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Sehr geehrter Herr Steinbrück,
nur kurz ein Hinweis zum Thema Nebeneinkünfte und Steuererklärung/Steuerbescheid. In jedem Einkommensteuerbescheid werden, bis zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte (bei Zusammenveranlagung der Ehegatten), die einzelnen steuerpflichtigen Einkünfte eines jeden Ehegatten zwingend s e p a r a t ermittelt und im Steuerbescheid somit auch getrennt ausgewiesen. Einzig und allein die bis hier (Gesamtbetrag der Einkünfte) ermittelten Informationen sind überhaupt von Interesse; die nachfolgend und gemeinsam für Ehegatten steuerlich ermittelten Werte wie Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc. sind in diesem Zusammenhang völlig uninteressant. Was hindert Sie also daran, Ihre e i g e n e n steuerpflichtigen Einkünfte offen zu legen, während diejenigen Ihrer Ehefrau -völlig zurecht übrigens- ausgeblendet/geschwärzt werden sollten.
Die von Ihnen angeführten Argumente bzgl. "Vermögenssphäre Ihrer Ehefrau usw.", stellen reine Schutzbehauptungen dar und sind in der Sache überhaupt nicht geeignet, Glaubwürdigkeit in irgend einer Form herzustellen. Durch diese Vorgehensweise (Offenlegung nur Ihrer Einkünfte) wäre unstreitig und unmissverständlich die geforderte Transparenz bzgl. Ihrer "Nebeneinkünfte" hergestellt. Ob es sich dann allerdings, zumindest betragsmäßig, noch um "Neben"-Einkünfte, d.h. Einkünfte in gleicher oder geringerer Höhe im Verhältnis zu Ihren Abgeordnetenbezügen handelt, bliebe abzuwarten. Sollten Sie jedoch zu dem Schluss kommen, diese Zahlen nicht zu veröffentlichen, dann bitte jedoch nur unter Hinweis auf geltendes Recht (§ 30 der Abgabenordnung / Steuergeheimnis) und nicht gestützt auf unredliche Scheinargumente / Schutzbehauptungen.