Peer Steinbrück (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peer Steinbrück
© spdfraktion.de
Geburtstag
10.01.1947
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mettmann
Wahlkreis
Mettmann I
Ergebnis
33,8%
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

nur kurz ein Hinweis zum Thema Nebeneinkünfte und Steuererklärung/Steuerbescheid. In jedem Einkommensteuerbescheid werden, bis zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte (bei Zusammenveranlagung der Ehegatten), die einzelnen steuerpflichtigen Einkünfte eines jeden Ehegatten zwingend s e p a r a t ermittelt und im Steuerbescheid somit auch getrennt ausgewiesen. Einzig und allein die bis hier (Gesamtbetrag der Einkünfte) ermittelten Informationen sind überhaupt von Interesse; die nachfolgend und gemeinsam für Ehegatten steuerlich ermittelten Werte wie Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc. sind in diesem Zusammenhang völlig uninteressant. Was hindert Sie also daran, Ihre e i g e n e n steuerpflichtigen Einkünfte offen zu legen, während diejenigen Ihrer Ehefrau -völlig zurecht übrigens- ausgeblendet/geschwärzt werden sollten.
Die von Ihnen angeführten Argumente bzgl. "Vermögenssphäre Ihrer Ehefrau usw.", stellen reine Schutzbehauptungen dar und sind in der Sache überhaupt nicht geeignet, Glaubwürdigkeit in irgend einer Form herzustellen. Durch diese Vorgehensweise (Offenlegung nur Ihrer Einkünfte) wäre unstreitig und unmissverständlich die geforderte Transparenz bzgl. Ihrer "Nebeneinkünfte" hergestellt. Ob es sich dann allerdings, zumindest betragsmäßig, noch um "Neben"-Einkünfte, d.h. Einkünfte in gleicher oder geringerer Höhe im Verhältnis zu Ihren Abgeordnetenbezügen handelt, bliebe abzuwarten. Sollten Sie jedoch zu dem Schluss kommen, diese Zahlen nicht zu veröffentlichen, dann bitte jedoch nur unter Hinweis auf geltendes Recht (§ 30 der Abgabenordnung / Steuergeheimnis) und nicht gestützt auf unredliche Scheinargumente / Schutzbehauptungen.
Standard-Antwort von Peer Steinbrück
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09.10.2012
Peer Steinbrück
Sehr geehrter Herr ,

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Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück
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Frage zum Thema Finanzen
04.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

es gibt ein Konto bei der Bundesbank Leipzig, Kontonummer 86001030, BLZ 860 000 00, das eigens zur Schuldentilgung eingerichtet wurde und auf das die Bürger freiwillig Geld einzahlen können, welches zweckbestimmt ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet wird.

Wie wäre es denn, wenn Sie auf dieses Konto alle Ihre Vortragshonorare einzahlen, die Sie während Ihrer Abgeordnetentätigkeit erhalten und deren Anteil Sie nicht schon anderweitig gespendet haben? Das stünde einem ehemaligen Finanzminister, der sich so sehr um Schuldenabbau und ausgeglichenen Haushalt bemüht hat, doch gar nicht schlecht an. Und Sie könnten bei dieser Gelegenheit die leidige Debatte um Ihre Nebeneinkünfte auf elegante Weise hinter sich lassen. Was halten Sie davon?

Mit freundlichen Grüßen

Standard-Antwort von Peer Steinbrück
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09.10.2012
Peer Steinbrück
Sehr geehrter Herr ,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

in der vergangenen Woche hat die sozialdemokratische S & D Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Finanzberatungen in letzter Sekunde verhindert und stattdessen bestehende Verbraucherschutzstandards aufgeweicht. Im Bundestag hingegen versuchte sich die SPD bisher als Anwältin der Kleinanleger zu profilieren.

Noch im Dezember 2011 wollte die SPD im Bundestag: "Verbraucherschutz stärken - Honorarberatung etablieren". Für dieses richtige Ziel wollte sich die SPD an der niederländischen Praxis orientieren.

Herr Steinbrück, bitte erklären Sie das den Zwiespalt!
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09.10.2012
Peer Steinbrück
Sehr geehrter Herr ,

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Frage zum Thema Finanzen
04.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

wie wollen Sie als möglicher Bundeskanzler den im staatlichen Auftrag unterrichtenden, hoch qualifizierten Integrationskurslehrkräften ein angemessenes Einkommen ermöglichen (ab 1.8.12 BAMF-Mindesthonorargrenze 18 € vorher 15 € pro Unterrichtsstunde. 24 € entsprechen einem Bruttolohn von 9,47 € Quelle: ver.di)?

Im Voraus danke ich Ihnen für Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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09.10.2012
Peer Steinbrück
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

zur Zeit werden Sie natürlich vor allem mit Fragen nach den Honoraren ihrer Referatstätigkeit gelöchtert. Ich bin grundsätzlich froh, kompetente Politiker zu haben die solche wertgeschätzte Vorträge halten können und gönnen Ihnen diese Einkünfte gerne.

Für mich stellt sich nur die Frage: Können Sie versichern, dass wegen bezahlter Referententätigkeit Ihre Hauptaufgabe als Bundestagsabgeordneter nicht leiden musste und Sie nie an Bundestags- oder Ausschusssitzungen wegen solcher Referate fehlten?

Mit freundlichen Grüßen,
Standard-Antwort von Peer Steinbrück
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Peer Steinbrück
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