Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Altmaier
Geburtstag
18.06.1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesumweltminister
Wohnort
Rehlingen-Siersburg
Wahlkreis
Saarlouis
Ergebnis
37,5%
Landeslistenplatz
1, Saarland
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(...) Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Tatsache, dass Fragen der Haftung bei Unterbrechung oder Verspätung einer Offshore-Netzanbindung bislang rechtlich nicht eindeutig geregelt waren. Das hat dazu geführt, dass Investitionen in Offshore-Windparks in den letzten Monaten nahezu zum Erliegen gekommen sind, weil keine neuen Netzanschlüsse gebaut wurden. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, im Jahr 2050 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, ist die Offshore-Windenergie aber unverzichtbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
06.08.2012
Von:

Guten Tag Herr Minister Altmaier,

z. Zt. werden Brachflächen innerhalb der EU mit Milionen gefördert.
Wir haben eine nicht hinnehmbare Arbeitlosigkeit in den südeuropäischen Staaten.
Warum werden mit diesen Gelder nicht ein Aufforstungsprogramm gefördert ( ebenso im gesamten Mittelmeerraum auch Nordafrika ) um die Wasserzurückhaltung und Humusförderung zu regenerieren?

MfG


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Frage zum Thema Umwelt
06.08.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Altmaier,

wann wird von der Bundesregierung entlich die Stromspeicherung durch Methanisierung in Angriff genommen?

mfg

Dr.

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Frage zum Thema Wirtschaft
14.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

was halten Sie von der Idee, die Mittelständler nur unter der Bedingung von der EEG-Umlage zu befreien, wenn diese sich verpflichten, flexibel den Strom zu beziehen.

So könnte man diese Unternehmen verpflichten, den Strom besonders in den Momenten zu beziehen, in denen ansonsten beispielsweise Windkrafträder abzuschalten wären.

Dann wäre eine solche Befreiung auch dem Bürger zu vermitteln - das Unternehmen hat ja einen Kompromiss einzugehen.

Mit besten Grüßen
Antwort von Peter Altmaier
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28.08.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Flexibilisierung der Nachfrage", die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Durch die vermehrte Stromerzeugung aus dargebotsabhängigen Energiequellen wie Wind und Sonne resultiert, dass Stromangebot und Stromverbrauch sich zeitlich nicht entsprechen. Daher sind Flexibilisierungsmaßnahmen - wie sie ja von Ihnen angesprochen werden - wichtig, um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen.

In der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD-Sektor) besteht zweifellos Flexibilisierungspotenzial durch Lastverschiebung. Eine Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) von der EEG-Umlage als Gegenleistung für Lastverschiebung ist jedoch in verschiedener Hinsicht problematisch:

Zunächst einmal sollte es das Ziel sein, die Kosten der Förderung Erneuerbarer Energien auf so viele Schultern wie möglich zu verteilen. Die Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen ist notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen nicht zu gefährden. Über die bestehenden Regelungen hinaus sollten Befreiungen so weit wie möglich vermieden werden, da jede Befreiung zu einer Erhöhung der Umlage für alle nicht Befreiten führt.

Auch ist das Potenzial für Lastverschiebungen sehr ungleich verteilt und insbesondere nicht von der Unternehmensgröße, sondern vielmehr von der Art der vorliegenden Produktionsprozesse abhängig. Eine Umlagebefreiung auf dieser Basis würde die Unternehmen daher sehr ungleich behandeln.

Einfacher und effizienter können Lastverschiebungspotenziale über Marktprozesse in die Optimierung des Stromsystems eingebunden werden. Große Nachfrager bieten schon heute gegen Erhalt einer Entschädigungszahlung eine Ausweitung oder Einschränkung ihres Strombezugs an, um das Netz zu stabilisieren.

Gleichwohl gibt es im gesamten Stromversorgungssystem noch große Flexibilisierungspotenziale, die es zu erschließen gilt. Hieran arbeitet die Bundesregierung intensiv.

Ich hoffe, diese Ausführungen beantworten Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
16.08.2012
Von:
Ulf

Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,

Ihr Kollege Niebel hat gerade einen Vorstoss unternommen, um den Einsatz von landwirtschaftlichen Flächen zur Energiegewinnung mindestens einzuschränken.

Er beschränkt sich dabei auf ein Verbot von E10-Sprit.

M.E. ist ein mindestens ebenso grosses Problem, dass durch die Biogasgewinnung aus Mais - neben der damit verbundenen "Vermaisung" der Landschaft - ebenfalls Hunger produziert wird. (=> z.B. USA/Mexico)

Was gedenken Sie in diesen Zusammenhängen zu unternehmen?

Freundliche Grüsse

Ulf
Antwort von Peter Altmaier
2Empfehlungen
03.09.2012
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail vom 16. August 2012.

Für die Bundesregierung hat die Erzeugung von Lebensmitteln Vorrang vor der Erzeugung von Bioenergie. Unter den zur Biogaserzeugung eingesetzten nachwachsenden Rohstoffen aus der Landwirtschaft dominiert Maissilage, Körnermais spielt nur eine untergeordnete Rolle. Die Anbaufläche für Energiemais ist in den vergangenen Jahren infolge des Biogasbooms deutlich angestiegen. Um den weiteren Anstieg der Anbaufläche für Energiemais zu begrenzen, sind bereits bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die am 1. Januar 2012 in Kraft trat, Maßnahmen ergriffen worden.
  • So wurde für Biogasanlagen, die ab 1. Januar 2012 in Betrieb genommen werden, ein so genannter "Maisdeckel" eingeführt. Danach besteht nur noch bis zu einer Obergrenze der Einsatzstoffe Mais und Getreide von max. 60 Masse-Prozent Anspruch auf die Einspeisevergütung nach EEG.
  • Durch die grundlegend neugestaltete Vergütungsstruktur des EEG 2012 wird Biogasanlagenbetreibern der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen aber auch von ökologisch besonders vorteilhaften Energiepflanzen, die nicht zur Nutzungskonkurrenz beitragen, erleichtert. Auch dies trägt zur Begrenzung des Maiseinsatzes bei.
  • Besondere Anreize wurden für die Biogaserzeugung aus Bioabfällen (§ 27 a) und aus Gülle (§ 27 b)geschaffen. Die Biogaserzeugung aus diesen Stoffen bindet keine Ackerflächen und trägt damit zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen bei.
  • Zur Ausweitung des Energiemaisanbaus insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 hat auch beigetragen, dass das EEG 2009 in einigen Leistungsbereichen zu einer Überförderung von Biogasanlagen geführt hat. Wo eine derartige Überförderung bestand, wurde sie mit dem EEG 2012 zurückgenommen.
Da diese Änderungen erst am 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind, lässt sich ihre Wirkung noch nicht abschließend beurteilen. Der Fachverband Biogas schätzt auf Grundlage einer Branchenbefragung, dass sich der Zubau 2012 gegenüber dem Jahr 2011 mehr als halbieren wird. Das Bundesumweltministerium verfolgt die Wirkung der neuen Regelungen im EEG 2012 im Rahmen eines wissenschaftlichen Monitoring-Prozesses. Sollte sich dabei erweisen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Begrenzung des Energiemais-Einsatzes nicht die gewünschte Wirkung entfalten, so kann auf Grundlage belastbarer Daten aus diesem Monitoring-Prozess gegebenenfalls über weitergehende Maßnahmen entschieden werden.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
16.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

ich finde es positiv bemerkenswert, dass Sie sich mit Ihrem 10-Punkte-Plan Ziele stecken und an die Öffentlichkeit gehen.
Ich habe allerdings kritische Anfragen:
1. Wenn Sie Umweltschutz unter den Vorbehalt der Vereinbarkeit mit wirtschaftlichen Interessen stellen, schwächt das den Stellenwert des Umweltschutzes nicht massiv?
2. Sie sagen von sich, Sie seien bürgerorientiert, formulieren sogar selbst, dass Fracking bei der Bevölkerung auf große Ablehnung stößt. Warum setzen Sie sich dann nicht für das Verbot von Fracking ein?

freundliche Grüße

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