Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Altmaier
Geburtstag
18.06.1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesumweltminister
Wohnort
Rehlingen-Siersburg
Wahlkreis
Saarlouis
Ergebnis
37,5%
Landeslistenplatz
1, Saarland
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(...) Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Elektromobilität.

Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2011 mit breiter Mehrheit das Gesetzespaket zur Energiewende beschlossen. Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Energiewende muss alle Bereiche unserer Wirtschaft umfassen, gerade auch den Straßenverkehr, der bislang nahezu vollständig auf Erdöl beruht. Elektromobilität ist eine Schlüsseltechnologie auf diesem Weg. Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2020 eine Million Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen.

Elektroautos sind effizienter als Autos mit Verbrennungsmotoren: der energetische Wirkungsgrad von Elektromotoren liegt bei über 90 Prozent. Konventionelle Otto- und Dieselmotoren erreichen nur ein Drittel dessen, da die entstehende Wärme ungenutzt entweicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
21.09.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Altmaier,

als ich 1983 aus Offenbach aus familieren Gründen in den Schwarzwald zog, habe ich viele verrottete kleine Wasserkraftwerke gesehen. Diese konnten von den 1,5Ct/Kwh, die ihnen von den EVU gezahlt wurden, nicht unterhalten werden. Auch von einer Privatperson errichtete neuen Wasserkraftwerk an der Breg, wurden von der EVU nur Steine in den Weg gelegt.
Was halten Sie davon, die Wasserkraft für Stromerzeugung zu fördern?

Es scheinen wirklich Allen, in allen Dingen, entgangen zu sein, dass sie von den Steuerzahlern leben !!!

Übrigens, viele unserer Windkraftanlagen im Schwarzwald-Baar-Kreis stehen tagelang still, weil es windstill ist.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Peter Altmaier
bisher keineEmpfehlungen
12.10.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September 2012 zum Thema Wasserkraft.

Die Bundesregierung hat sich für den Ausbau erneuerbarer Energien ambitionierte Ziele gesetzt. Auch wenn die Nutzung der Wasserkraft in Deutschland einen hohen Ausbaugrad erreicht hat, werden weitere Ausbaupotentiale gesehen. Die wesentlichen Potenziale der Wasserkraft in Deutschland liegen dabei im Ersatz, in der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie im Neubau an bestehenden Querbauwerken. Da der Neubau von kleinen Wasserkraftanlagen insbesondere aus Sicht des Naturschutzes auch kritisch gesehen wird, bedarf es hierbei einer differenzierten Abwägung zwischen den Belangen des Klima-, Natur- und Gewässerschutzes.

Es ist selbstverständlich, dass beim Ersatz, der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie beim Neubau an bestehenden Querbauwerken alle Umwelt- und Naturschutzanliegen berücksichtigt werden müssen. Dabei ist eine Leistungssteigerung verbunden mit der Verbesserung der gewässerökologischen Situation das Ziel der Bundesregierung.

Auch vor diesem Hintergrund hat das BMU in einer Studie die Potenziale der Wasserkraftnutzung ermitteln lassen. Die Studie kann unter www.erneuerbare-energien.de heruntergeladen werden. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig um etwa 3,5 TWh gesteigert werden kann, insbesondere durch die Modernisierung und die Erweiterung bestehender Anlagen und durch vereinzelten Neubau von Anlagen an bestehenden Querbauwerken.

Die Förderung der Wasserkraftnutzung wird im Wesentlichen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 eine grundlegende Novelle des EEG verabschiedet, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Die Anreize zur Realisierung der vorhandenen Wasserkraft-Potenziale wurden in dem Zusammenhang nochmals verbessert. So wird z.B. die Leistungssteigerung und Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen stärker als bislang angereizt.

Die im EEG gesetzten Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung werden durch entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz begleitet und unterstützt. So haben die zuständigen Behörden gemäß § 35 Absatz 3 zu prüfen, ob an bestehenden Staustufen und sonstigen Querverbauungen, deren Rückbau langfristig nicht vorgesehen ist, eine Wasserkraftnutzung möglich ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu veröffentlichen.

Aus Sicht der Bundesregierung reichen die Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung nach derzeitigem Stand der Kenntnis aus, um die verbliebenen Wasserkraftpotenziale in Deutschland zu realisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB"
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Frage zum Thema Umwelt
23.09.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Minister,

es wird immer geredet von den hohen Investitionskosten der Stromkonzerne bezüglich der erneuerbaren Energie. Was ist eigentlich aus den aber und aber Millionen passiert, die diese Konzerne in den letzten Jahren kassiert haben ? Diese extremen Gewinne haben nicht die Konzerne bezahlt, sondern die Verbraucher, also sollte man dieses Geld auch für die Erstellung erneuerbare Energie verwenden.

Aber über dieses Thema redet diese Regierung nicht, nein, es wird ganz geschickt umgangen.

Auch warum wir soviel bezahlen, denn der Strom für die vom strombefreiten Konzerne wird ja auf jeden Bürger umgesetzt, dabei würden diese nur Centbeträge bezahlen. Wir machen das, damit diese Fa. nicht ins Ausland gehen, für wie dumm werden wir eigentlich gehalten, Herr Minister ? Diese Aussage kommt nur von den Politikern, denn wir zählen langsam in Europa zu den Niedriglohnländern, dank dieser Regierung, Beifall !!

Haben wir eine Chance das sich da etwas ändert ? Glaube vor der Wahl nicht, danach schon garnicht !

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Peter Altmaier
3Empfehlungen
10.10.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. September 2012.

Ihr Vorschlag, die Gewinne der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu nutzen, um die Investitionen in erneuerbare Energien zu finanzieren, lässt sich nicht umsetzen, da der Staat keinen Zugriff auf diese Gewinne hat und auch keine Möglichkeit hat, Unternehmen vorzuschreiben, wie sie investieren.

Was die Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie angeht, so sind diese gerechtfertigt, weil die Stromkosten - auch im Vergleich zu den Lohnkosten - für stromintensive Unternehmen eine hohe Bedeutung haben. Eine volle Belastung solcher Unternehmen mit der EEG-Umlage kann die Wettbewerbssituation im Vergleich zu ausländischen Konkurrenten erheblich beeinträchtigen und so viele Arbeitsplätze in Deutschland gefährden. Die Reglungen werden aber regelmäßig überprüft, um einer missbräuchlichen Nutzung entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
26.09.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

was gedenken Sie aufgrund des Berichts von Report Mainz über die drei versunkenen Atom-U-Boote K27, K159, K278 zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
08.10.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrte Frau ,

die Existenz der drei in der Fernsehsendung Report Mainz benannten auf dem Meeresgrund liegenden Atom-U-Boote ist dem Bundesumweltministerium bekannt. Sie wurden von einem Vertreter der russischen Seite im Rahmen eines Vortrags anlässlich einer Sitzung des Nuclear Northern Dimension Environmental Programmes (NDEP) erwähnt.

Es wurde allerdings nicht, wie in der Fernsehsendung Report Mainz dargestellt, von einer akuten Gefährdung für die Umwelt gesprochen. Dennoch werden Vertreter des Bundesumweltministeriums in den einschlägigen Gremien die russische Seite um weitergehende Informationen bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
02.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

da ich vor mehr als 1 1/2 Jahren eine Petition mit der Petition Nr. 17015 eingereicht habe und bis dato noch nicht darüber gehört habe, wollte ich Sie bitten ob Sie mir da weitere Informationen geben können wie der Stand meiner Petition 17015 im moment ausieht. In meiner Petition 17015 geht es um 2 Dinge: es geht einmal darum das man Wärmepumpen Strom Subventioniert und einmal darum das man mit dem Wärmepumpen - Stromtarif seinen Anbeiter wechseln darf was im Moment leider nicht möglich ist.


Zur Erläuterung möchte ich folgendes erwähnen:

Luft, Boden oder Wasser: unsere Umwelt ist voller Energie, man muss sie nur effizient nutzen. Genau an diesem Punkt setzen Wärmepumpen an. Sie wandeln die Energie aus den vorhandenen natürlichen Wärmequellen derart um, dass daraus Wärme zum Heizen oder warmes Wasser wird. Natürlich laufen diese Wärmepumpen nicht von allein. Wärmepumpen gelten als umweltschonend, da der CO2-Ausstoß bei diesem Heizsystem verringert wird. Außerdem haben die Anlagen eine lange Lebensdauer und verursachen geringe Betriebskosten. Solche modernen Art von Heizungen müßen Subventioniert werden! Eine Wärmepumpe ist unter anderem ein der besten und umweltfreundlichsten Art der Heizung!
Brennbares Material gehört heutzutage nicht mehr ins Haus als Wärmequelle! Auch ist es viel zu schade Öli oder Gas als Heizung zu benützen! Solche Ressourcen dürfen und müßen für andere Zwecke verwendet werden! Wenn man bedenkt das immer mehr regenative energie produziert wird und dieser Anteil in den letzten Jahren erheblich gestigen ist, ja sogar viel höher als man dies erwartet hat, so ist dies mit Sicherheit in der Zukunft noch straerker regenativ und somit eine Verringerung des CO2 Ausstoß was ja ein WICHTIGES ZIEL IST. Daher wäre es auch Toll das man auch in dieser Frage eine Regelung trift. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und Antwort jetzt schon.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
18.10.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie an mich und an mein Haus herangetragen haben. Wegen der Vielzahl der Anfragen bitte ich Sie um Verständnis, dass die Beantwortung einiges an Zeit benötigt hat.

Zu Ihren Anmerkungen möchte ich Ihnen gern Folgendes sagen: Wärmepumpen können einen wichtigen Beitrag leisten, um erneuerbare Energien für die Bereitstellung von Wärme zu nutzen und den Strombedarf flexibel zu gestalten. Effiziente Wärmepumpen werden darum durch mehrere direkte Förderprogramme mit attraktiven Konditionen unterstützt, z. B. durch das Gebäudesanierungsprogramm der KfW und das Markanreizprogramm für erneuerbare Energien.

Eine Subventionierung von Wärmepumpenstrom wird dagegen nicht angestrebt, um gleiche Bedingungen auf dem Markt zu gewährleisten ("Technologieoffenheit"). Wärmepumpen sind eine von mehreren Technologien zur erneuerbaren Wärmebereitstellung und Flexibilisierung des Strombedarfs. Grundsätzlich sollten für alle Technologien dieselben Marktbedingungen herrschen. Dies setzt denselben Strompreis voraus. Ein Stromanbieterwechsel, wie von Ihnen ebenfalls angesprochen, ist grundsätzlich möglich. Ob es im Einzelfall vor Ort weitere Anbieter gibt, die günstigere Tarife anbieten, kann ggf. bei den Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen erfragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
04.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

für den Bau neuer Stromleitungen erhalten die Netzbetreiber z. Zt. eine garantierte Rendite von 9,29 Prozent. Für den Ausbau wichtiger Stromleitungen wollen Sie Geld bei Bürgern leihen und bieten eine garantierte Rendite von jährlich 5 Prozent. Grundsätzlich finde ich das Angebot an die Bürger gut. Die Ungleichbehandlung bei der Verzinsung verstößt nach meinem Rechtsempfinden aber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, deshalb lehne ich dieses entschieden ab.

Herr Altmaier, warum wollen Sie die Wähler gegenüber den Netzbetreibern schlechter stellen?
Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
16.10.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Oktober 2012 zu einer Bürgerdividende Netzausbau und Ihr Interesse an diesem für die Akzeptanz des Ausbaus der Stromnetze wichtigen Thema.

In den nächsten Jahren wird der Netzausbau eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Energiewende spielen. Für die erforderlichen Maßnahmen werden erhebliche Investitionen benötigt. Dabei ist es wichtig, dass insbesondere die direkt Betroffenen an den entsprechenden Renditen partizipieren. Sogenannte "Bürgernetze" können ein geeignetes Instrument darstellen.

Ein Pilotprojekt für ein Bürgernetz wird derzeit vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT in Schleswig-Holstein unterstützt. Ein bundesweit einheitliches Konzept müsste allerdings noch mit den Betroffenen entwickelt werden. Im Grunde geht es bei Bürgernetzen darum, dass sich Bürger am Netzeigentum beteiligen. Ziele sind die Förderung der lokalen und regionalen Akzeptanz für große Netzvorhaben sowie die Identifikation mit diesen Vorhaben durch ein Mitspracherecht. Außerdem können entsprechende Renditen eine sichere und ertragreiche Anlage darstellen.

Die Renditeerwartung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Maßgeblich dabei ist die von Ihnen genannte und von der Bundesnetzagentur vorgegebene maximale Eigenkapitalverzinsung des Netzbetreibers. Gegenwärtig beträgt die Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen im Stromnetzbereich 9,29 Prozent vor Steuern, ab 2014 9,05 Prozent. Diese ist allerdings von der tatsächlichen Eigenkapitalverzinsung für ein gegebenes Vorhaben zu unterscheiden, welche - im Fall eines Bürgernetzes - von der unternehmerischen Entwicklung der Bürgernetzgesellschaft bestimmt wird. Hier müssen u.a. die Betriebskosten der Gesellschaft, die tatsächlichen Einnahmen aus Netzentgelten, die Darlehenskosten aber auch die Vertriebskosten berücksichtigt, d.h. abgezogen werden.

Ich danke Ihnen für Ihren engagierten Beitrag zu dieser wichtigen Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier. MdB
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