Peter Altmaier (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Altmaier
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.06.1958
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesumweltminister
Wohnort
Rehlingen-Siersburg
Wahlkreis
Saarlouis
Ergebnis
37,5%
Landeslistenplatz
1, Saarland
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(...) Die Energiewende kann nur mit den Menschen, nicht gegen sie, zum Erfolg werden. Die Entwicklung der Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien ist mir daher ein zentrales Anliegen. Deshalb wurden zum Beispiel bei der Photovoltaik die Vergütungen in den letzten Jahren gegen den Widerstand der Opposition und der Länder mehrfach erheblich gesenkt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
27.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier MdB,

meine Frage ist warum werden bei Bürgern die 47Jahre ihres Lebens gearbeitet haben und noch dazu 50% schwer beschädigt sind wenn sie knapp 63 Jahre sind noch mit Abzügen bestraft obwohl sie viel Geld für die Rente eingezahlt haben Wo hingegen bei Politikern diese Abzüge nicht bestehen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Peter Altmaier
1Empfehlung
12.10.2010
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. September 2010 zum Thema Altersrente für
Schwerbehinderte Menschen.

Wer als Schwerbehinderter (Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt ist, hat bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte, wenn er die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt.

Bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann ein Schwerbehinderter Altersrente beantragen, wenn verschiedene gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
Die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte ist niedriger als die Regelaltersrente. Für jeden Monat, den die Rente vor den 63. Geburtstag vorgezogen wird, wird die Rente um je 0,3% gekürzt.

Versicherte, die vor dem 17.11.1950 geboren wurden und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert bzw. berufs- oder erwerbsunfähig waren, genießen Vertrauensschutz, d.h.: Sie können die Altersrente für Schwerbehinderte nach Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch nehmen. Sollten Sie unter den vorgenannten Personenkreis fallen, können Sie Ihre Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Ab 2012 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von 60 auf 62 Jahre angehoben.
Diese Anpassung ist der Erhöhung des allgemeinen Renteneintrittsalters von 65. auf 67. Jahre geschuldet.

Die Regelungen zur Altersentschädigung ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages können dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz- AbgG) entnommen werden.

Das Abgeordnetengesetz enthält keine Regelungen für einen vorzeitigen Bezug der Altersentschädigung bei Schwerbehinderung.
Der Anspruch auf Altersentschädigung entsteht grundsätzlich, wenn das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat und weitere gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.

Daneben gibt es die Möglichkeit der Gewährung einer Altersentschädigung wegen eines Gesundheitsschadens.
Unabhängig von einem bestimmten Lebensalter und einer bestimmten Mindestmitgliedszeit erhält hierbei ein Mitglied auf Antrag eine Altersentschädigung, wenn es während seiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag ohne sein grobes Verschulden eine erhebliche gesundheitliche Schädigung erleidet. Dies ist der Fall, wenn seine Arbeitskraft dauerhaft und so wesentlich beeinträchtigt ist, dass es sein Mandat und nach seinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag die bei seiner Wahl ausgeübte oder eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Zum Nachweis der der gesundheitlichen Schädigung ist grundsätzlich ein Gutachten einer öffentlich-rechtlichen Krankenanstalt erforderlich.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Internationales
19.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

halten Sie das derzeitige Asylrcht in Deutschland für ausgemessen oder sehen Sie Änderungsbedarf?

Wie stehen Sie/ Ihre Partei zum Thema ...
  • Sammelunterbringung
  • Residezpflicht
  • Gutscheinsystem
  • Arbeitserlaubnis
für Asylbewerber?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Y.

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Frage zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten
08.11.2010
Von:
Jay

Sehr geehrter Herr Altmaier,

meine Frage richtet sich nicht inhaltlich zu der o.g. Abstimmung, weil ich weiß, dass die Union die Verlängerung der AKW-Laufzeiten befürwortet hat.
Meine Frage richtet sich an das Zustande kommen des Gesetzes. Wie ich beiliegenden Link www.fr-online.de entnehme, kritisiert der Bundestagspräsident u.a. das schnelle Gesetzgebungsverfahren und die fehlenden Anforderungen an der Gesetzesarbeit.
Wie konnte dieses Gesetz zustande kommen und wussten die Abgeordneten wirklich über was Sie abstimmen?

Scheinbar hat die Bundeskanzlerin an der Abstimmung nicht teilgenommen, obwohl dies eine wichtige Abstimmung war. Wäre es nicht grundsätzlich besser, wenn Mitglieder der Regierung nicht Mitglieder des Bundestags wären? Ist es nicht gerade einer der Aufgaben des Bundestags die Regierung zu kontrollieren.
Ist es nicht so, dass die Regierungsmitglieder einen zeit intensiven Job haben und sie die Arbeit im Bundestag vernachlässigen?

Thema Thomas Strobl
www.sueddeutsche.de
Ist Herr Strobl als Vorsitzende des Immunitätsauschuss und des Vermittlungsausschusses zurück getreten?
Wenn nein, kann er abgewählt werden?
Ich denke, dass er die Posten nicht behalten darf.

In der Hoffnung auf eine Antwort auf eine zugegeben umfangreiche Anfrage.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Altmaier
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08.12.2010
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. November 2010 zum Thema Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Laufzeiten bei Atomkraftwerken und zur Person Thomas Strobl, MdB, als Vorsitzender des Immunitätsausschusses.

Es ist richtig, dass sich der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Norbert Lammert, MdB, kritisch im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken geäußert hat. Ich persönlich kann diese Kritik jedoch nicht nachvollziehen. Die Bundesregierung hatte etwa beim Atomgesetz zusätzliche Beratungszeit angeboten – dies war von den Oppositionsfraktionen ausgeschlagen worden. Das Gesetzgebungsverfahren wurde insgesamt ordnungsgemäß jedoch zügig durchgeführt.

Leider konnte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei einer Abstimmung nicht anwesend sein, was dringende und unaufschiebbare Gründe hatte und nichts mit dem Abstimmungsgegenstand zu tun hatte.

Historisch betrachtet geht das Gewaltenteilungsprinzip auf die beiden Aufklärer John Locke und Charles des Montesquieu zurück. Die Verteilung der Staatsgewalt auf drei unabhängige Organe – Legislative, Exekutive und Judikative – dient der Machtbegrenzung und Sicherung der Freiheit und Gleichheit. Sie darf jedoch nicht als eine völlige Trennung zwischen den Staatsgewalten verstanden werden. In der heutigen Verfassungswirklichkeit sollte man m. E. eher den Begriff der Gewaltenverschränkung verwenden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das konstruktive Mißtrauensvotum aus Art. 67 GG. Mit der geforderten Mehrheit kann der Bundestag (Legislative) den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin (Exekutive) abberufen. Der Bundeskanzler wird auch vom Bundestag gewählt.

Unser parlamentarisches Regierungssystem hat sich seit Bestehen des Grundgesetzes bewährt – insoweit sollte alles so bleiben wie es ist.

Der baden-württembergische CDU-Generalsekretär und Bundestagsabgeordnete Thomas Strobel hat sich für seine Ausdrucksweise hinsichtlich des Stuttgart 21 Gegners Walter Sittler in der Öffentlichkeit und bei Herrn Sittler persönlich entschuldigt und nach meiner Kenntnis hat Herr Sittler diese Entschuldigung auch angenommen.
Insoweit sehe ich hier keinerlei Bedenken, die Herrn Strobl in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender entgegengehalten werden könnten.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
23.11.2010
Von:

Sehr geehrter Hr. Altmaier,

ich , 77J . über 50 J. CDU-Wähler habe Ihre Rede in der heutigen Bundestagsdebatte gesehen, (TV ) Sie haben die Einführung des € hochgelobt, waren Sie schon mal einkaufen ? Sie hatten damals versprochen die Umwandlung von Mark zu Eure würde 1 zu 1 abgewickelt , das war doch (müßten sogar auch Sie zugeben , die Unwahrheit! Meine Fam. u. ich zahlen schon das "Doppelte" in allen Bereichen gegenüber der früheren D-Mark. Wenn dann noch die Rentner wie z.B. ich seit Jahren keine Erhöhung bekommen und z. B. auch das sog. Sterbegeld für das gemeine Volk gestrichen wurde (natürlich nicht für die Bundestagsabgeordneten/innen) dann sind Ihre Aussagen absolut unglaubwürdig. Ich bin sicher kein Soziefreund, schon alleine wg. Schröders Hartz 4 Gesetze, bin aber schon erstaunt wenn in der heutigen B.-Sitzung der Antrag einer Partei für mehr Personal im Finanzamt gefordert wurde um Steuersünder zu fassen, das dieser Antrag von CDUu. FDP abgelehnt wurde! Heißt doch sicher , Kleine schröpfen u. Große entgegenkommen ?

Trotzdem,
m.f.G.
Antwort von Peter Altmaier
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08.12.2010
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. November 2010 zum Thema Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel und Erhöhung der gesetzlichen Rente. Es freut mich, dass Sie am 23.11.2010 die Generaldebatte im Bundestag zum Bundeshaushalt 2011 im Fernsehn verfolgt haben. Als ehrenamtlicher Präsident der Europa-Union Deutschland bin ich immer der Auffassung gewesen, dass die Einführung des Euro ein Meilenstein auf dem Weg zu einem geeinten Europa ist. Innerhalb der Europäischen Union können aufgrund der vier sog. Grundfreiheiten die Menschen sich grundsätzlich frei bewegen, Waren und Dienstleistungen grundsätzlich frei angeboten werden und Kapitalwerte ebenfalls unbürokratisch bewegt werden.

Der Euroraum ist neben dem Dollarraum bisher das weltweit bedeutendste Währungsgebiet. Fast alle EU-Mitglieder sind auch der Währungsunion beigetreten. Es gibt zahlreiche politische und ökonomische Gründe, die die Einführung des Euro untermauern. Beispielhaft möchte ich nur erwähnen, dass Umtauschkosten und Wechselkursschwankungen entfallen, der Außenhandel kalkulierbarer wird und insgesamt die Exportabhängigkeit des Euroraumes sinkt, da es einen verstärkten "Binnenhandel" gibt. Daneben steht der Euro auch für ein Höchstmaß an Währungsstabilität. Die fast überstandene Wirtschaftkrise und auch deren Spätfolgen (Bürgschaften für Irland) zeigen, dass der Euro eine starke und verlässliche Währung ist.

Sehr geehrter Herr , ich kann verstehen, dass Sie emotional der Deutschen Mark als Zahlungsmittel mit einem weinenden Auge hinterher blicken. Die D-Mark hatte über viele Jahrzehnte den Bargeldverkehr der Deutschen geprägt und stand auch symbolhaft für den stetigen Wirtschaftsaufschwung in Deutschland. Auch kann ich Ihren Unmut über die Teuro-Debatte gut nachvollziehen. Beim wöchentlichen Einkauf in Berlin oder in meinem Wahlkreis bin ich selbst mit "Preisausreißern" bei einigen Produkten konfrontiert. Leider haben einige Unternehmen die Euro- Umstellung gleichzeitig zu saftigen Preiserhöhungen genutzt. Dies ist sehr zu bedauern.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es nicht Aufgabe des Staates ist und sein kann, in die Preisbildung auf den Märkten Einfluss zu nehmen. Der Preis regelt sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – über Angebot und Nachfrage. Es ist daher primäre Aufgabe des Verbrauchers, mit seinem Einkaufsverhalten darüber zu entscheiden, welche Produkte bzw. deren Preise akzeptiert werden oder aber der Anbieter gewechselt wird. Ich möchte Sie an dieser Stelle nur daran erinnern, dass ein namhafter Discounter in Deutschland kürzlich erneut seine Preise für Produkte gesenkt hat.

Es ist unbestritten, dass die Preise mit der Einführung des Euro in Bewegung geraten sind, da einige Unternehmen die Umstellung zu Aufschlägen genutzt haben. Daraus eine generelle Verteuerung abzuleiten, die durch staatliche Intervention bekämpft werden müßte, wäre jedoch falsch. Laut amtlicher Statistik kam es seit der Euro-Bargeldeinführung jedoch zu keiner entscheidenden Veränderung der am Verbraucherpreisindex gemessenen Inflationsrate. Seit der Euro-Einführung vor acht Jahren liegt die durchschnittliche Inflationsrate bei 2%. Das ist sogar niedriger als zu Zeiten der D-Mark.
Ergänzen möchte ich in diesem Zusammenhang noch, dass gleichzeitig mit der Euro-Umstellung auch einige Bundessteuern z. B. auf Tabakwaren erhöht wurden, was ebenfalls zu einem Preisanstieg geführt hat. Daneben wurden die Verbraucher in der Vergangenheit auch stark durch die ressourcen- und nachfragebedingten Preiserhöhungen für Heizöl und Benzin stark belastet. Die teilweise massiven Preisanstiege sind hier nicht der Euro-Einführung geschuldet.

Sehr geehrter Herr , es ist richtig, dass die Rentnerinnen und Rentner in der Vergangenheit wenig Erhöhungen bekommen haben. Ich bitte Sie aber an dieser Stelle ausdrücklich zu berücksichtigen, dass gerade nach der Weltwirtschaftskrise die CDU geführte Bundesregierung durch die sog. Rentengarantie das Einkommen der Rentnerinnen und Rentner gesichert hat.
Diese Schutzklausel soll sicherstellen, dass die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner auch bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden müssen, was nach der Wirtschaftskrise erstmals eingetreten wäre.
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung ist davon auszugehen, dass auch die Löhne nun wieder mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung steigen werden. Somit werden auch die gesetzlichen Renten in Deutschland unter Berücksichtigung der aufgeschobenen Dämpfungsfaktoren wieder ansteigen.

Hinsichtlich der Forderung der Linken nach zusätzlichen Betriebsprüferinnen und – prüfern im Bereich der Steuerfahndung bei Großunternehmen möchte ich Ihnen nur mitteilen, dass im Bereich der Finanzverwaltung die Zuständigkeit für die Einstellung von zusätzlichen Betriebsprüfern bei den Ländern liegt. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass es mir als Mitglied des Deutschen Bundestages nicht zusteht, den Ländern hier Vorschriften hinsichtlich ihrer Personalverwaltung zu machen. Die Länder sind gehalten, ihre Schwerpunkte im Bereich der Personalverwaltung eigenständig festzulegen. Ich persönlich trete für ein einfaches, gerechtes und gut kontrollierbares Steuerrecht ein. Daher wird im kommenden Jahr die CDU/CSU Fraktion ein Steuervereinfachungsgesetz beraten.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB
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Frage zum Thema Soziales
09.02.2011
Von:

Guten Tag Herr Altmaier,
nachdem Sie meine Frage vom 10.2.2010 nicht beantwortet hatten, mittlerweile die finanzwirtschaftliche Entwicklung fortgeschritten ist und sich die Frage hinsichtlich alternativloser Systemrelevanz verschiedener Unternehmen und Staaten nicht mehr stellt, kann ich aus dem aktuellen Scheitern des Vermittlungsausschusses Hartz-IV (u.a. Erhöhung des Regelsatzes) erkennen, dass diese Bevölkerungsgruppe nicht systemrelevant erscheint.

Trotz meiner Ablehnung einer ausufernden Sozialpolitik gegenüber kann ich nicht nachvollziehen, wie in diesem Fall über Erhöhung von monatlichen Beträgen für Leistungsempfänger dieser Gesellschaft diskutiert, lamentiert, politisch taktiert wird hinsichtlich Zugeständnissen, die bei den betroffenen Bürgern noch nicht einmal ausreichen, die gestiegenen Energiekosten seit Einführung der Reform im Jahr 2005 auszugleichen.
Ihnen als Mitglied dieses Vermittlungsausschusses wäre ich verbunden, wenn Sie mir darlegen könnten, wie man z.B. dem griechischen Volk mal schnell in einer Nacht- und Nebelaktion dreistellige Milliardenbeträge zur Verfügung stellt und dreistellige Millionenbeträge dem eigenen Volk versagt bzw. in monatelangen Verhandlungen dem Anschein nach erbitterte Kämpfe führt und das Ergebnis immer wieder vertagt. Mir fehlt da das staatsbürgerliche Verständnis.

Besten Dank für eine Rückantwort und viele Grüße

Antwort von Peter Altmaier
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16.02.2011
Peter Altmaier
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. Februar 2011 zum Thema Scheitern des Vermittlungsausschusses Hartz-IV.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Zunächst möchte ich ausdrücklich betonen, dass die Gruppe der Hartz-IV-Empfänger selbstverständlich "systemrelevant" ist. Allerdings finde ich diese von Ihnen gewählte Bezeichnung nicht gut, da sie den Anschein der Diskriminierung in sich trägt. Jeder Hartz-IV-Empfänger ist Teil unserer Bevölkerung und hat unser aller Respekt und Achtung verdient.
Aufgabe der Politik ist es hierbei ein soziales Auffangnetz für die Betroffenen Personen zu schaffen und gleichzeitig dieses Auffangnetz so auszugestalten, das auf der einen Seite ein würdevolles Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht, auf der anderen Seite aber weiterhin eine hohe Eigenmotivation bestehen bleibt, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit wieder aufzunehmen bzw. sich darum zu bemühen.
Hier haben die politischen Parteien unterschiedliche Auffassungen. Daher ist es sehr schwierig einen Kompromiss zu schließen, der den Vorstellungen der Regierungs- und Oppositionsparteien entspricht.
Der Ausgangspunkt für die aktuelle Situation war ein Urteil des Bundes-
verfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010. Das Gericht hatte in seinem damaligen Urteil dem Gesetzgeber einen eindeutigen Auftrag gegeben: Die Berechnung der Regelleistung nach SGB II soll transparent und nachvollziehbar sein. Die von Bundesministerin Ursula von der Leyen vorgelegte Neubemessung beinhaltet eine solche transparente und nachvollziehbare Berechnung der Regelsätze sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Die unterschiedlichen Forderungen, die die Opposition in den vergangenen Monaten erhoben hat, machen deutlich, dass es ihr letztlich nicht um eine transparente Berechnung, sondern um eine pauschale Erhöhung der Regelsätze geht. Dies widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Im Interesse der Menschen im SGB-II-Bezug ist die Union zahlreichen Forderung der Opposition entgegengekommen. Beispielhaft möchte ich nur die sachfremde Verbindung der Neubemessung der Regelleistungen nach dem SGB II mit einer neuen gesetzlichen Regelung der Zeitarbeit erwähnen, welche aus rein taktischen Gründen von den Sozialdemokraten in die Verhandlungen eingebracht wurde. Natürlich gilt es Verwerfungen in der Lohnpolitik im Bereich der Leih- und Zeitarbeit mit Blick auf die bald eintretende vollständige EU-Freizügigkeit zu verhindern. Gleichzeitig dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Zeitarbeit wie keine andere Branche gering Qualifizierten und Arbeitslosen die Chance zu einem erstmaligen Einstieg bzw. zu einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt eröffnet. Die Union strebt daher hier eine Lösung an, die die tarifpolitische Verantwortung von Gewerkschaften und Arbeitgebern wahrt.
Hinsichtlich Ihrer Bemerkungen zu den Energiekosten darf ich Ihnen mitteilen, dass der Hartz-IV-Empfänger neben dem Regelsatz auch die Kosten für die Wohnraummiete und die Heizkosten erstattet bekommt. Die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung werden künftig von den Kommunen im Rahmen der "Kosten der Unterkunft" (KDU) übernommen.
Richtig ist, dass die allg. Energiepreise – auch Strom – in der Vergangenheit angestiegen sind. Gleiches wird vermutlich in der Zukunft eintreten. Unter den steigenden Energiepreisen haben die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch gleichermaßen zu kämpfen wie ein Hartz-IV-Empfänger. Auch die Menschen mit einem geregelten monatlichen Einkommen müssen aufgrund der hohen Energiepreise an anderen Stellen haushalten bzw. mit ihrem Geld sparsam umgehen. Gleiches gilt für die Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Der Regelsatz stellt eine sog. Pauschale dar, d. h. auch von einem Hartz-IV-Empfänger wird erwartet, dass er, sofern die Energiepreise für Strom steigen, an anderen Stellen mit den ihm zur Verfügung stehenden Geldleistungen sparsam und wohlbedacht umgeht. Daneben werden die Regelsätze in regelmäßigen Abständen an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Hinsichtlich Ihrer pauschalen Aussagen bezüglich der gewährten "Griechenland- Hilfen" darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich hierbei um einen staatlichen Rettungsschirm durch Bürgschaften handelt. Die sehr harten Sparmaßnahmen in Griechenland – insbesondere im sozialen Bereich – sind Ihnen sicherlich bekannt. Daher möchte ich diese hier nicht nochmals aufführen. Die Euro- Staaten und der Internationale Währungsfonds (IWF) hatten das Sparpaket zur Bedingung für die Finanzhilfen gemacht. Ohne den Rettungsschirm wäre das gesamte europäische Finanzsystem und die Stabilität des Euro in große Schwierigkeiten geraten. Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Arbeitsmarkt wären gefährdet gewesen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB
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