlich verzögert.

Viele Rentnerinnen und Rentner haben jahrzehntelang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt und Anspruch auf ein adäquates Einkommen im Alter. Die gesetzliche Rente stellt für sehr viele Menschen eine Entlohnung für ihre Lebensleistung dar. Mit der Christlich Demokatischen Union ist eine Abschaffung der Rentengarantie nicht zu machen – wir werden daran festhalten und uns in parlamentarischen Beratungen weiterhin dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Senioren
22.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,MdB
wir stehen vor dem 20. Jahrestag des Mauerfalls und der Wiedervereinigung Deutschlands. In allen Medien liest und hört man von den Bürgern, die die DDR über Ungarn in die BRD kamen oder von den DDR- Bürgern, die in der damaligen DDR auf die Straßen gingen und den Spruch: "wir sind das Volk" skandierten.
Wer spricht über die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen hatten? Entweder durch Flucht, Ausreise, Ausweisung etc.?
Diese Bürger haben teilweise ihr Leben aufs Spiel gesetzt, um in den freien Teil Deutschlands zu gelangen, haben ihr gesamtes Hab und Gut in der DDR lassen müssen und haben bei null ihr neues Leben in der alten Bundesrepublik begonnen. Vergisst man, dass dies die ersten Bürger waren, die den Verfall der DDR herbeiführten?
Mittlerweile werden diese Bürger zum zweiten Mal ab gestraft: Erst die Repressalien und Demütigungen in der DDR und jetzt der Betrug an der Altersrente. Denn die seinerzeit von der LVA getätigte Zusage, die Altersrente nach dem FRG zu erhalten, wurde ohne Begründung zurückgenommen und die Berechnung erfolgt nach dem RÜG.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es richtig, dass das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2.Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?

2. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Altmaier
bisher keineEmpfehlungen
08.12.2010
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. September 2010 zum Thema Rentenberechnung für Übersiedler aus dem Hoheitsgebiet der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik Deutschland vor dem 18. Mai 1990.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle vorwegnehmen, dass wir heute, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung der beiden Deutschen Staaten gemeinsam stolz auf das Erreichte sein dürfen.

Es ist uns gelungen, den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbau von einer Diktatur zur Demokratie und von sozialistischer Planwirtschaft zur Sozialen Marktwirtschaft in einer vorbildhaften Art und Weise umzusetzen. Gleichwohl gibt es bei allem Erreichten noch viel zu tun. Wir Deutschen werden aber auch diese gesellschaftlichen Herausforderungen gemeinsam meistern.
Mit Ihrer Anfrage bekunden Sie Ihren Unmut über die rentenrechtliche Behandlung von Übersiedlern aus der ehemaligen DDR.

Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Mit der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 1. Juli 1990 mussten auch neue rentenrechtliche Lösungen für Übersiedler aus der ehemaligen DDR gefunden werden, denn das Eingliederungsprinzip des Fremdrentengesetzes (FRG) widersprach der Vorstellung des künftigen Zusammenwachsens beider deutscher Staaten.

Nach den Regelungen des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 über die Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen den beiden Deutschen Staaten war für Übersiedler, die vor dem 19. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Saarlouis, 08.12.2010

Bundesrepublik Deutschland genommen hatten, für die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Beschäftigungszeiten weiterhin das Fremdrentengesetz anzuwenden. Bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages wurde noch von dem weiteren Fortbestehen zweier deutscher Staaten ausgegangen mit einer mittelfristigen Perspektive auf eine Angleichung der beiden Rentenversicherungssysteme. Allerdings vollzog sich der Wiedervereinigungsprozess viel schneller als zunächst angenommen.

Durch Artikel 30 Abs. 5 des Einigungsvertrages wurde festgelegt, dass das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) durch ein besonderes Bundesgesetz zum 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet überzuleiten ist. Diese Vorgabe des Einigungsvertrages ist mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) vom 25. Juli 1991 umgesetzt worden. Elementare Zielsetzung des RÜG war die einheitliche Geltung des Rentenrechts nach der Regelungssystematik des SGB VI für alle Rentenansprüche, die aus im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten entstanden sind oder entstehen, ab dem 1. Januar 1992. Für Übersiedler aus der ehemaligen DDR, die bereits am 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten, sollte es aus Gründen des Vertrauensschutzes bei der Anwendung des FRG verbleiben, wenn deren Rente vor dem 1. Januar 1996 begann. Durch das Rentenüberleitungs- Ergänzungsgesetz vom 24. Juni 1993 wurde die vorgenannte Vertrauensschutzregelung rückwirkend zum 1. Januar 1992 dahingehend geändert, dass diese nicht mehr auf den – sich eher nach Zufall ergebenden – Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns bezogen ist, sondern für alle Versicherten gilt, die vor dem 1. Januar 1937 geboren sind und damit bei Inkrafttreten des einheitlichen Rentenrechts nach dem SGB VI bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten.

Hätte der Gesetzgeber bei der Vertrauensschutzregelung ausschließlich auf den Zeitpunkt des gewöhnlichen Aufenthalts in den alten Bundesländern abgestellt, so hätte das die Anwendung unterschiedlichen Rechts noch über Jahrzehnte hinweg zur Folge gehabt. Dies hätte dem Kernziel der Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts im wiedervereinigten Deutschland widersprochen. Abschließend möchte ich hervorheben, dass die mit dem RÜG eingeführte Regelung weder von der Sozialgerichtsbarkeit noch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde.


Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier,MdB
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