Peter Albach (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Peter Albach
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplomjurist, Bürgermeister von Weißensee a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Landeslistenplatz
9, Thüringen
weitere Profile
(...) Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man mit den Leuten seines Wahlkreises in Kontakt kommen kann. Zum einen sind es die Bürgersprechstunden, die in den einzelnen Landkreisen von mir durchgeführt werden, so dass diese mit ihren Problemen nicht bis nach Sömmerda in mein Wahlkreisbüro fahren müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Peter Albach
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Albach,

meine Frage war nicht, ob Sie die Sendung gesehen haben. Es ging mir darum, ob Sie von dieser skandalösen Sendung wissen. Schließlich wurde Frau Herman darauf hin ja in allen großen Zeitungen "geschlachtet". Im entsprechenden Forum des ZDF sind innerhalb der letzten vier Wochen ca. 25000 Beiträge gepostet worden (in den 5 Jahren zuvor insgesamt etwa 5000). Das Thema brennt den Leuten also unter den Nägeln. Es wurden Interessengemeinschaften gegründet, der Presserat und Fernsehrat angeschrieben, Strafanzeigen erstattet und sogar ein Buch veröffentlicht (Der Fall Eva Herman - Hexenjagd in den Medien). Fast ebenso skandalös wie die Sendung an sich, ist die Tatsache, daß sich die Politik anscheinend nicht mehr um die Einhaltung der uns vom Grundgesetz garantierten Bürgerrechte kümmert. Ich darf Sie daher noch einmal eindringlich darum bitten, sich die Sendung anzuschauen und mir Ihre Meinung darzulegen. Sie können die unzensierte Fassung des Videos über folgende Website anschauen (in der ZDF Mediathek gibt es nur noch eine zensierte Version): mediawatcher.me.funpic.de

Mit freundlichen Grüßen


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 6 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Albach,

ich wende mich an Sie als in juristischen Fragen kompetenten Abgeordneten in Thüringen.
Der Generalanwalt am EuGH, DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER, hat in seinem Schlussantrag vom 6. September 2007 zur Rechtssache C 267/06 unter Punkt 101 seine – von der Kommission geteilte – Auffassung dargelegt, dass eine nach dem LPartG eingetragene Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten mit sich bringe, die denen bei einer Ehe vergleichbar seien. Weiterhin stellt er in Punkt 97 fest, dass aufgrund der Richtlinie 2000/78 es eine mittelbare Diskriminierung darstellt, die entsteht, wenn eine dem Anschein nach neutrale Vorschrift Personen mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung benachteiligt, es sei denn, die Unterscheidung verfolgt ein rechtmäßiges Ziel, ist objektiv gerechtfertigt und die angewandten Mittel sind angemessen und erforderlich (nachzulesen unter www.curia.europa.eu ).

Worin besteht nun eigentlich das rechtmäßige Ziel der Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft z.B. im Einkommensteuerrecht und wodurch ist sie objektiv gerechtfertigt?

Falls der EuGH dem Schlussantrag folgt, was erfahrungsgemäß zu erwarten ist, welche Konsequenzen wird das auf die rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft haben? Wird diese dann in allen Bereichen der Ehe gleichgestellt oder gibt es objektiv gerechtfertigte Ausnahmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Albach
10Empfehlungen
20.12.2007
Peter Albach
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage an mich zum Lebenspartnerschaftsrecht.

Zu den Ausführungen des Generalanwaltes am EuGH Damaso Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C 267/06 ist festzustellen, dass auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.07.2002 zur Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes geurteilt hat, dass eingetragene Lebenspartnerschaften keine Ehe sind. Die beiden Institute – Ehe und Lebenspartnerschaft- sind nicht austauschbar, weil sich der Adressatenkreis, an den sich die Lebenspartnerschaft richtet, nicht den der Ehe berührt.

Wie auch die Richterin Haas in dem o.g. Urteil ausführt, schützt meines Erachtens Art 6 Abs 1 Grundgesetz die Ehe als Institut unter anderem wegen der in der Ehe potenziell angelegten Elternschaft.

Zu einem laufenden Verfahren des EuGH möchte ich keine Stellungnahme abgeben.
Ob der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwaltes folgt, sollte abgewartet werden.

Die Anti-Diskriminierungs-Richtlinien der EU werden jedenfalls eins zu eins in das deutsche Recht umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Albach
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
08.02.2008
Von:

sehr geehrter herr albach,
wie haben sie zum gentechnikgesetz abgestimmt? wenn sie dafür abgestimmt haben, wie soll es in zukunft eine gentechnikfreie landwirtschaft geben, dazu gehört auch die imkerei? was sollen wir berufsimker jetzt machen? kauft die cdu fraktion demnächst verstärkt deutschen verunreinigten honig? war ihnen nicht klar, wie weit bienen fliegen?sie fliegen übrings viel weiter als 300m. über einen persönliches treffen würde ich mich freuen.
mit imkerlichen grüssen
michel
Antwort von Peter Albach
8Empfehlungen
10.03.2008
Peter Albach
Sehr geehrter Herr Grolm,

dem Gentechnikgesetz habe ich nicht zugestimmt. Da keine namentliche Abstimmung stattfand, lässt sich diese Aussage allerdings schwerlich nachvollziehen. Im Wahlkreis wird ein Termin - wie bereits schon realisiert - nochmals möglich sein. Rufen Sie bitte meine Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro an.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Albach
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
27.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Albach,

warum haben Sie nicht am Gelöbnis der Bundeswehr vor dem Reichstag teilgenommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Albach
9Empfehlungen
06.08.2008
Peter Albach
Sehr geehrter Herr ,

die Vereidigung vor dem Reichstag war gut und richtig. Leider ist es aber so, dass ich nicht an allen Veranstaltungen, die ich für wichtig und gut halte,teilnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Albach
MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Albach,

wie geht es Ihnen eigentlich als Jurist dabei, dass Herr Althaus demnächst zurecht mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 81 StGB [österr.] rechnen muss und sich dennoch 2009 zur Landtagswahl stellen möchte? Ist es nicht ein wenig befremdlich oder gar ein moralisch inkorrektes Verhalten von Herrn Althaus?

Danke für Ihre Antwort.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 3 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Peter Albach
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.